3140/AB XX.GP

 

Beanwortung

der Anfrage der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und

Freunde, betreffend EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 1998, Nr.3182/J

Vorbemerkung:

Einleitend wird festgehalten, daß sich hinsichtlich der Wahrnehmung des

Ratsvorsitzes eine ständige Praxis entwickelt hat, die - wie für alle Ressorts -

auch für das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verbindlich

ist. Vorrangiges Merkmal dieser Praxis ist die Unparteilichkeit des Vorsitzes, dem

sich auch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

verpflichtet fühlt. Unparteilichkeit bedeutet jedoch nicht, daß nicht gewisse

Schwerpunkte gesetzt werden können, die sich am Gesamtinteresse der

Union, aber auch am aktuellen Tagesgeschehen orientieren. Im Bereich des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dabei der

Förderung der Beschäftigung und dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

besondere Bedeutung zukommen. Zur Förderung der Chancengleichheit von

Frauen, zur Förderung des Sozialen Dialogs, zur Integration von Behinderten

und im Bereich Gesundheit sollen durch verschiedene Veranstaltungen

Akzente gesetzt werden.

Das Tagungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und

Soziales wird in das Tagungsprogramm der Bundesregierung integriert werden

und gemeinsam mit diesem als österreichisches Gesamtprogramm zu Beginn

der österreichischen Präsidentschaft präsentiert werden. Eine frühere

Präsentation des Tagungsprogramms wäre aus folgenden Gründen weder

üblich noch angebracht: Zum einen ist zur Zeit nur bedingt abschätzbar,

welche Agenden in den Bereichen "Arbeit und Soziales“ und ‚Gesundheit“

vom britischen Ratsvorsitz zu übernehmen sein werden; zum anderen könnte

die Präsentation des österreichischen Programms vor Abschluß der britischen

Präsidentschaft auf EU-Ebene zu Mißverständnissen führen. Aus den

angeführten Gründen wird Österreich sich an die Gepflogenheiten in der

Union halten und sein Programm, in dem auch die Vorhaben des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales enthalten sein werden,

zu Beginn seiner Präsidentschaft vorstellen.

Frage 1 a):

Welche organisatorischen Vorbereitungen wurden seitens ihres Ressorts

bereits für die österreichische Präsidentschaft getroffen?

Antwort:

Für die organisatorische Vorbereitung der Präsidentschaft wurde im

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Steuerungsgruppe

eingerichtet, in der alle SektionsleiterInnen vertreten sind, und die alle

organisatorischen Vorbereitungen koordiniert und begleitet. Ferner erfolgt

eine enge Zusammenarbeit mit dem vom Bundeskanzleramt und vom

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichteten

Exekutivsekretariat. Ein wichtiges Planungsinstrument ist der interne

Tagungskalender des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

der laufend mit dem Tagungskalender des Exekutivsekretariats abgestimmt

wird. Der interne Tagungskalender des Bundesministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales wird auch mit der Ständigen Vertretung in Brüssel, mit

dem Ratssekretariat und den zuständigen Abteilungen der Europäischen

Kommission koordiniert.

Frage 1 b):

Welche organisatorischen Vorbereitungen werden noch für die

österreichische EU-Ratspräsidentschaft getroffen? Wann erfolgen diese?

Anwort:

Die unter 1 a) beschriebene Vorgangsweise hat sich bewährt und soll

fortgesetzt werden. Damit wird eine planmäßige Durchführung aller

anberaumten Tagungen sichergestellt werden. Entsprechende Vorlaufzeiten

sind vorgesehen.

Frage 1 c):

Welche zusätzlichen Budgetmittel werden für die Zeit der österreichischen

Ratspräsidentschaft zur Verfügung stehen (z.B. für den Einsatz zusätzlicher

Beamter)?

Antwort:

Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den

Personalaufwand im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales zwecks Einsatzes zusätzlicher Bediensteter im Zusammenhang mit

der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist nicht erfolgt und nicht

vorgesehen.

Für die Organisation und Durchführung der Tagungen, die Vergabe von

erforderlichen wissenschaftlichen Studien und Analysen, Informations- und PR-

Maßnahmen wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales rund 27,3 Mio Schilling veranschlagt.

Frage 2 a):

In welcher Form erfolgte bereits eine Kooperation mit den Ländern der sog.

"Troika", Großbritannien und Deutschland (in organisatorischer Hinsicht, in

inhaltlicher Hinsicht)?

Antwort:

Sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht haben mit der Vor

und Nachpräsidentschaft, aber auch mit anderen Mitgliedstaaten bereits

mehrere intensive Gespräche sowohl auf Minister-/Staatssekretärsebene als

auch auf Beamtenebene stattgefunden. Kurzfristige, telefonische oder

schriftliche Kontakte werden laufend wahrgenommen.

Frage 2 b):

In welcher Hinsicht ist eine solche Kooperation geplant (in organisatorischer

Hinsicht, in inhaltlicher Hinsicht)?

Antwort:

Die Kooperation wird, wie in der Antwort zu Frage 2a) beschrieben, laufend

fortgeführt.

Frage 3:

Liegt seitens Ihres Ressorts ein Gesamtkonzept für die organisatorische und

inhaltliche Durchführung der EU—Ratspräsidentschaft vor?

