3134/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3247/J-NR/1997 betreffend die Möglichkeit,
innerhalb von 2 Semestern einen akademischen Grad zu erlangen, die die Abgeordneten
Dr. GRAF und Kollegen am 6. November 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die HTBLVA Spengergasse zum Bundesministeri-
um für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ressortiert und daher in erster Linie dieses
Ressort zu befassen wäre.
1. Wie ist es möglich, daß eine HTBLVA ein Studium anbietet, oder sollte es sich um
einen privaten Verein handeln, der sich hier öffentlicher Bildungseinrichtungen
bedient?
Offenbar arbeitet die HTBLVA Spengergasse mit der University of Derby dahingehend zu-
sammen, daß an der HTBLVA ein ausgelagertes Programm dieser Universität stattfindet, es
sich somit also um ein disloziertes Angebot handelt bzw. hier abgehaltene Lehrveranstaltun-
gen von der genannten Universität anerkannt werden.
1a. Wenn es sich um einen privaten Verein handeln sollte, auf welcher Grundlage kann
dieser das beschriebene Studium anbieten?
Ein Verein kann einen Lehrgang anbieten, der von einer ausländischen Universität als Studi-
um anerkannt wird.
1b. Wird der mit diesem Studium erworbene akademische Grad in Österreich aner-
kannt?
Wenn ja, mit welcher Grundlage?
Wenn nein, warum nicht?
Da es sich offenbar um akademische Grade der University of Derby, die eine anerkannte aus-
ländische Bildungseinrichtung im Sinne des § 67 Abs. 1 UniStG ist, handelt, dürfen die verlie-
henen akademischen Grade geführt und eine Eintragung in abgekürzter Form in öffentliche
Urkunden verlangt werden. Weitergehende Rechte sind mit diesen akademischen Graden in
Österreich nicht verbunden.
2. Welches Entgelt zahlt dieser Verein der Schule für die Benützung der Räumlich-
keiten?
3. Gibt es mehrere solcher Vereine, die ein Studium anbieten?
Wenn ja, welche Vereine bieten welches Studium an?
Kann nicht beantwortet werden, da keine Zuständigkeit meines Ressorts.
4. Welche Voraussetzung muß ein Verein erfüllen, um ein Studium anbieten zu kön-
nen?
Wenn ja, welche?
Jeder Verein darf Lehrgänge anbieten. Ob diese von einer ausländischen Universität für aus-
ländische Studien anerkannt werden, hängt von den jeweiligen ausländischen Gesetzesbestim-
mungen ab.
5. Gibt es mehrere Schulen, die ein Studium anbieten?
Wenn ja, welche?
6. Wofür und an wen zahlen die Studenten die Studiengebühren, wenn sie als EU-Bür-
ger im Rahmen des ERASMUS-Programms in Derby keine solchen bezahlen wür-
den?
Kann nicht beantwortet werden, da keine Zuständigkeit meines Ressorts.
7. Wie wird ein zweisemestriges Studium in drei Abenden pro Woche dem EU-Min-
deststandard für einen "first degree" gerecht, der ein mindestens dreijähriges Voll-
zeitstudium an einer Hochschule erfordert?
Dieser "BSc" und „MSc“ sind dann kein "first degree".
8. Gibt es österreichische Studien, die im Ausland gegen Studiengebühren angeboten
werden?
Wenn ja, welche und wo werden diese angeboten?
Wenn nein, gibt es Planungen mit Hilfe dieser Methode das desolate Wissenschafts-
budget aufzubessern?
Nein und ist auch nicht geplant.