3120/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3197/J-NR/97 betreffend die Arbeits- und Einkom-
menssituation der amtsführenden Landesschulratspräsidenten sowie der Landesschulinspektoren,
die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am 5. November 1997 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Welche amtsführenden Landesschulratspräsidenten erhalten neben ihrem Gehalt
weitere Bezüge vom Bund?
Antwort:
Drei amtsführende Präsidenten erhalten Bezüge aus einem gewährten Sonderurlaub, die bei der
Festlegung ihres funktionsbezogenen Bezuges bekannt waren und berücksichtigt wurden. Die sie
betreffenden Neuregelungen in den entsprechenden Landesgesetzen treten, wie im Bezüge—
begrenzungsgesetz vorgesehen, bereits 1998 in Kraft.
2. Welche amtsführenden Landesschulratspräsidenten erhalten neben ihrem Gehalt
weitere Bezüge vom Land?
Antwort:
Die Besoldung der Landesschulratspräsidenten ist bisher in den einzelnen landesgesetzlichen
Bestimmungen geregelt. Die inhaltlichen Neuregelungen des Bezügebegrenzungsgesetzes sind
zum Teil schon in Kraft getreten bzw. werden
1998 in Kraft treten.
3. Sind Ihnen Nebenbeschäftigungen bzw. weitere Beschäftigungen von amtsführenden
Landesschulratspräsidenten bekannt? Wenn ja, welche?
Antwort:
Nebenbeschäftigungen bzw. Beschäftigungen im Sinne des Dienstrechtes, die einer Melde— oder
Genehmigungspflicht unterliegen, sind mir nicht bekannt.
4. Sind Ihnen Nebenbeschäftigungen bzw. weitere Beschäftigungen von Landesschul—
inspektorInnen bekannt? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß? Bitte um Auf—
schlüsselung nach Schultypen und Bundesländer.
Antwort:
In Niederösterreich übt ein Landesschulinspektor für AHS einen zweistündigen Lehrauftrag für
Didaktik der Mathematik an einer Universität und ein weiterer Landesschulinspektor für AHS
einen vierstündigen Lehrauftrag für Englisch an einer Fachhochschule aus.
In der Steiermark übt ein Landesschulinspektor für den BMHS-Bereich einen Lehrauftrag mit
durchschnittlich 2 1/2 Wochenstunden im Semester aus.
In Salzburg üben 2 Landesschulinspektoren eine Nebenbeschäftigung aus (Lehrtätigkeit an einer
Fachhochschule sowie eine privatwirtschaftliche Tätigkeit).
In Oberösterreich unterrichtet ein Landesschulinspektor für den berufsbildenden Bereich
3 Wochenstunden an der Berufspädagogischen Akademie.