3122/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3202/J-NR/97 betreffend die Streichung von
AssistentInnen-Planstellen an Höheren Technischen Lehranstalten, die die Abgeordneten
Maria Schaffenrath und Partnerlnnen am 5. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
1. Seit wann wurde seitens Ihres Ressorts die Maßnahme einer Nicht-Verlängerung der
HTL-AssistentInnen ins Auge gefaßt und wann wurden die diesbezüglichen Ent-
scheidungen getroffen?
Antwort:
Assistentenplanstellen hat es in der Vergangenheit nicht nur an den höheren technischen Lehr-
anstalten (HTL) gegeben. Bereits vor Jahren sind Assistentenstellen an den Handelsakademien
ausgelaufen. Seit damals war bekannt, daß sie generell auslaufen werden.
2. Welche Überlegungen liegen dieser Entscheidung zugrunde bzw. welche diesbezüg-
lichen Untersuchungen wurden von Ihrem Ressort durchgeführt?
Antwort:
Das Ziel aller strukturellen Reorganisationen im Schulbereich ist es, durch objektive Kennwerte
eine transparente und gerechte Verteilung der Ressourcen zu erreichen. Da die Assistenten—
verträge weder bei den Berechnungen zur Zuteilung der Werteinheiten noch im Bereich des
Verwaltungspersonals berücksichtigt wurden, erfolgte ihr Einsatz in sehr unterschiedlicher Weise.
Dadurch waren einige Standorte und Bundesländer gegenüber anderen bevorzugt.
Die Untersuchung bestand in einer Analyse der
Verwaltungsplanstellen an den HTL´s.
3. Gab es im Vorfeld der gegenständlichen Entscheidung Gespräche mit den Direk-
torInnen/AbteilungsleiterInnen der betroffenen HTLs?
4. Gab es im Vorfeld der gegenständlichen Entscheidung Gespräche mit den betroffenen
HTL-AssistentInnen?
5. Wann und in welcher Form wurde die Entscheidung über die Nicht-Verlängerung der
HTL-AssistentInnen vom Bundesministerium den zuständigen nachgeordneten Stellen
bekanntgegeben? Wann verließ der entsprechende Erlaß das Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten?
6. Wie erklären Sie die Beschwerde der betroffenen HTL-AssistentInnen, von der Nicht-
Verlängerung ihrer Verträge erst Ende August erfahren zu haben? Wer ist Ihrer
Auffassung nach für diese überfallsartige Vorgangsweise verantwortlich?
Antwort:
Die Verständigung über das Auslaufen der Verträge erfolgte an die Landesschulräte im Juni 1997
im Rahmen einer Konferenz der Direktoren der Landesschulräte Im Anschluß daran wurden die
bereits an das Ministerium übermittelten Anträge auf Vertragsabschlüsse rückgemittelt.
7. HTL-AssistentInnen sind sowohl in der Verwaltung als auch im Unterricht tätig.
Warum werden als erste Maßnahme im Rahmen der Einsparung von Verwaltungs-
stellen ausgerechnet jene Dienstposten eingespart, deren Aufgabengebiet sowohl im
Verwaltungsbereich als auch im Unterrichtsbereich liegt?
Antwort:
Wie bereits dargelegt erfolgte der Einsatz in sehr unterschiedlicher Weise. Dies gilt nicht nur für
den örtlichen Einsatz, sondern auch für die den Assistenten übertragenen Aufgaben. Bei der von
den Assistenten ausgeübten „Unterrichtstätigkeit“ handelt es sich im Wesentlichen um eine reine
"Begleitfunktion". Eine Unterrichtstätigkeit im eigentlichen Sinne des Wortes, erfolgte nur in
Ausnahmefällen.
8. Laut APA vom 29. August wurde diese Maßnahme unter anderem damit begründet,
daß die HTLs vom Angebot an AssistentInnen sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht
haben. Warum sollen trotz dieses Kenntnisstandes alle AssistentInnen-Dienstposten
gestrichen werden und nicht lediglich jene, die nicht benötigt werden?
Antwort:
Im Zuge der Analyse der Verwaltungsplanstellen an den HTLs wird bezüglich der Verwaltungs-
personalausstattung eine Verteilungsgerechtigkeit angestrebt. Assistentenplanstellen waren in sehr
unterschiedlicher Weise den HTLs zugeteilt. Es bestand daher die oben erwähnte Ungleichheit
zwischen verschiedenen Bundesländern und Schulstandorten. Neuabschlüsse von Verträgen
hätten diese Ungleichheit nicht beseitigt sondern gefördert.
9. Welche Berechnungen über die Kosten-Nutzen-Relation der Einsparung der gegen-
ständlichen Dienstposten wurden vom BMUK durchgeführt?
Antwort:
Kosten-Nutzen-Rechnungen sind nur auf der Grundlage von definierten Arbeitsplatzprofilen
möglich, die bei den Assistentenstellen fehlten
10. Wie hoch sind die jährlichen Einsparungen durch die Abschaffung der Kategorie der
HTL-AssistentInnen ab dem Schuljahr 1998/99?
Antwort:
Rund S 38,000.000,--.
11. Von wem werden die bislang von den HTL-AssistentInnen geleisteten Arbeiten im
organisatorischen und pädagogischen Bereich in Zukunft durchgeführt? Welche
zusätzlichen Kosten sind damit verbunden?
Antwort:
Die in Einzelfällen bisher von Assistenten ausgeübte Unterrichtstätigkeit wird, soferne es sich
nicht um reine "Begleitfunktionen" gehandelt hat, von geprüften und somit berechtigten Lehrern
übernommen; von Assistenten ausgeübte Verwaltungstätigkeiten werden sich auf Nichtlehrer-
personal und Abteilungsvorstände nach lokalen Gegebenheiten verteilen
12. Könnten HTL—AssistentInnen im Rahmen einer erweiterten Schulautonomie von den
Schulen selbst angestellt werden? Wie stehen Sie zum diesbezüglichen Ausbau der
Schulautonomie?
Antwort:
Die Begründung von Dienstverträgen durch Schulen ist außer in den nunmehr ermöglichten Fällen
der Teilrechtsfähigkeit nicht vorgesehen.