3083/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier und Partnerlnnen haben am 10. Okto-

ber 1997 unter der Nr. 3114/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-

frage betreffend Ausschüttung der volksgruppenförderung für das Jahr 1997

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. In welcher Höhe stehen für das Jahr 1997 Förderungsmittel gemäß § 9

Volksgruppengesetz für welche Volksgruppen zur Verfügung?

2. Welche Förderungen gemäß § 9 Volksgruppengesetz wurden bis zum

24. September 1997 für das laufende Kalenderjahr an welche Empfänger

ausgeschüttet?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu der in der Präambel der Anfrage aufgestellte Behauptung verspäteter Aus-

schüttung der Förderungsmittel halte ich folgendes fest:

Die mit der Förderungsabwicklung befaßten Organisationseinheiten im Bundes-

kanzleramt wurden aufgrund konkreter Vorfälle im Zusammenhang mit der Haf-

tung für die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln bereits im

Jahr 1994 von der für Rechts- und Vergabeangelegenheiten zuständigen Abtei-

lung des Bundeskanzleramtes ersucht, bei Vereinen ohne ausreichendem Ver—

einsvermögen die Förderungsmittel grundsätzlich erst im nachhinein anzu-

weisen, d.h. erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes und Vor-

lage der Originalbelege über die aufgewendeten Kosten. Unbeschadet dessen

wurden im Bereich der Volksgruppenförderung eine Reihe von ablauforganisa-

torischen Maßnahmen gesetzt, um eine frühere Auszahlung der Förderungs-

mittel zu erwirken. Etliche Maßnahmen können ihre Wirkung jedoch erst im

Jahr 1998 entfalten.

Der Vollständigkeit halber möchte ich auch festhalten, daß ich anläßlich meines

Staatsbesuches in Slowenien am 1. Oktober 1997 nicht behauptet habe, daß

die Volksgruppenförderungsmittel für das Jahr 1997 bereits ausgeschüttet

worden seien.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Gemäß Bundesvoranschlag für das Jahr 1997 stehen in diesem Jahr S 52,72

Mio. für die Volksgruppenförderung zur Verfügung. Aufgrund der Ausgaben-

rückstellung für Ermessensausgaben sind hievon 5 4,21 Mio. einzubehalten.

Budgetmäßig ist eine Aufteilung auf einzelne Volksgruppen nicht vorgesehen.

Die für die einzelnen Volksgruppen für das Jahr 1997 zur Verfügung stehenden

Beträge werden von den jeweiligen Rückzahlungen aus Förderungsverträgen

früherer Jahre und vom Zustandekommen der einzelnen Förderungsverträge

beeinflußt. Die endgültige zahlenmäßige Aufstellung steht daher erst Ende

Dezember 1997 zur Verfügung.

Zu Frage 2:

Die Höhe und der Zeitpunkt der Ausschüttung von Förderungsmitteln hängt von

verschiedenen Faktoren ab, wie etwa vom Zeitpunkt der Förderungsempfeh—

lungen durch die jeweils zuständigen Volksgruppenbeiräte (die letzte diesbe-

zügliche Empfehlung erfolgte am 23. Juni 1997), dem Abschluß der jeweiligen

Abrechnungen der Vorjahresförderungen und dem Zeitpunkt des Rücklangens

der von den Volksgruppenorganisationen unterfertigten Förderungsverträge

(einige etwa im August 1997 versendete Förderungsverträge wurden erst Ende

November 1997 unterfertigt an das Bundeskanzleramt rückübermittelt).

Generell werden zu jedem von einer Volksgruppenorganisation gehörig unter-

fertigten Förderungsvertrag unmittelbar nach Einlangen im Bundeskanzleramt

die zur Auszahlung erforderlichen administrativen Veranlassungen getroffen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind lediglich drei Förderungsverträge, für die die

jeweiligen Volksgruppenbeiräte Empfehlungen abgegeben haben, aus inhalt-

lichen Gründen noch offen.

Bis zum 24. September 1997 wurden Volksgruppenförderungen an die folgen-

den Volksgruppenorganisationen ausgeschüttet:

Verein „Unser Kind“;

Verein der Burgenländisch-Kroatischen Pädagogen;

Schulzeitschrift Mladi rod;

Europa-Club;

Tatranische Föderation;

Pädagogischer Fachverband;

Artikel VII-Kulturverein für Steiermark;

Slowenischer Kulturverein Radise;

Bildungswerk der Pfarre Klingenbach;

kroatische Folkloregruppe des Burgenlandes Poljanci;

Folkloreensemble Stinjacko kob;

Tamburizza Zillingtal;

Arbeitsgemeinschaft kroatischer kommunalpolitiker im Burgenland;

kroatischer Akademikerklub;

Kroatischer Presseverein;

Präsidium der SPÖ—Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen

Gemeinden des Burgenlandes

Pannonisches Institut;

Unterwarter Heimathaus;

Schulverein Komensky;

Romano Centro;

Verein österreichischer Sinti;

Volkshochschule der burgenländischen Kroaten;

Osterreich-slowakischer Kulturverein;

Kultur- und Dokumentationszentrum Nebersdorf

Zentralverband ungarischer Vereine und Organisationen in Österreich.

Oben angeführte Volksgruppenorganisationen erhielten die Förderungen für

Maßnahmen und Vorhaben die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes

der jeweiligen Volksgruppe dienen. Die einzelnen Förderungsgegenstände

werden dem Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung

1997 zu entnehmen sein.