3119/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3188/J-NR/97 betreffend EU-Ratspräsident-
schaft Österreichs im Jahr 1998, die die Abgeordneten Mag. Doris Pollet-Kammerlander und
FreundInnen am 30. Oktober 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
ja. Welche organisatorischen Vorbereitungen wurden seitens Ihres Ressorts bereits für
die österreichische EU—Ratspräsidentschaft getroffen?
ib. Welche organisatorischen Vorbereitungen werden noch für die österreichische EU—
Ratspräsidentschaft getroffen? Wann erfolgen diese?
Antwort:
Die jeweiligen Tagungsorte für die informelle Ministertagung, den Ausschuß für Bildungs—
fragen und verschiedene Fachkonferenzen wurden fixiert, Hotels und Konferenzräume von den
zuständigen Fachabteilungen bzw. der zentralen EU-Koordinationsstelle (vor)reserviert. Die
Detailplanung der Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen durch die einzelnen Abtei-
lungen erfolgt laufend und mit großem Engagement.
1c. Welche zusätzlichen Budgetmittel werden für die Zeit der österreichischen Rats-
präsidentschaft zur Verfügung stehen (z.B. für den Einsatz zusätzlicher Beamter)?
Antwort:
Im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stehen S 21 Mio. für
Zwecke der EU-Ratspräsidentschaft zur
Verfügung Eine Aufstockung der Planstellen und
der Budgetmittel fur den Personalautwand im Bereich des Bundesministeriums fur Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten zwecks Einsatzes zusätzlicher Bediensteter im Zusammenhang
mit der österreichischen EU-Ratspräsidentschafi ist nicht vorgesehen.
2a. In welcher Form erfolgte bereits eine Kooperation mit den Ländern der sogenannten
,,Troika,, Großbritannien und Deutschland (in organisatorischer Hinsicht, in
inhaltlicher Hinsicht)?
2b. In welcher Form ist eine solche Kooperation geplant (in organisatonscher Hinsicht,
in inhaltlicher Hinsicht)?
5a. In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Vorstöße mit den
anderen EU—Ländern, insbesondere mit den Ländern der sogenannten ,,Troika,,
Großbritannien und Deutschland?
Antwort:
Eine organisatorische Kooperation mit den Troika-Ländern ist nicht üblich und daher nicht
vorgesehen. In inhaltlicher Hinsicht erfolgt die Kooperation derzeit im Rahmen informeller
Gespräche mit beiden Ländern und durch zahlreiche Kontakte auf der Ebene der Fachbeamten
der Länder. Die inhaltlichen Schwerpunkte und Vorstöße werden derzeit sorgfältig erörtert, es
liegt in der Natur der Sache, daß dabei eine ständige Dialogführung mit allen Partnern in der
EU erfolgt.
3. Liegt seitens Ihres Ressorts ein Gesamkonzept fur die organisatorische und inhalt-
liche Durchführiing der EU—Ratspräsidentschaft vor?
Antwort:
Die organisatorische und inhaltliche Gesamtkoordination liegt bei der zentralen EU-Koordi—
nationsstelle des BMUK. Für die einzelnen Konferenzen gibt es Verantwortliche in den
jeweiligen Fachabteilungen. Die Koordinationsstelle ist in deren Vorbereitungsarbeiten laufend
eingebunden. Eine Gesamtkonzeption in Form einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung und
eines Veranstaltungskonzeptes befindet sich
derzeit in Endausarbeitung.
4. Welche inhaltliche Schwerpunkte Ihr Ressort betreffend wird Österreich im Rahmen
der Ratspräsidentschaft setzen?
4a. In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte mit den
anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sogenannten ,‚Troika,,‘
Großbritannien und Deutschland?
5. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Ihr Ressort betreffend wird Österreich im
EU-Rat während seiner Ratspräsidentschaft unternehmen?
Antwort:
Die inhaltlichen Schwerpunkte im Bereich des Bundesministeriums ftir Unterricht und kultu-
relle Angelegenheiten setzen sich zusammen aus:
- Neugestaltung der Bildungsprogramme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI
- Kommissionsvorschläge und nicht abgeschlossene Dossiers voriger Präsidentschafien
- Themenkonferenzen der österreichischen Präsidentschaft:
- Qualifikation für die Zukunft
- Civic Education
- Arts & Education (ein Betrag zur Persönlichkeitsentwicklung)
- Denkmal-Ensemble-Kulturlandschaft
- Kultur und Neue Medien
6. In welcher Form wird die „Machtstellung,,, die ein EU-Land während der Rats-
präsidentschaft innehat, seitens Ihres Ressorts genutzt werden (z.B. Beeinflussung
der Tagesordnung der Ratssitzungen o.ä.) und für welche inhaltlichen Vorstöße
(siehe oben) ist dies vorgesehen?
Antwort:
Die Aufgabe der EU-Präsidentschaft besteht hauptsächlich in einer Impuls-, Koordinations-
und Moderationsfunktion. Den Schwerpunkt stellt das Finden gemeinsamer Standpunkte der
Mitgliedsstaaten dar. Es besteht die
Möglichkeit, Themen vorzuschlagen, von einer Macht-
stellung“ kann nicht gesprochen werden. Die österreichische EU-Präsidentschaft im Bildungs—
bereich wird durch die Neuverhandlung der Bildungsprogramme geprägt sein, die einen Groß—
teil der Sitzungen des Ausschusses für Bildungsfragen bzw. Ministertagungen in Anspruch
nehmen wird.
7. Zur Präsentation nach außen: Nach welchen inhaltlichen Leitbildern Ihr Ressort
betreffend soll sich Österreich während der sterreichischen EU-Präsidentschaft im
zweiten Halbjahr 1998 präsentieren?
7a. Welche konkreten Projekte sind dafür geplant?
7b. Wer ist für Konzeption und Koordination verantwortlich?
7c. Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
Antwort:
Die Leitbilder bei der Präsentation der österreichischen Ratspräsidentschaft nach außen werden
sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten richten. Für mein Ressort stehen die Entwicklung
der Bildungsprogramme sowie die Erhaltung des kulturellen Erbes im Mittelpunkt. Die
Koordination erfolgt durch die dafür installierte Kommission, die finanzielle Bedeckung erfolgt
aus den in Punkt 1 genannten Mitteln.