3127/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3296/J—NR/97 betreffend die Beschaffung von
fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen, die die Abgeordneten Mag Doris
Kammerlander und FreundInnen am 11. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
1. Inwiefern berücksichtigen Sie in Ihrem Ressort bei der Beschaffung von
Repräsentations- und Bewirtungsmitteln fair gehandelte Produkte (z.B. Kaffee, Tee,
Kakao)? Welche Kosten entfallen auf Kaffee, Tee und Kakao und wieviel davon
werden für Produkte aus fairem Handel ausgegeben?
Antwort:
Im Bereich der Zentralstelle wurden bis November 1997 für den Ankauf von Kaffee rund
S 16.700,-- und für Tee rund S 2.000,-- aufgewendet, Kakao wurde nicht angeschafft. Die
Produkte wurden nicht bei den in der Anfrage angeführten Firmen gekauft. Die allfällige
Bewirtung von Gästen erfolgt durch Cartering-Firmen, deren Ankaufsmodalitäten nicht erhoben
wurden.
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich, im öffentlichen
Beschaffungswesen Produkte aus fairem Handel zu berücksichtigen und zu fördern?
Sind Sie dafür, daß jährlich eine bestimmte Summe dafür aufgewendet wird? Wenn
ja, wieviel?
Antwort:
Das Beschaffungswesen des Bundes unterliegt den Gesetzen der Wirtschaftlichkeit, Spar-
samkeit und Zweckmäßigkeit. Die genannten Produkte können daher nur dann bei anderen
Firmen beschafft werden, wenn sie diesen Kriterien entsprechen.
Ich werde aber bemüht sein, diese Produkte für mein Ressort in verstärkten Maße anzu-
schaffen.