3121/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3198/J-NR/1997 betreffend die Kriterien bei der
Erstellung von Wartelisten im Landesschulrat Tirol sowie die Zahl der im letzten Schuljahr
geleisteten Überstunden, die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am
5. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Nach welchen Kriterien werden die Reihungen der Warteliste des Landesschulrats
für Tirol durchgeführt?
Antwort:
Die Reihungen werden nach der Bestimmung des § 37a Vertragsbedienstetengesetzes (VBG)
1948, in der Fassung BGBl Nr. 61/1997 vorgenommen. Für Bewerbungen, die bis zum Inkraft-
treten des § 37 a VBG zu behandeln waren, wurde ein Wartelistenmodell herangezogen, das
vom Landesschulrat für Tirol gemeinsam mit den beiden dafür in Frage kommenden
Fachausschüssen erarbeitet wurde. Dieses Wartelistenmodell wurde über Jahre hindurch
angewandt und ist auch öffentlich bekannt. Hinsichtlich der Details darf auf die Beilage
verwiesen werden.
2. Kann es zu Abweichungen von der Liste bei der Besetzung von freien Dienststellen
kommen? Wenn ja, warum? Besteht eine Verpflichtung zu einer nachvollziehbaren
Begründung von allfälligen
Abweichungen von der Reihung?
Antwort:
Aufgrund des beschriebenen Reihungsmodells wurden alle Bewerber in ihren jeweiligen
Fächern nach einer Punktezahl gereiht. Wenn an einer Schule eine bestimmte
Fächerkombination benötigt wurde, so kam jener Bewerber zum Zug, der bei Vorliegen der
entsprechenden Fächerkombination die meisten Punkte hatte.
3. Werden Stellen, die bereits in der Wiener Zeitung ausgeschrieben wurden, jedenfalls
vergeben oder kann der Fall eintreten, daß eine bereits ausgeschriebene Stelle
dennoch nicht vergeben wird?
Antwort:
Wenn zum Zeitpunkt der Stellenvergabe noch der Bedarf an der ausgeschriebenen Stelle
vorhanden war, so wurde diese auch auf alle Fälle vergeben.
4. Wieviel bereits ausgeschriebene Stellen im Bereich des LSR für Tirol wurden in den
letzten Jahren (seit 1995) zwar ausgeschrieben, aber nicht gemäß der
Ausschreibung
besetzt?
Antwort:
Im Bereich der kaufmännischen Schulen wurden in den letzten beiden Schuljahren für
kaufmännische Gegenstände und für Textbearbeitung ca. 10 Stellen ausgeschrieben, ohne daß
sich dafür geeignete Interessenten beworben haben.
Im Bereich der technisch-gewerblichen Lehranstalten stellt sich die Anzahl der
ausgeschriebenen Stunden im Verhältnis zu den darauf basierenden Anstellungen wie folgt dar:
|
1997/98 |
ausgeschrieben |
angestellt |
|
Dipl. -Ing. Elektrotechnik |
128 Std. |
1Pers. |
|
Dipl. -Ing. Nachrichtentechnik |
15 Std. |
0 Pers. |
|
Dipl. -Ing. Maschinenbau |
12Std. |
1/2Pers. |
|
1996/97 |
ausgeschrieben |
angestellt |
|
Dipl. -Ing. Elektrotechnik |
187Std. |
2Pers |
|
Dipl. -Ing. Nachrichtentechnik |
201Std. |
0Pers |
|
Dipl. -Ing. Maschinenbau |
107Std. |
0Pers |
5. Wieviel Überstunden wurden an den Schulen im Zuständigkeitsbereich des LSR für Tirol im
vergangenen Schuljahr geleistet? Bitte um eine Aufgliederung nach Schularten.
