3140/AB XX.GP
Beanwortung
der Anfrage der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und
Freunde, betreffend EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 1998, Nr.3182/J
Vorbemerkung:
Einleitend wird festgehalten, daß sich hinsichtlich der Wahrnehmung des
Ratsvorsitzes eine ständige Praxis entwickelt hat, die - wie für alle Ressorts -
auch für das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verbindlich
ist. Vorrangiges Merkmal dieser Praxis ist die Unparteilichkeit des Vorsitzes, dem
sich auch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
verpflichtet fühlt. Unparteilichkeit bedeutet jedoch nicht, daß nicht gewisse
Schwerpunkte gesetzt werden können, die sich am Gesamtinteresse der
Union, aber auch am aktuellen Tagesgeschehen orientieren. Im Bereich des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dabei der
Förderung der Beschäftigung und dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit
besondere Bedeutung zukommen. Zur Förderung der Chancengleichheit von
Frauen, zur Förderung des Sozialen Dialogs, zur Integration von Behinderten
und im Bereich Gesundheit sollen durch verschiedene Veranstaltungen
Akzente gesetzt werden.
Das Tagungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales wird in das Tagungsprogramm der
Bundesregierung integriert werden
und gemeinsam mit diesem als österreichisches Gesamtprogramm zu Beginn
der österreichischen Präsidentschaft präsentiert werden. Eine frühere
Präsentation des Tagungsprogramms wäre aus folgenden Gründen weder
üblich noch angebracht: Zum einen ist zur Zeit nur bedingt abschätzbar,
welche Agenden in den Bereichen "Arbeit und Soziales“ und ‚Gesundheit“
vom britischen Ratsvorsitz zu übernehmen sein werden; zum anderen könnte
die Präsentation des österreichischen Programms vor Abschluß der britischen
Präsidentschaft auf EU-Ebene zu Mißverständnissen führen. Aus den
angeführten Gründen wird Österreich sich an die Gepflogenheiten in der
Union halten und sein Programm, in dem auch die Vorhaben des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales enthalten sein werden,
zu Beginn seiner Präsidentschaft vorstellen.
Frage 1 a):
Welche organisatorischen Vorbereitungen wurden seitens ihres Ressorts
bereits für die österreichische Präsidentschaft getroffen?
Antwort:
Für die organisatorische Vorbereitung der Präsidentschaft wurde im
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Steuerungsgruppe
eingerichtet, in der alle SektionsleiterInnen vertreten sind, und die alle
organisatorischen Vorbereitungen koordiniert und begleitet. Ferner erfolgt
eine enge Zusammenarbeit mit dem vom Bundeskanzleramt und vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichteten
Exekutivsekretariat. Ein wichtiges Planungsinstrument ist der interne
Tagungskalender des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
der laufend mit dem Tagungskalender des Exekutivsekretariats abgestimmt
wird. Der interne Tagungskalender des Bundesministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales wird auch mit der Ständigen Vertretung in Brüssel, mit
dem Ratssekretariat und den zuständigen Abteilungen der Europäischen
Kommission koordiniert.
Frage 1 b):
Welche organisatorischen Vorbereitungen werden noch für die
österreichische EU-Ratspräsidentschaft getroffen? Wann erfolgen diese?
Anwort:
Die unter 1 a) beschriebene Vorgangsweise hat sich bewährt und soll
fortgesetzt werden. Damit wird eine planmäßige Durchführung aller
anberaumten Tagungen sichergestellt werden. Entsprechende Vorlaufzeiten
sind vorgesehen.
Frage 1 c):
Welche zusätzlichen Budgetmittel werden für die Zeit der österreichischen
Ratspräsidentschaft zur Verfügung stehen (z.B. für den Einsatz zusätzlicher
Beamter)?
Antwort:
Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den
Personalaufwand im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales zwecks Einsatzes zusätzlicher Bediensteter im Zusammenhang mit
der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist nicht erfolgt und nicht
vorgesehen.
Für die Organisation und Durchführung der Tagungen, die Vergabe von
erforderlichen wissenschaftlichen Studien und Analysen, Informations- und PR-
Maßnahmen wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales rund 27,3 Mio Schilling veranschlagt.
Frage 2 a):
In welcher Form erfolgte bereits eine Kooperation mit den Ländern der sog.
"Troika", Großbritannien und Deutschland (in organisatorischer Hinsicht, in
inhaltlicher Hinsicht)?
Antwort:
Sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht haben mit der Vor
und Nachpräsidentschaft, aber auch mit anderen Mitgliedstaaten bereits
mehrere intensive Gespräche sowohl auf Minister-/Staatssekretärsebene als
auch auf Beamtenebene stattgefunden. Kurzfristige, telefonische oder
schriftliche Kontakte werden laufend wahrgenommen.
Frage 2 b):
In welcher Hinsicht ist eine solche Kooperation geplant (in organisatorischer
Hinsicht, in inhaltlicher Hinsicht)?
Antwort:
Die Kooperation wird, wie in der Antwort zu Frage 2a) beschrieben, laufend
fortgeführt.
