3125/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3263/J-NR/97 betreffend notwendige weitere
Erlässe für die Rechtschreibreform, die die Abgeordneten Karl Öllinger und Freundinnen am
7. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist es richtig, daß die „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ alle paar Jahre
Veränderungen der Rechtschreibung vorschlagen wird?
2. Wer wird darüber entscheiden, welche Veränderungen dann tatsächlich vollzogen
werden sollen?
3. Ist es richtig, daß die beschlossenen Veränderungen wiederum mittels Erlässen an die
Schulen und die Verwaltung weitergegeben werden müssen?
4. Wie oft ist mit Veränderungen zu rechnen bzw. in welchen Jahresabständen ist mit
neuen Erlässen zur Rechtschreibung zu rechnen? Gibt es diesbezüglich schon
Äußerungen seitens der „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“?
Antwort:
Die „Zwischenstaatliche Rechtschreibkommission für die deutsche Rechtschreibung“ hat die
Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum auf der Grundlage des
neuen orthographischen Regelwerks (Regeln und
Wörterverzeichnis) zu bewahren und die Recht
schreibung im unerläßlichen Umfang weiterzuentwickeln. Hierzu gehören insbesondere die
Teilaufgaben:
— Beobachtung der Umsetzung des Regelwerks während der vereinbarten Übergangszeit.
— Laufende Beobachtung der Sprachentwicklung und Klärung von Zweifelsfällen auf der
Grundlage der geltenden Rechtschreibung.
— Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Empfehlungen zur Anpassung des Regel-
werks an den allgemeinen Sprachwandel, wobei auch Gesichtspunkte der Sprachkultur zu
berücksichtigen sind.
Bei Bedarf erstattet die Kommission den zuständigen Stellen der drei Staaten (Deutschland,
Schweiz und Österreich) einen Bericht. Allfällige Anpassungen werden in den folgenden
Ausgaben der Wörterbücher berücksichtigt.
Diese Anpassungen bedürfen — wie auch in der Vergangenheit — keiner Erlässe.
5. Bisher wurden die Anpassungen an die Sprachenentwicklung durch den privaten
Dudenverlag vorgenommen, es entstanden keine Kosten für die einzelnen Staaten.
Nunmehr wird diese Anpassung durch die „Kommission für die deutsche Recht-
schreibung" vorgenommen, in die auch Österreich ExpertInnen entsendet. Welche
Kosten entstehen dadurch den österreichischen SteuerzahlerInnen und woraus setzen
sie sich zusammen?
Antwort:
Aus Österreich wurden seitens des Koordinationskomitees für Orthographie beim Bundesministe-
rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 3 Personen nominiert. Die drei wissenschaft-
lich ausgewiesenen Fachleute für Orthographie sind Mitglieder des Koordinationskomitees für
Orthographie, dies gewährleistet, daß der österreichische Standpunkt in der zwischenstaatlichen
Rechtschreibkommission vertreten wird. Die österreichischen Kommissionsmitglieder sind ehren-
amtlich tätig und erhalten lediglich den Ersatz für die Reisekosten.