3137/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Mag. Pollet-Kammerlander vom 11.11.1997, Nr. 3294/J, betreffend die
Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen
Einrichtungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird Kaffee nur
im Rahmen von Sitzungen in den zentral zu vergebenden Sitzungssälen
verabreicht, an denen Personen teilnehmen, die nicht Ressortange-
hänge sind. Der dazu bereitgestellte Kaffee wird zentral beschafft
und beläuft sich für das Jahr 1997 auf rund 220 kg; dies entspricht
Kosten in Höhe von rund ATS 27.500,-. Das
Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft hat in diesem Zusammenhang eine Verein-
barung mit einem Kaffeelieferanten geschlossen. Nach der zur Zeit
gültigen Vereinbarung erfolgt die zentrale Beschaffung über einen
Kaffeelieferanten, der bereits eine Partnerfirma des Vereines
„Transfair“ ist. Tee wird nur in einzelnen Fällen serviert und
somit auch nur im konkreten Anlaßfall in kleinsten Mengen
beschafft.
Die für die öffentliche Auftragsvergabe anzuwendende ÖNORM A 2050
verpflichtet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
nach den „Bestbieterprinzip“ vorzugehen.