Antwort:
Im Verwaltungsbereich des Landesschulrates wurden im Schuljahr 1996/97 folgende Mehrdienstleistungen,
nach Schularten gegliedert, erbracht:
Tatsächliche MDL-Werte über alle Ansätze
|
SJ |
1270 |
1276 |
1280 |
1281 |
1282 |
1290 |
1291 |
1293 |
1294 |
Summe |
||
|
96/97 |
|
|
|
|
|
|
|
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AHS |
Bundes- |
Techn. |
Sozialak |
kfm. |
Religions- |
BA f. |
BA f. |
Religions- |
|
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|
|
|
schüler- |
gewerbl. |
LA für |
Schulen |
pädago- |
Kinder
|
Leibes- |
pädago- |
|
||
|
|
|
heime |
LA |
Fremden- |
|
gische |
garten- |
erziehung |
gische |
|
||
|
|
|
|
|
verkehr, |
|
Akad. |
pädagogik |
|
Institute |
|
||
|
|
|
|
|
Sozial.- |
|
|
und |
|
|
|
||
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|
|
|
|
wirtsch. |
|
|
Erzieher |
|
|
|
||
|
|
|
|
|
Berufe |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
Wochenst. |
||
|
Ges. |
14.461,04 |
31,72 |
19.317,13 |
6.573,01 |
12.691,78 |
102,59 |
1.231,40 |
21,60 |
75,69 |
54.505,96 |
||
Berechnung der Wartezeit
Die Berechnung der Wartezeit als ein Kriterium der Differenzierung zwischen mehreren
Bewerbern um eine ausgeschriebene Lehrerstelle ergibt sich:
1. T a t s ä c h l i c h e Wartezeit ab dem Ende des Unterrichtspraktikums oder Ende des
Probejahres (1.9. oder 1.2.); bei Abweisungen zum Unterrichtspraktikum wegen man-
gelnden Praxisplätzen 12 Monate nach erstmaligem Ansuchen.
2. Fiktive Wartezeit
Zur tatsächlichen Wartezeit werden folgenden Zeiten hinzugerechnet, wenn sie vor Punkt 1
gelegen sind:
a) Präsenzdienst: Zeit des tatsächlichen ordentlichen Präsenzdienstes bzw. Zivildienstes bis
höchstens 12 Monate
b) Schwangerschaft: 6 Monate
c) bei ausgezeichnetem Studienerfolg: 6 Monate
d) Unterrichtspraktikum: "der zu erwartende Arbeitserfolg wurde erheblich überschritten“:
9 Monate
e) Matura mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: 3 Monate
g) Auslandsjahr bei Sprachstudium: max. 12 Monate
Voraussetzung für die Anrechnung eines Auslandsjahres bei Sprachstudium:
1. Für ein Studienjahr (2 Auslandsstudiensemester) werden 12 fiktive Wartemonate berück-
sichtigt, die Zeit als Sprachassistent (Austauschassistent) von Oktober bis Mai ist als
1 Studienjahr zu werten; ein Auslandsaufenthalt hat mindestens den Zeitraum eines Seme-
sters zu umfassen,
2. eine Anrechnung ist nur im Rahmen der Studienfächer möglich,
3. durch den Auslandsaufenthalt muß sich das Studium um wenigstens 2 nicht anrechenbare
Semester über die vorgesehene Studienmindestdauer hinaus verzögert haben,
4. Nachweis des Auslandsaufenthaltes durch Studien— (Inskription) oder Arbeitsbestätigung
unter Angabe von Dauer, Inhalt und Umfang der Tätigkeit; eine Anrechnung kann grund-
sätzlich nur bei Vorliegen eines Nachweises über den Auslandsaufenthalt erfolgen (als
Nachweis wird unter anderem anerkannt: Zuweisung als Fremdsprachenlehrer; sofern der
Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt: Arbeitsvertrag),
5. Auslandsstudienzeiten nach Studienende sind derzeit nicht zu berücksichtigen.
Entgegen der bisherigen Vorgangsweise sind Vertragslehrerzeiten nur noch von mehr als
einem Jahr und mindestens in Halbbeschäftigung im tatsächlichen zeitlichen Ausmaß zu
berücksichtigen.