3087/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch

und Kollegen vom 21. Oktober 1997, Nr. 3148/J, betreffend Kauf und

Pacht von Fischereirechten durch die Wasserkraftenergiewirtschaft,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Eine zunehmende Tendenz zu Kauf oder Pacht von Fischereirechten

seitens von Kraftwerksbetreibern ist - allenfalls mit der von Ihnen

aufgezeigten Situation in der Steiermark - nicht bekannt. vorgaben

bezüglich des Kaufes von Fischereirechten bzw. der Pachtfähigkeit

liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für

Land- und Forstwirtschaft, sondern sind in den Landesfischerei-

gesetzen geregelt. Es kann daher auch keine Aussage über die Zahl

der Betreiber von Wasserkraftwerken gemacht werden, die bereits

Fischereirechte gekauft oder gepachtet haben.

ZudenFragen3bis5:

Gemäß § 32 Wasserrechtsgesetz ist jede Einwirkung auf Gewässer, die

unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigt, nur

mit einer wasserrechtlichen Bewilligung zulässig.

Die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer ist

ein gemäß Wasserrechtsgesetz von der Wasserrechtsbehörde

wahrzunehmendes öffentliches Interesse. Diese Aufgabe ist daher

durch die Behörde und nicht durch die Kontrolltätigkeit von

Institutionen wie Fischereiverbänden sicherzustellen. Die Erhaltung

des aquatischen Systems aufgrund der Bestimmungen des Wasser-

rechtsgesetzes trifft daher in gleicher Weise auch den einzelnen

Kraftwerksbetreiber als Fischereiberechtigten. Darüber hinaus

unterliegt jeglicher Fischereirechtsbesitzer oder Pächter jeden-

falls den Bestimmungen des jeweiligen Landesfischereigesetzes, die

den ihn zu einer geordneten und nachhaltigen Fischereiwirtschaft

mit dem Ziel der Erhaltung eines angemessenen und artenreichen

Fischbestandes unter Bedachtnahme auf die ökologischen

Rahmenbedingungen verpflichtet.

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sind keinerlei

Verletzungen des Wasserrechtsgesetzes bekannt, die darauf

zurückzuführen wären, daß Fischereirechte von Kraftwerksbesitzer

gekauft oder gepachtet wurden.

Zu Frage 6:

Gutachten im Sinne ihrer parlamentarischen Anfrage sind nicht

bekannt.