3114/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3 144/J-NR/1997, betreffend neue PTA-Tarife,
die die Abgeordneten Mag. Steindl und Kollegen am 17.10.1997 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten;
Zu 1. und 2.
Wie begründen Sie die oben angeführte Annahme, daß gerade Betriebe und Internet-
Benützer vom Wettbewerb bzw. von den neuen Tarifen profitieren können, hingegen
der Verbraucher nicht?
Wenn diese Annahme nicht der Wirklichkeit entspricht, können Sie anhand von
konkreten Beispielen nachvollziehen, daß der Verbraucher ebenfalls von den Ände-
rungen profitieren kann?
Die Annahme, daß Verbraucher von den neuen Tarifen nicht profitieren können, beruht auf der
unzutreffenden Überlegung, daß das Telefonverhalten vollständig unverändert bleibt. Die PTA
hat bei der Vorlage der neuen Telefontarife zur Genehmigung nachvollziehbar erläutert, daß
eine unmittelbare Folge der Änderung des Tarifschemas auch eine Änderung des Telefon-
verhaltens sein wird und nicht notwendige Gespräche in die billigeren Tageszeiten verlegt
werden Da es unwahrscheinlich ist, daß die von einem Privathaushalt geführten Telefon-
gespräche vollständig nur solche Gespräche sind, die während der Spitzenverkehrszeiten
geführt werden müssen, besteht ein
erhebliches Einsparungspotential.
Zu 3. und 4.
Wieso sind die Impulse für die einzelnen Tarifklassen von unterschiedlicher Dauer?
Soll dies in Zukunft geändert werden?
Der Abstand der Tarifimpulse voneinander variiert lediglich abhängig von der Entfernung und
von der Tageszeit. Zu einem gegebenen Zeitpunkt und einem gegebenen Ziel ist die Tarif-
impulslänge jedoch in allen Tarifklassen gleich lang. Daher ist keine Änderung dieses Zustan-
des notwendig.
Zu 5. und 6.
Warum müssen Personen, die um Gebührenbefreiung ansuchen, den Standardtarif
wählen?
Wieso besteht diesbezüglich keine Wahlfreiheit?
Antwort.
Der Standardtarif ist für jene Personen, die von der Grundgebühr befreit sind, der günstigste
Tarif, da die Gesprächsgebühren niedriger als beim Minimumtarif sind. Der Bund hat als
Besteller der gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf diese Weise sichergestellt, daß die Begün-
stigten in den Genuß der niedrigsten laufenden Gesprächsgebühren im Rahmen der für Pri-
vatpersonen angebotenen Tarifmodelle kommen.
Zu 7. und 8.
Können Sie die oben angeführten eingesparten 3 Milliarden Schilling nachvollziehen?
Woraus bestehen diese Einsparungen?
Antwort:
Die Einsparungen von 3 Milliarden Schilling sind jene Mindereinnahmen, die die PTA zu
erwarten hat, wenn alle Telefonteilnehmer (Firmenteilnehmer und Privatteilnehmer) ihr
Telefonverhalten nicht ändern. Die Mindereinnahmen der PTA ergeben sich vor allem daraus,
daß die Regionalzone von derzeit 25 km auf 50 km ausgedehnt wurde und die Ferntarife
gesenkt wurden, und daß einen wesentlichen Teil der Einnahmen der PTA die Ferngespräche
der Großkunden ausmachen.
Für Privatkunden liegt zusätzliches Einsparungspotential, wie bereits in der Antwort zur Frage
1 ausgeführt wurde, vor allem in der Änderung des Telefonverhaltens, andererseits aber auch
darin, daß vor allem in ländlichen Gebieten die Regionalzone auf 50 km ausgedehnt wurde und
daher Gespräche in die unmittelbaren Nachbarorte nunmehr keine Ferngespräche mehr sind.
Zu 9. und 10.
Welche Änderungen ergeben sich für die Telephonbenutzer im Nordburgenland?
Welche Vorteile ergeben sich dadurch für die Telephonbenützer im Südburgenland?
Antwort:
Hinsichtlich von Änderungen im Burgenland können mangels näherer Konkretisierung der
Frage keine genauen Aussagen getroffen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden,
daß durch die Ausdehnung der Regionalzone von 25 km auf 50 km für die im ländlichen Gebiet
typischen Ferngespräche über kurze Distanzen eine Einsparung erfolgt, da diese Gespräche
nunmehr als Regionalgespräche zu werten sind.
Zu 11.
Können Sie die Vorteile anhand von einem konkreten Beispiel nachvollziehen?
Antwort:
Als Vorteil des neuen Tarifsystems ist vor allem die Ausdehnung der Regionalzone von 25 km
auf 50 km zu nennen, weiters die erhebliche Verbilligung der Gebühr für Regionalgespräche
zwischen 18 und 8 Uhr, sowie die Verbilligung der Ferntarife.
Zu 12.
Ist die in der Öffentlichkeit genannte Aussage „Ferngespräche billiger“, „Ortsgesprä-
che teurer“ korrekt?
Antwort:
Diese Aussage trifft unter Berücksichtigung der verschiedenen Zeitzonen während des Tages
zu. In der Nacht sind alle Gespräche billiger.