313/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am

 

14. März 1996 unter der Nr. 283/J an mich eine schriftliche

 

parlamentarische Anfrage betreffend Direktbelieferung von

 

Schulen durch landwirtschaftliche Betriebe mit Schulmilch ge-

 

richtet , die folgenden Wortlaut hat :

 

 

 

 

'' 1 . Wie oft hat es bisher bezüglich der Qualität der solcherart

gelieferten Schulmilch Beanstandungen durch die

Lebensmittelpolizei gegeben und aus welchen Gründen?

 

2 . Wieviele diesbezügliche Beanstandungen hat es bei Betrieben

gegeben, die über eine vorschriftsmäßige Anlage zur

Pasteurisierung verfügen?

 

3 . Finden Sie es ökologisch sinnvoll , Milch über lange

Strecken zu transportieren, wenn sie nach Meinung der

verantwortlichen Eltern hygienisch genauso einwandfrei aus

der unmittelbaren Nachbarschaft angeliefert werden kann?

 

4 . Wie werden die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung

bezüglich Schulmilch, die direkt vom Bauern angeliefert

wird, in anderen EU-Ländern wie etwa Deutschland

gehandhabt?

 

5 . Ist die oben angeführte Auflage der Milchhygieneverordnung

EU-konform?

 

6 . Werden Sie die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung der

Praxis anpassen und bis wann? ''

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Einleitend ist festzuhalten , daß Milch wohl eines der

hervorragendsten Lebensmittel für die menschliche Ernährung

darstellt , das allerdings auch Risiken birgt . Krankheitserreger

können entweder bereits originär in der Milch vorhanden sein

oder durch nachträgliche Handhabung der Milch in diese einge-

bracht werden.

So waren z . B . Tuberkulose und Brucellose Erkrankungen, die zu

Beginn dieses Jahrhunderts auch durch den Verzehr von Milch

übertragen wurden. Durch die Einführung von

Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und der Pasteurisierung von

Milch gehören diese Erkrankungen der Vergangenheit an.

Leider gibt es jedoch noch Krankheitserreger , die auch bei

gesunden Tieren vorkommen können und durch keine

Seuchenbekämpfungsmaßnahmen auszurotten sind , wie z . B.

Salmonellen, Campylobacter oder EHEC-Bakterien.

Alle diese Bakterien werden durch die vitaminschonende

Erhitzung einer ordnungsgemäßen Pasteurisierung vernichtet ; bei

der Thermisierung werden die meisten Krankheitserreger jedoch

nicht abgetötet .

 

Eine wirksame Pasteurisierung kann nur durch geeignete Geräte

erfolgen, die über die notwendigen Meß- und Steuereinrichtungen

verfügen, damit bei Fehlern in der Erhitzung sofort Maßnahmen

gesetzt werden können. Dadurch wird eine lückenlose Kontrolle

der Produkte möglich, die weitaus sicherer und effizienter als

die reine Endproduktkontrolle ist . Die stichprobenartige

Endproduktkontrolle kann daher nur ein Element zur

Sicherstellung einwandfreier Milch darstellen.

 

Eine '' Pasteurisierung '' am Küchenherd ist praktisch nicht mit

ausreichender hygienischer Sicherheit durchzuführen. Ein

Umrühren z . B . mit dem Kochlöffel bzw. eine Temperaturmessung

durch Einbringen eines Thermometers in den Kochtopf während der

Erhitzung sind keine geeigneten Mittel , um ausreichende

Erhitzungsbedingungen zu garantieren. Überdies besteht eine

Kontaminationsgefahr während und nach der Erhitzung in offenen

Gefäßen.

 

Zu den Fragen 1 und 2 :

 

An den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung werden

bundesweit ca. 1500 Milchproben pro Jahr untersucht . Bei den

amtlichen Probenziehungen am Bauernhof ist die Zweckbestimmung

nicht immer feststellbar und wird daher in vielen Fällen nicht

erfaßt . Es ist somit nicht möglich , die bestehenden Daten für

einen Vergleich der Beschaffenheit von pasteurisierter Schul-

milch von Molkereien und Schulmilch, die am Bauernhof erhitzt

wird , heranzuziehen.

 

Von den im Jahr 1994 untersuchten insgesamt 1480 Milchproben

( darunter auch Schulmilch ) wurden 116 Proben beanstandet . Davon

waren vier Proben gesundheitsschädlich und 46 Proben verdorben.

 

 

Zu Frage 3 :

 

Die Regelungen der Milchhygieneverordnung dienen primär dem

Schutz der Volksgesundheit . Ökologische Erwägungen werden -

soweit es mit den hygienischen Zielen vereinbar ist - berück-

sichtigt .

 

Die Überprüfung der hygienisch einwandfreien Beschaffenheit der

Milch und deren Transport kann nicht allein durch die optische

bzw. sensorische Beurteilung festgestellt werden. Viele Krank-

heitserreger können in der Milch vorhanden sein, ohne

sensorische Veränderungen zu bewirken. Wie in der Einleitung

ausgeführt , kann daher die gesundheitliche Unbedenklichkeit nur

bei ordnungsgemäßer Erhitzung unter Verwendung einer ent-

sprechenden Erhitzungsanlage gewährleistet werden.

 

Zu Frage 4 :

 

In Deutschland ist die Abgabe von pasteurisierter Schulmilch

durch den Landwirt nur nach Zulassung des Betriebes durch die

zuständige Behörde möglich. Die Bedingungen für eine derartige

Zulassung sehen u . a. vor , daß eine geeignete Anlage zum

 

Pasteurisieren von Milch verwendet wird. Dies ist dann der

Fall , wenn die Pasteurisierungsanlage typengeprüft oder einer

gleichwertigen Überprüfung unterzogen wurde. Diese Regelung

entspricht im wesentlichen den österreichischen Regelungen in

der Milchhygieneverordnung , BGBl . Nr . 897/1993 .

 

Zu Frage 5 :

 

Ja

 

Zu Frage 6 :

 

Mein Ressort arbeitet derzeit an einer Änderung der

Milchhygieneverordnung , die erleichterte Anforderungen an

Milcherhitzer ( Pasteurisierungsanlagen ) enthalten soll . Gleich

zeitig wird im Rahmen der Codexkommission ein Prüfkatalog für

Milcherhitzer erstellt , anhand dessen der hygienisch einwand-

freie Betrieb "kleiner'' Geräte überprüft werden kann. Dadurch

soll es möglich sein, auch solche Milcherhitzer in Österreich

zuzulassen, die für eine Anwendung im landwirtschaftlichen Be-

trieb nicht nur geeignet , sondern auch wirtschaftlich

vertretbar sind .