3122/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3202/J-NR/97 betreffend die Streichung von

AssistentInnen-Planstellen an Höheren Technischen Lehranstalten, die die Abgeordneten

Maria Schaffenrath und Partnerlnnen am 5. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

1. Seit wann wurde seitens Ihres Ressorts die Maßnahme einer Nicht-Verlängerung der

HTL-AssistentInnen ins Auge gefaßt und wann wurden die diesbezüglichen Ent-

scheidungen getroffen?

Antwort:

Assistentenplanstellen hat es in der Vergangenheit nicht nur an den höheren technischen Lehr-

anstalten (HTL) gegeben. Bereits vor Jahren sind Assistentenstellen an den Handelsakademien

ausgelaufen. Seit damals war bekannt, daß sie generell auslaufen werden.

2. Welche Überlegungen liegen dieser Entscheidung zugrunde bzw. welche diesbezüg-

lichen Untersuchungen wurden von Ihrem Ressort durchgeführt?

Antwort:

Das Ziel aller strukturellen Reorganisationen im Schulbereich ist es, durch objektive Kennwerte

eine transparente und gerechte Verteilung der Ressourcen zu erreichen. Da die Assistenten—

verträge weder bei den Berechnungen zur Zuteilung der Werteinheiten noch im Bereich des

Verwaltungspersonals berücksichtigt wurden, erfolgte ihr Einsatz in sehr unterschiedlicher Weise.

Dadurch waren einige Standorte und Bundesländer gegenüber anderen bevorzugt.

Die Untersuchung bestand in einer Analyse der Verwaltungsplanstellen an den HTL´s.

3. Gab es im Vorfeld der gegenständlichen Entscheidung Gespräche mit den Direk-

torInnen/AbteilungsleiterInnen der betroffenen HTLs?

4. Gab es im Vorfeld der gegenständlichen Entscheidung Gespräche mit den betroffenen

HTL-AssistentInnen?

5. Wann und in welcher Form wurde die Entscheidung über die Nicht-Verlängerung der

HTL-AssistentInnen vom Bundesministerium den zuständigen nachgeordneten Stellen

bekanntgegeben? Wann verließ der entsprechende Erlaß das Bundesministerium für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten?

6. Wie erklären Sie die Beschwerde der betroffenen HTL-AssistentInnen, von der Nicht-

Verlängerung ihrer Verträge erst Ende August erfahren zu haben? Wer ist Ihrer

Auffassung nach für diese überfallsartige Vorgangsweise verantwortlich?

Antwort:

Die Verständigung über das Auslaufen der Verträge erfolgte an die Landesschulräte im Juni 1997

im Rahmen einer Konferenz der Direktoren der Landesschulräte Im Anschluß daran wurden die

bereits an das Ministerium übermittelten Anträge auf Vertragsabschlüsse rückgemittelt.

7. HTL-AssistentInnen sind sowohl in der Verwaltung als auch im Unterricht tätig.

Warum werden als erste Maßnahme im Rahmen der Einsparung von Verwaltungs-

stellen ausgerechnet jene Dienstposten eingespart, deren Aufgabengebiet sowohl im

Verwaltungsbereich als auch im Unterrichtsbereich liegt?

Antwort:

Wie bereits dargelegt erfolgte der Einsatz in sehr unterschiedlicher Weise. Dies gilt nicht nur für

den örtlichen Einsatz, sondern auch für die den Assistenten übertragenen Aufgaben. Bei der von

den Assistenten ausgeübten „Unterrichtstätigkeit“ handelt es sich im Wesentlichen um eine reine

"Begleitfunktion". Eine Unterrichtstätigkeit im eigentlichen Sinne des Wortes, erfolgte nur in

Ausnahmefällen.

8. Laut APA vom 29. August wurde diese Maßnahme unter anderem damit begründet,

daß die HTLs vom Angebot an AssistentInnen sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht

haben. Warum sollen trotz dieses Kenntnisstandes alle AssistentInnen-Dienstposten

gestrichen werden und nicht lediglich jene, die nicht benötigt werden?

Antwort:

Im Zuge der Analyse der Verwaltungsplanstellen an den HTLs wird bezüglich der Verwaltungs-

personalausstattung eine Verteilungsgerechtigkeit angestrebt. Assistentenplanstellen waren in sehr

unterschiedlicher Weise den HTLs zugeteilt. Es bestand daher die oben erwähnte Ungleichheit

zwischen verschiedenen Bundesländern und Schulstandorten. Neuabschlüsse von Verträgen

hätten diese Ungleichheit nicht beseitigt sondern gefördert.

9. Welche Berechnungen über die Kosten-Nutzen-Relation der Einsparung der gegen-

ständlichen Dienstposten wurden vom BMUK durchgeführt?

Antwort:

Kosten-Nutzen-Rechnungen sind nur auf der Grundlage von definierten Arbeitsplatzprofilen

möglich, die bei den Assistentenstellen fehlten

10. Wie hoch sind die jährlichen Einsparungen durch die Abschaffung der Kategorie der

HTL-AssistentInnen ab dem Schuljahr 1998/99?

Antwort:

Rund S 38,000.000,--.

11. Von wem werden die bislang von den HTL-AssistentInnen geleisteten Arbeiten im

organisatorischen und pädagogischen Bereich in Zukunft durchgeführt? Welche

zusätzlichen Kosten sind damit verbunden?

Antwort:

Die in Einzelfällen bisher von Assistenten ausgeübte Unterrichtstätigkeit wird, soferne es sich

nicht um reine "Begleitfunktionen" gehandelt hat, von geprüften und somit berechtigten Lehrern

übernommen; von Assistenten ausgeübte Verwaltungstätigkeiten werden sich auf Nichtlehrer-

personal und Abteilungsvorstände nach lokalen Gegebenheiten verteilen

12. Könnten HTL—AssistentInnen im Rahmen einer erweiterten Schulautonomie von den

Schulen selbst angestellt werden? Wie stehen Sie zum diesbezüglichen Ausbau der

Schulautonomie?

Antwort:

Die Begründung von Dienstverträgen durch Schulen ist außer in den nunmehr ermöglichten Fällen

der Teilrechtsfähigkeit nicht vorgesehen.