3114/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3 144/J-NR/1997, betreffend neue PTA-Tarife,

die die Abgeordneten Mag. Steindl und Kollegen am 17.10.1997 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten;

Zu 1. und 2.

Wie begründen Sie die oben angeführte Annahme, daß gerade Betriebe und Internet-

Benützer vom Wettbewerb bzw. von den neuen Tarifen profitieren können, hingegen

der Verbraucher nicht?

Wenn diese Annahme nicht der Wirklichkeit entspricht, können Sie anhand von

konkreten Beispielen nachvollziehen, daß der Verbraucher ebenfalls von den Ände-

rungen profitieren kann?

Die Annahme, daß Verbraucher von den neuen Tarifen nicht profitieren können, beruht auf der

unzutreffenden Überlegung, daß das Telefonverhalten vollständig unverändert bleibt. Die PTA

hat bei der Vorlage der neuen Telefontarife zur Genehmigung nachvollziehbar erläutert, daß

eine unmittelbare Folge der Änderung des Tarifschemas auch eine Änderung des Telefon-

verhaltens sein wird und nicht notwendige Gespräche in die billigeren Tageszeiten verlegt

werden Da es unwahrscheinlich ist, daß die von einem Privathaushalt geführten Telefon-

gespräche vollständig nur solche Gespräche sind, die während der Spitzenverkehrszeiten

geführt werden müssen, besteht ein erhebliches Einsparungspotential.

Zu 3. und 4.

Wieso sind die Impulse für die einzelnen Tarifklassen von unterschiedlicher Dauer?

Soll dies in Zukunft geändert werden?

Der Abstand der Tarifimpulse voneinander variiert lediglich abhängig von der Entfernung und

von der Tageszeit. Zu einem gegebenen Zeitpunkt und einem gegebenen Ziel ist die Tarif-

impulslänge jedoch in allen Tarifklassen gleich lang. Daher ist keine Änderung dieses Zustan-

des notwendig.

Zu 5. und 6.

Warum müssen Personen, die um Gebührenbefreiung ansuchen, den Standardtarif

wählen?

Wieso besteht diesbezüglich keine Wahlfreiheit?

Antwort.

Der Standardtarif ist für jene Personen, die von der Grundgebühr befreit sind, der günstigste

Tarif, da die Gesprächsgebühren niedriger als beim Minimumtarif sind. Der Bund hat als

Besteller der gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf diese Weise sichergestellt, daß die Begün-

stigten in den Genuß der niedrigsten laufenden Gesprächsgebühren im Rahmen der für Pri-

vatpersonen angebotenen Tarifmodelle kommen.

Zu 7. und 8.

Können Sie die oben angeführten eingesparten 3 Milliarden Schilling nachvollziehen?

Woraus bestehen diese Einsparungen?

Antwort:

Die Einsparungen von 3 Milliarden Schilling sind jene Mindereinnahmen, die die PTA zu

erwarten hat, wenn alle Telefonteilnehmer (Firmenteilnehmer und Privatteilnehmer) ihr

Telefonverhalten nicht ändern. Die Mindereinnahmen der PTA ergeben sich vor allem daraus,

daß die Regionalzone von derzeit 25 km auf 50 km ausgedehnt wurde und die Ferntarife

gesenkt wurden, und daß einen wesentlichen Teil der Einnahmen der PTA die Ferngespräche

der Großkunden ausmachen.

Für Privatkunden liegt zusätzliches Einsparungspotential, wie bereits in der Antwort zur Frage

1 ausgeführt wurde, vor allem in der Änderung des Telefonverhaltens, andererseits aber auch

darin, daß vor allem in ländlichen Gebieten die Regionalzone auf 50 km ausgedehnt wurde und

daher Gespräche in die unmittelbaren Nachbarorte nunmehr keine Ferngespräche mehr sind.

Zu 9. und 10.

Welche Änderungen ergeben sich für die Telephonbenutzer im Nordburgenland?

Welche Vorteile ergeben sich dadurch für die Telephonbenützer im Südburgenland?

Antwort:

Hinsichtlich von Änderungen im Burgenland können mangels näherer Konkretisierung der

Frage keine genauen Aussagen getroffen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden,

daß durch die Ausdehnung der Regionalzone von 25 km auf 50 km für die im ländlichen Gebiet

typischen Ferngespräche über kurze Distanzen eine Einsparung erfolgt, da diese Gespräche

nunmehr als Regionalgespräche zu werten sind.

Zu 11.

Können Sie die Vorteile anhand von einem konkreten Beispiel nachvollziehen?

Antwort:

Als Vorteil des neuen Tarifsystems ist vor allem die Ausdehnung der Regionalzone von 25 km

auf 50 km zu nennen, weiters die erhebliche Verbilligung der Gebühr für Regionalgespräche

zwischen 18 und 8 Uhr, sowie die Verbilligung der Ferntarife.

Zu 12.

Ist die in der Öffentlichkeit genannte Aussage „Ferngespräche billiger“, „Ortsgesprä-

che teurer“ korrekt?

Antwort:

Diese Aussage trifft unter Berücksichtigung der verschiedenen Zeitzonen während des Tages

zu. In der Nacht sind alle Gespräche billiger.