3086/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3174/J-NR/97 betreffend Besetzung der Leitung

Erwachsenenbildungsabteilung ohne Ausschreibung, die die Abgeordneten Karl Öllinger und

FreundInnen am 30. Oktober 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist es richtig, daß die Leitung der Abteilung für Erwachsenenbildung ohne öffent-

liche Ausschreibung neu besetzt wurde?

2. Warum wurde die Stelle nicht ausgeschrieben bzw. wurde das Ausschreibungsgesetz

umgangen?

Antwort:

Gemäß § 2 Absatz 1 des Ausschreibungsgesetzes sind Sektionen, Gruppen und Abteilungen

auszuschreiben, soweit sie nicht einer niedrigeren Funktionsgruppe als Funktionsgruppe 5 der

Verwendungsgruppe A1 zugeordnet sind.

Die Abteilung Erwachsenenbildung ist mit A1/4 bewertet, die Notwendigkeit einer Aus-

schreibung ist sohin nicht gegeben.

3. Warum hat das Ministerium nicht die Chance wahrgenommen, für diesen immer

wichtiger werdenden Bereich aus einer Reihe von Bewerbungen den oder die

Bestqualifizierte(n) auszuwählen?

5. Warum wurde die konzeptive, inhaltliche Arbeit vom Budget getrennt?

Antwort:

Dem Interesse einer Ausschreibung stand das Interesse einer Straffung der Organisations-

struktur gegenüber, die durch die Zusammenlegung von zwei Abteilungen erreicht werden

konnte.

Der Abteilungsleiter hat sich in seinem bisherigen Aufgabengebiet intensiv mit Fragen der

Verschränkung von Allgemeinbildung und Berufsbildung insbesondere im Bereich der Wei-

terbildung befaßt und war auch Ressortkoordinator für das Jahr des lebensbegleitenden

Lernens. Aus diesem Grund ist er für die neue Funktion in besonderem Ausmaß qualifiziert

und mit den spezifischen Aufgabenstellungen bestens vertraut.

4. Warum hat die Ministerin dieser Vorgangsweise zugestimmt, obwohl damit qualifi-

zierten Frauen die Möglichkeit genommen wurde, eine Führungsposition zu

erlangen?

Antwort:

In der Geschäftsabwicklung der Abteilung wurden Mängel in der Abwicklung der Förderun-

gen festgestellt, die Anlaß für eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe waren. Bedauer-

licherweise kam es hinsichtlich möglicher Reorganisationsmaßnahmen nicht zur Profilierung

einzelner Personen, sodaß diesbezüglich Führungsambitionen nicht erkennbar waren.