3132/AB XX.GP

 

Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr-,

Freundinnen und Freunde vom 30. Oktober 1997, Nr. 3173/J,

betreffend geplante Verschlechterungen im Bereich des Pflegegeldgesetzes

Fragen 1, 2 und 5:

1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium eine Novelle des Bundespflegegeldgesetzes vorbe-

reitet wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind im Detail geplant?

2. Gibt es dazu ein ,,Beamtendiskussionspapier“?

Wenn ja, wie lautet der Inhalt dieses Papieres?

5. Werden Sie in die Beratungen für allfällige Gesetzesänderungen im Pflegegeldbereich betrof-

fene Menschen miteinbeziehen?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Das Bundespflegegeldgesetz und die Landespflegegeldgesetze sind nunmehr seit 4 1/2 Jahren in

Kraft. Die Regelungen haben sich weitgehend bewährt, was auch in Studien bestätigt wird. Mit

Rücksicht darauf, daß es sich beim System der Pflegevorsorge um eine völlige Neuordnung

dieser Materie gehandelt hat, ist es verständlich, daß nun für einige Bereiche eine Weiterent-

wicklung bzw. Verbesserungen diskutiert werden.

Selbstverständlich werde ich zum gegebenen Zeitpunkt alle maßgeblichen Stellen einbeziehen

und ihnen Gelegenheit geben, ihre Meinungen und Standpunkte darzulegen.

Fragen 3 und 4:

3. Ist es richtig, daß die Zuordnungskriterien für die Pflegegeldstufen 5-7 verschärft werden

sollen, indem die Stundenanzahl der Pflegetätigkeit erhöht wird und zwischen

,,koordinierter“ und ,,unkoordinierter Pflege“ unterschieden wird?

Wenn ja, wie begründen Sie dies?

4. Ist Ihnen bewußt, daß mit diesen geplanten Maßnahmen ein selbstbestimmtes Leben un-

möglich gemacht wird und zukünftig eine noch größere Anzahl von Menschen von der Ab-

schiebung in Institutionen bedroht ist?

Antwort:

Eine Verschärfung der Zuordnungskriterien steht nicht zur Diskussion.