3087/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch
und Kollegen vom 21. Oktober 1997, Nr. 3148/J, betreffend Kauf und
Pacht von Fischereirechten durch die Wasserkraftenergiewirtschaft,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Eine zunehmende Tendenz zu Kauf oder Pacht von Fischereirechten
seitens von Kraftwerksbetreibern ist - allenfalls mit der von Ihnen
aufgezeigten Situation in der Steiermark - nicht bekannt. vorgaben
bezüglich des Kaufes von Fischereirechten bzw. der Pachtfähigkeit
liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, sondern sind in den Landesfischerei-
gesetzen geregelt. Es kann daher auch keine Aussage über die Zahl
der Betreiber von Wasserkraftwerken gemacht werden, die bereits
Fischereirechte gekauft oder gepachtet haben.
ZudenFragen3bis5:
Gemäß § 32 Wasserrechtsgesetz ist jede Einwirkung auf Gewässer, die
unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigt, nur
mit einer wasserrechtlichen Bewilligung zulässig.
Die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer ist
ein gemäß Wasserrechtsgesetz von der Wasserrechtsbehörde
wahrzunehmendes öffentliches Interesse. Diese Aufgabe ist daher
durch die Behörde und nicht durch die Kontrolltätigkeit von
Institutionen wie Fischereiverbänden sicherzustellen. Die Erhaltung
des aquatischen Systems aufgrund der Bestimmungen des Wasser-
rechtsgesetzes trifft daher in gleicher Weise auch den einzelnen
Kraftwerksbetreiber als Fischereiberechtigten. Darüber hinaus
unterliegt jeglicher Fischereirechtsbesitzer oder Pächter jeden-
falls den Bestimmungen des jeweiligen Landesfischereigesetzes, die
den ihn zu einer geordneten und nachhaltigen Fischereiwirtschaft
mit dem Ziel der Erhaltung eines angemessenen und artenreichen
Fischbestandes unter Bedachtnahme auf die ökologischen
Rahmenbedingungen verpflichtet.
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sind keinerlei
Verletzungen des Wasserrechtsgesetzes bekannt, die darauf
zurückzuführen wären, daß Fischereirechte von Kraftwerksbesitzer
gekauft oder gepachtet wurden.
Zu Frage 6:
Gutachten im Sinne ihrer parlamentarischen Anfrage sind nicht
bekannt.