Antwort:

Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 1996 einem gemeinsamen vom

Bundeskanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

eingebrachten Vortrag an den Ministerrat zugestimmt, mit dem für die

österreichische Präsidentschaft wichtige Grundlagen geschaffen wurden. Ein

Gesamtkonzept für die organisatorische und inhaltliche Durchführung der

österreichischen Ratspräsidentschaft, das sich an dessen Vorgaben orientiert,

liegt im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schon seit

Beginn 1997 vor. Es wird in Zusammenarbeit mit dem Exekutivsekretariat des

Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten, mit der ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel und mit

den zuständigen Abteilungen der Europäischen Kommission unter

Berücksichtigung der Ergebnisse der Gespräche mit den Mitgliedstaaten,

insbesondere der Vor- und Nachpräsidentschaft, laufend adaptiert und

aktualisiert.

Frage 4:

Welche inhaltlichen Schwerpunkte Ihr Ressort betreffend wird Österreich im

Rahmen der Ratspräsidentschaft setzen?

Antwort:

Das in Frage 3 angesprochene Gesamtkonzept enthält auch die inhaltlichen

Schwerpunkte des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wie

jedoch bereits in der Einleitung festgestellt, entspricht es der ständigen Praxis

in der EU, konkrete Inhalte erst zu Beginn der eigenen Präsidentschaft zu

veröffentlichen. Die Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft

werden daher zur gegebenen Zeit vorgestellt werden.

Frage 4 a):

In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte mit

den anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,Troika“,

Großbritannien und Deutschland?

Antwort:

Wie in Frage 2a) und 2b) bereits angeführt, erfolgt diese Abstimmung laufend

auf allen Ebenen.

Frage 5:

Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Ihr Ressort betreffend wird Österreich

im EU-Rat während seiner Ratspräsidentschaft unternehmen?

Antwort:

Auf die Einleitung und Frage 4 wird verwiesen.

Frage 5a):

In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Vorstöße mit den

anderen EU—Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,,Troika“,

Großbritannien und Deutschland?

Antwort:

Wie in Frage 2a) und 2b) bereits angeführt, erfolgt diese Abstimmung laufend

auf allen Ebenen durch intensive Gespräche, aber auch durch kurzfristige

telefonische und schriftliche Kontakte.

Frage 5b) bis 5d):

5b) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind,

insbesonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu

Beschäftigungsfragen geplant?

5c) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU—Rat sind,

insbesonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu

Sozialfragen (z.B. Einführung sozialer Mindeststandards) geplant?

5d) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU—Rat sind,

insbesonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich

der Strukturfondsreform, insb. ESF bzw. Ziel 3 und 4, geplant?

Antwort:

Auf die Einleitung und Frage 4 wird verwiesen.

Frage 6:

In welcher Form wird die "Machtstellung“, die ein EU-Land während der

Ratspräsidentschaft innehat, seitens ihres Ressorts genutzt werden (z.B.

Beeinflussung der Tagesordnung der Ratssitzung o.ä.) und für welche

inhaltlichen Vorstöße (siehe oben) ist dies vorgesehen?

Antwort:

Unter Verweis auf die Einleitung und die Beantwortung von Frage 4 wird

festgestellt, daß der Ratsvorsitz per Definitionen zur Unparteilichkeit

verpflichtet ist. Nur so ist gewährleistet, daß er bei den Beratungen eine

Vermittlerrolle, wie sie bei den Verhandlungen erforderlich ist, übernehmen

kann. Ziel des Vorsitzes ist es, durch Vermittlungsbemühungen und

Kompromißsuche die anstehenden Dossiers zur Entscheidungsreife zu bringen

und Lösungen vorzuschlagen, die für die erforderliche Mehrheit der

Mitgliedstaaten tragbar sind. Im Grund handelt es sich beim Ratsvorsitz um

eine Dienstleistung, die im Gesamtinteresse der Union erbracht wird.

Keinesfalls ist die Vorsitzfunktion dafür zu mißbrauchen, nationale Prioritäten

und Wünsche durchzusetzen. Die nationale Position wird von einer von der

Präsidentschaft getrennten Delegation vertreten, die die Interessen

Österreichs — so wie bisher - wahrnimmt.

Frage 7 und 7a):

7) Zur Präsentation nach außen: Nach welchen inhaltlichen Leitbildern Ihr

Ressort betreffend soll sich Österreich während der österreichischen EU-

Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 präsentieren?

7a) Welche konkreten Projekte sind dafür geplant?

Antwort:

Die Leitbilder bei der Präsentation der österreichischen Ratspräsidentschaft

nach außen werden sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten richten. Das

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales plant die Durchführung

eines informellen Ministertreffens, einer Fachkonferenz auf Ministerebene

sowie mehrerer hochrangiger Konferenzen auf Beamten- und

Expertenebene, die sich zur Vermittlung der Leitbilder eignen werden.

Frage 7b):

Wer ist für Konzeption und Koordination verantwortlich?

Antwort:

Konzeption und Durchführung liegen in der Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Frage 7c):

Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?

Antwort:

Auf Frage c) wird verwiesen.