3125/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3263/J-NR/97 betreffend notwendige weitere

Erlässe für die Rechtschreibreform, die die Abgeordneten Karl Öllinger und Freundinnen am

7. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist es richtig, daß die „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ alle paar Jahre

Veränderungen der Rechtschreibung vorschlagen wird?

2. Wer wird darüber entscheiden, welche Veränderungen dann tatsächlich vollzogen

werden sollen?

3. Ist es richtig, daß die beschlossenen Veränderungen wiederum mittels Erlässen an die

Schulen und die Verwaltung weitergegeben werden müssen?

4. Wie oft ist mit Veränderungen zu rechnen bzw. in welchen Jahresabständen ist mit

neuen Erlässen zur Rechtschreibung zu rechnen? Gibt es diesbezüglich schon

Äußerungen seitens der „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“?

Antwort:

Die „Zwischenstaatliche Rechtschreibkommission für die deutsche Rechtschreibung“ hat die

Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum auf der Grundlage des

neuen orthographischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) zu bewahren und die Recht

schreibung im unerläßlichen Umfang weiterzuentwickeln. Hierzu gehören insbesondere die

Teilaufgaben:

— Beobachtung der Umsetzung des Regelwerks während der vereinbarten Übergangszeit.

— Laufende Beobachtung der Sprachentwicklung und Klärung von Zweifelsfällen auf der

Grundlage der geltenden Rechtschreibung.

— Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Empfehlungen zur Anpassung des Regel-

werks an den allgemeinen Sprachwandel, wobei auch Gesichtspunkte der Sprachkultur zu

berücksichtigen sind.

Bei Bedarf erstattet die Kommission den zuständigen Stellen der drei Staaten (Deutschland,

Schweiz und Österreich) einen Bericht. Allfällige Anpassungen werden in den folgenden

Ausgaben der Wörterbücher berücksichtigt.

Diese Anpassungen bedürfen — wie auch in der Vergangenheit — keiner Erlässe.

5. Bisher wurden die Anpassungen an die Sprachenentwicklung durch den privaten

Dudenverlag vorgenommen, es entstanden keine Kosten für die einzelnen Staaten.

Nunmehr wird diese Anpassung durch die „Kommission für die deutsche Recht-

schreibung" vorgenommen, in die auch Österreich ExpertInnen entsendet. Welche

Kosten entstehen dadurch den österreichischen SteuerzahlerInnen und woraus setzen

sie sich zusammen?

Antwort:

Aus Österreich wurden seitens des Koordinationskomitees für Orthographie beim Bundesministe-

rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 3 Personen nominiert. Die drei wissenschaft-

lich ausgewiesenen Fachleute für Orthographie sind Mitglieder des Koordinationskomitees für

Orthographie, dies gewährleistet, daß der österreichische Standpunkt in der zwischenstaatlichen

Rechtschreibkommission vertreten wird. Die österreichischen Kommissionsmitglieder sind ehren-

amtlich tätig und erhalten lediglich den Ersatz für die Reisekosten.