31/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER , Mag. Terezija ST0I-

 

SITS , Freundinnen und Freunde haben am 30. Jänner 1996 unter der

 

Nr. 20/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche par-

 

lamentarische Anfrage betreffend "rechtsextreme Umtriebe des Dr.

 

Jörg HAIDER in Krumpendorf" gerichtet , die folgenden Wortlaut

 

hat :

 

 

" 1 . Wann und bei welcher Behörde wurde diese Veranstaltung ange-

meldet und welches Programm wurde seitens der Veranstalter

bekanntgegeben?

 

2. Wurde diese Veranstaltung von seiten der zuständigen

Sicherheitsbehörden (Sicherheitsdirektion für das Bundes-

land Kärnten , Staatspolizei ) überwacht und wurde darüber

ein Bericht verfaßt?

 

3. Wurde Ihnen bzw. den zuständigen Stellen im Bundesministeri-

um für Inneres (Generaldirektion für die Uffentliche Sicher-

heit , Staatspolizei ) dieser Bericht oder andere Informatio-

nen vorgelegt? ..

Wenn ja , warum haben Sie die österreichische Offentlichkeit

vom Inhalt der Veranstaltung nicht informiert?

Wenn nein , sehen Sie darin ein Versäumnis und wie wollen Sie

in Zukunft eine sorgfältige Berichterstattung über staats-

polizeilich relevante Vorkommnisse sicherstellen?

 

4. Wurde in den allenfalls vorliegenden Bericht der die

Kameradschaft IV-Veranstaltung überwachenden Sicherheits-

organe die Anwesenheit und die Rede von FPÖ-0bmann

Dr. Jörg Haider erwähnt oder referiert?

Wenn nein , wie beurteilen Sie das Verhalten der verantwort-

lichen Beamten?

Ist die Rede eine Spitzenpolitikers , die in der Folge zu

strafrechtlichen Anzeigen und Erhebungen führt , nicht im

höchsten Maße berichtspflichtig?

 

5. Können Sie im Hinblick auf den politischen und strafrecht-

lichen Stellenwert der Kameradschaft IV - Veranstaltung

den behördlichen Bericht über die Veranstaltung der

Anfragebeantwortung beilegen oder zumindest den wesentlichen

Inhalt wiedergeben?

 

6. Ist den Sicherheitsbehörden aufgefallen oder bekannt gewor-

den , daß im Rahmen dieser Veranstaltung bei einem Buchstand

Literatur vertrieben wurde , deren Inhalt möglicherweise

gegen die österreichische Rechtsordnung verstößt und wurden

die dort vertriebenen Bücher kontrolliert , allenfalls be-

schlagnahmt oder zur Anzeige gebracht?

 

7. Welche staatsanwaltschaftlichen , gerichtlichen oder ver-

waltungsrechtlichen Schritte sind aufgrund der Vorfälle in

Krumpendort derzeit im Gange?

 

8. Trifft es zu , daß der Verein Kameradschaft IV sich

nach der Krumpendorf-Veranstaltung selbst aufgelöst hat ,

wie in Pressemeldungen behauptet wird? Sind die Landes-

organisationen der Kameradschaft IV als selbständige Vereine

registriert und tätig? Welche Kameradschaft IV-Gruppen gibt

es derzeit noch? Werden aufgrund der Vorfälle in Krumpendorf

vereinsrechtliche Schritte gegen die Kameradschaft IV und

deren Untergliederungen überlegt?

 

9. Teilen Sie unsere Auffassung , daß die Krumpendorf-Rede Jörg

Haiders und das dazu gegebene TV-Interview neuerlich -

nach den Aussagen über die "ordentliche Beschäftigungs-

politik " des Nationalsozialismus und der Verharmlosung der

Vernichtungslager als "Straflager" - dem internationalen

Ansehen unseres Landes Schaden zugefügt haben?"

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu Fraqe 1 :

 

 

Der "Österreichische Soldatenverband , Kameradschaft IV , Landes-

 

leitung Kärnten" , hat die in Rede stehende Veranstaltung am

 

12.09.1995 beim Gemeindeamt Krumpendorf nach dem Kärntner Veran-

 

staltungsgesetz angemeldet .

 

 

Der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten wurde dieser

 

Kameradschaftsabend im Kursaal Krumpendorf vom Veranstalter be-

 

reits am O1.09.1995 angekündigt.

 

Das bekanntgegebene Programm dieser Veranstaltung beinhaltete ne

ben musikalischen Darbietungen auch kameradschaftspflegende Akti

vitäten.

 

Zu Frage 2 :

 

Ja.

 

Zu Fraqe 3 :

 

Der diesbezügliche Bericht wurde dem Bundesministerium für Inne-

res vorgelegt. Es bestand keine Veranlassung darüber die Öffent-

lichkeit zu informieren.

 

Zu Frage 4 :

 

In dem Bericht werden sowohl die Anwesenheit des Dr. Jörg HAIDER

als auch die Abhaltung seiner ursprünglich nicht angekündigten

Rede angeführt .

 

Zu Frage 5 :

 

Der sicherheitsbehördliche Bericht hält den programmgemäßen Ab-

lauf der Veranstaltung und die unangekündigte Rede des Dr. Jörg

HAIDER fest.

 

Zu Frage 6 :

 

Ja .

 

Im Rahmen der Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden wurde im

Veranstaltungsbereich das Buch mit dem Titel "Jugend , die nicht

wählen durfte " wahrgenommen. Der Staatsanwaltschaft Klagenfurt

wurde eine Sachverhaltsdarstellung zur strafrechtlichen ßeurtei-

lung vorgelegt. Eine Entscheidung darüber liegt noch nicht vor .

Das Gericht verfügte keine Beschlagnahme des Buches.

Zu Fraqe 7:

 

Die Staatsanwaltschaft sah in der Rede des Dr. HAIDER keinen

Straftatbestand erfüllt. Bei der Bezirkshauptmannschaft Klagen-

furt ist noch ein Verwaltungsstrafverfahren nach Art. IX EGVG an-

hängig. Weiters verweise ich auf die Antwort zu Frage 6.

 

Zu Fraqe 8:

 

Der Verein "Österreichischer Soldatenverband - Kameradschaft IV"

mit (letztem) Sitz in Perchtoldsdorf hat sich mit Wirkung vom

01. 0ktober 1995 freiwillig aufgelöst.

 

Die anderen, auf Landes- bzw. Bezirksebene bestehenden Kamerad-

schaft IV - Vereine sind als rechtlich selbständige (Zweig)Verei-

ne anzusehen.

 

Derzeit gibt es in Vereinsform organisierte Kameradschaft IV -

Gruppen in Wien, Wr. Neustadt, Krems a.d. Donau, Linz, Salzburg,

Klagenfurt und Graz.

 

Ob bzw. welche vereinsrechtlichen Konsequenzen aus den Vorgängen

anläßlich der Veranstaltung in Krumpendorf vom 30.O9.1995 gegen

den veranstaltenden Verein "Kameradschaft IV - Land Kärnten" zu

ziehen sind, steht noch nicht fest. Dies hängt vom Gesamtergebnis

der im Zusammenhang damit gesetzten straf- und verwaltungsstraf-

rechtlichen Schritte ab.

 

Zu Frage 9:

 

Ich bin der Meinung, daß Aussagen der erwähnten Art - unabhängig

von der strafrechtlichen Beurteilung nach der österreichischen

Rechtsordnung - nicht nur einen Resonanzboden für rechtsextreme

Ideologie darstellen, sondern auch dem internationalen Ansehen

Österreichs großen Schaden zufügen.