Frage 3:
Liegt seitens Ihres Ressorts ein Gesamtkonzept für die organisatorische und
inhaltliche Durchführung der EU—Ratspräsidentschaft vor?
Antwort:
Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 1996 einem gemeinsamen vom
Bundeskanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
eingebrachten Vortrag an den Ministerrat zugestimmt, mit dem für die
österreichische Präsidentschaft wichtige Grundlagen geschaffen wurden. Ein
Gesamtkonzept für die organisatorische und inhaltliche Durchführung der
österreichischen Ratspräsidentschaft, das sich an dessen Vorgaben orientiert,
liegt im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schon seit
Beginn 1997 vor. Es wird in Zusammenarbeit mit dem Exekutivsekretariat des
Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, mit der ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel und mit
den zuständigen Abteilungen der
Europäischen Kommission unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Gespräche mit den Mitgliedstaaten,
insbesondere der Vor- und Nachpräsidentschaft, laufend adaptiert und
aktualisiert.
Frage 4:
Welche inhaltlichen Schwerpunkte Ihr Ressort betreffend wird Österreich im
Rahmen der Ratspräsidentschaft setzen?
Antwort:
Das in Frage 3 angesprochene Gesamtkonzept enthält auch die inhaltlichen
Schwerpunkte des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wie
jedoch bereits in der Einleitung festgestellt, entspricht es der ständigen Praxis
in der EU, konkrete Inhalte erst zu Beginn der eigenen Präsidentschaft zu
veröffentlichen. Die Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft
werden daher zur gegebenen Zeit vorgestellt werden.
Frage 4 a):
In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte mit
den anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,Troika“,
Großbritannien und Deutschland?
Antwort:
Wie in Frage 2a) und 2b) bereits angeführt, erfolgt diese Abstimmung laufend
auf allen Ebenen.
Frage 5:
Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Ihr Ressort betreffend wird Österreich
im EU-Rat während seiner Ratspräsidentschaft unternehmen?
Antwort:
Auf die Einleitung und Frage 4 wird verwiesen.
Frage 5a):
In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Vorstöße mit den
anderen EU—Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,,Troika“,
Großbritannien und Deutschland?
Antwort:
Wie in Frage 2a) und 2b) bereits angeführt, erfolgt diese Abstimmung laufend
auf allen Ebenen durch intensive Gespräche, aber auch durch kurzfristige
telefonische und schriftliche Kontakte.
Frage 5b) bis 5d):
5b) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind,
insbesonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu
Beschäftigungsfragen geplant?
5c) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU—Rat sind,
insbesonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu
Sozialfragen (z.B. Einführung sozialer Mindeststandards) geplant?
5d) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU—Rat sind,
insbesonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich
der Strukturfondsreform, insb. ESF bzw. Ziel 3 und 4, geplant?
Antwort:
Auf die Einleitung und Frage 4 wird verwiesen.
Frage 6:
In welcher Form wird die "Machtstellung“, die ein EU-Land während der
Ratspräsidentschaft innehat, seitens ihres Ressorts genutzt werden (z.B.
Beeinflussung der Tagesordnung der Ratssitzung o.ä.) und für welche
inhaltlichen Vorstöße (siehe oben)
ist dies vorgesehen?
Antwort:
Unter Verweis auf die Einleitung und die Beantwortung von Frage 4 wird
festgestellt, daß der Ratsvorsitz per Definitionen zur Unparteilichkeit
verpflichtet ist. Nur so ist gewährleistet, daß er bei den Beratungen eine
Vermittlerrolle, wie sie bei den Verhandlungen erforderlich ist, übernehmen
kann. Ziel des Vorsitzes ist es, durch Vermittlungsbemühungen und
Kompromißsuche die anstehenden Dossiers zur Entscheidungsreife zu bringen
und Lösungen vorzuschlagen, die für die erforderliche Mehrheit der
Mitgliedstaaten tragbar sind. Im Grund handelt es sich beim Ratsvorsitz um
eine Dienstleistung, die im Gesamtinteresse der Union erbracht wird.
Keinesfalls ist die Vorsitzfunktion dafür zu mißbrauchen, nationale Prioritäten
und Wünsche durchzusetzen. Die nationale Position wird von einer von der
Präsidentschaft getrennten Delegation vertreten, die die Interessen
Österreichs — so wie bisher - wahrnimmt.
Frage 7 und 7a):
7) Zur Präsentation nach außen: Nach welchen inhaltlichen Leitbildern Ihr
Ressort betreffend soll sich Österreich während der österreichischen EU-
Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 präsentieren?
7a) Welche konkreten Projekte sind dafür geplant?
Antwort:
Die Leitbilder bei der Präsentation der österreichischen Ratspräsidentschaft
nach außen werden sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten richten. Das
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales plant die Durchführung
eines informellen Ministertreffens, einer Fachkonferenz auf Ministerebene
sowie mehrerer hochrangiger Konferenzen auf Beamten- und
Expertenebene, die sich zur Vermittlung der
Leitbilder eignen werden.
Frage 7b):
Wer ist für Konzeption und Koordination verantwortlich?
Antwort:
Konzeption und Durchführung liegen in der Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Frage 7c):
Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
Antwort:
Auf Frage c) wird verwiesen.