3137/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten

Mag. Pollet-Kammerlander vom 11.11.1997, Nr. 3294/J, betreffend die

Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen

Einrichtungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird Kaffee nur

im Rahmen von Sitzungen in den zentral zu vergebenden Sitzungssälen

verabreicht, an denen Personen teilnehmen, die nicht Ressortange-

hänge sind. Der dazu bereitgestellte Kaffee wird zentral beschafft

und beläuft sich für das Jahr 1997 auf rund 220 kg; dies entspricht

Kosten in Höhe von rund ATS 27.500,-. Das Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft hat in diesem Zusammenhang eine Verein-

barung mit einem Kaffeelieferanten geschlossen. Nach der zur Zeit

gültigen Vereinbarung erfolgt die zentrale Beschaffung über einen

Kaffeelieferanten, der bereits eine Partnerfirma des Vereines

„Transfair“ ist. Tee wird nur in einzelnen Fällen serviert und

somit auch nur im konkreten Anlaßfall in kleinsten Mengen

beschafft.

Die für die öffentliche Auftragsvergabe anzuwendende ÖNORM A 2050

verpflichtet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

nach den „Bestbieterprinzip“ vorzugehen.