3141/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben am

21.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3151/J betreffend

„Förderungen von Jugendorganisationen“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der bes-

seren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgen-

des mitzuteilen:

Einleitend darf ich feststellen, daß sich die in der Anfrage genannten Zahlen des

„Förderberichtes 1995“ scheinbar auf Zahlen des Jahres 1994 oder anderer Jahre

beziehen.

Bevor ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, erlaube ich mir da-

her, nachfolgend die tatsächlichen Beträge aus dem Förderungsbericht des Jahres

1995 anzuführen:

Ansatz 1/19416-Förderungen

 

Bundesjugendplan (sonstige Zuschüsse)

 

Österreichische Alpenvereinsjugend

öS

1,041.216,--

Evangelisches Jugendwerk

öS

1,511.558,--

Österreichische Gewerkschaftsjugend

öS

4,301.299,--

Junge ÖVP

öS

4,032.019,--

Österreichisches Jungvolk

öS

452.390,--

Arbeitsgemeinschaft Katholischer Jugend Österreichs

öS

4,301.299,--

Katholische Jungschar Osterreichs

öS

4,032.019,--

Sozialistische Kinderbewegung - Kinderfreunde Österreichs

öS

3,866.861,--

Österreichisches Kolpingwerk

öS

807.840,--

 

 

 

Mittelschülerkartellverband

öS

872.467,--

Naturfreundejugend Österreichs

öS

1,041.216,--

Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs

öS

1,547.462,--

Österreichischer Pfadfinderbund

öS

387.763,--

Sozialistische Jugend Österreichs

öS

4,032.019,--

Verband Marianischer Studentenkongretationen

öS

420.077,--

Bund Europäischer Jugend Osterreichs

öS

420.077,--

Österreichische Jungarbeiterbewegung

öS

538.560,--

Österreichische Landjugend

öS

1,077.120,--

Union Höherer Schüler

öS

495.475,--

Aktion Kritischer Schüler

öS

495.475,--

Bnei Akiva

öS

114.893,--

Haschomer Hazair

öS

114.893,--

Österreichischer Bundesjugendring

öS

2,496.000,--

Österreichisches Jugendherbergswerk

öS

6,720.000,--

Österreichischer Jugendherbergsverband

öS

6,720.000,--

Gesamtsumme des Bundesjugendplanes 1995

öS

51,839.998,--

Subventionen an private Institutionen (Jugendwohlfahrt)

öS

12,476.230,17

Freie Förderung

öS

35,338.135,--

Fördersumme insgesamt beim Ansatz 1/19416

öS

99.654.366.17

ad1

Selbstverständlich ist mein Ressort über die Verwendung der Mittel des Bundesju-

gendplanes, die in eigens dafür geschaffenen Sonderrichtlinien geregelt ist, infor-

miert. Die Mittel des Bundesjugendplanes (anspruchsberechtigt sind der Österreichi-

sche Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen sowie die beiden Jugend-

herbergsorganisationen) wurden und werden beim Bundesministerium für Umwelt,

Jugend und Familie gemäß den „Sonderrichtlinien für die Förderung im Rahmen des

Österreichischen Bundesjugendplanes (gültig ab dem Jahre 1988)“ abgerechnet.

ad2

Es wurden 1995 und werden auch 1997 keineswegs nur SPÖ- und ÖVP- nahe

Jugendorganisationen gefördert, sondern z.B. im Bereich ,,Bundesjugendplan 1995“

der Österreichische Bundesjugendring und alle bisher 22 Organisationen, die

ordentliche Mitglieder im Österreichischen Bundesjugendring waren und sind, sowie

darüber hinaus die beiden österreichischen Jugendherbergsorganisationen. (Im

Jahre 1997 gibt es bereits 24 Mitgliedsorganisationen.)

ad3

Die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Titel „Österreichischer Bundes—

jugendplan“ ist eine Vollmitgliedschaft beim Österreichischen Bundesjugendring (§ 5

der Statuten).

Der Österreichische Bundesjugendring bezweckt Statutengemäß die Vertretung der

gemeinsamen Interessen der österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen. In

dieser Eigenschaft soll der Österreichische Bundesjugendring die Bildung, Entfaltung

und Entwicklung der jungen Menschen in persönlicher, sozialer, kultureller und ge-

sellschaftlicher Hinsicht einerseits und das gegenseitige Verständnis und die Bereit-

schaft zur Zusammenarbeit der österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen

fördern (§ 2 der Statuten).

Die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Titel „Freie Förderung" leiten

sich aus den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen

aus Bundesmitteln (beschlossen am 7. Juni 1977) ab.

ad 4

Wie bereits in Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, werden nicht nur SPÖ- und

ÖVP- nahe Jugendorganisationen gefördert.

ad 5

Im Bundesvoranschlag für die Jahre 1998 und 1999, Ansatz 1/19416 -

„Förderungen“ sind die gleichen Beträge wie im Jahre 1997 vorgesehen und für

1998 bereits beschlossen.

ad 6

Der vorgesehene Betrag von öS 44 Mio aus dem Titel "Bundesjugendplan (sonstige

Zuschüsse)“ steht dem Österreichischen Bundesjugendring und seinen Mitglieds-

organisationen sowie den beiden Jugendherbergsorganisationen zur Verfügung.

Der Österreichische Bundesjugendring wurde im Jahre 1995 mit öS 2,496.000,-- für

die „Politische Bildung, Prophylaktische Jugendbetreuung, Arbeit der Ausschüsse für

spezielle Jugendfragen‘ Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Jugendkontakte und

Koordinierungsarbeiten“ gefördert. Der Österreichische Bundesjugendring verteilt

nicht - wie im Votum der Anfrage angeführt - diese Mittel weiter an seine Mitglied-

sorganisationen, sondern initiiert und veranstaltet von den ca. 5 2,5 Mio selbst

innovative Projekte (Mittel im Jahre 1995 in der Höhe von öS 831.916,80).

ad 8 und 9

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich diese Fragen nicht im Detail beantworten

kann, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden

wäre. Dies deshalb, weil viele Akten bereits skartiert (bereits ins Staatsarchiv weiter-

geleitet) wurden, alle Akten einzeln durchgesehen werden müßten und darüber

hinaus eine detaillierte Beantwortung gegen das Grundrecht auf Datenschutz ver-

stoßen würde.

ad 10

Für alle Jugendförderungen aus der „Freien Förderung“ gelten die „Allgemeinen

Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

(beschlossen am 7. Juni 1977)“ bzw. für „Förderungen im Rahmen des Bundesju-

gendplanes“, beim Österreichischen Bundesjugendring und seinen Mitgliedsorgani-

sationen sowie bei den beiden Jugendherbergsorganisationen‘ zusätzlich noch die

„Sonderrichtlinien für die Förderung im Rahmen des Österreichischen Bundes-

jugendplanes (ab dem Jahre 1988)".

Widerspricht ein Ansuchen diesen Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewäh-

rung von Förderungen aus Bundesmitteln und ist somit nicht förderungswürdig, oder

aber es sind keine Mittel mehr vorhanden, muß das Ansuchen abgelehnt werden.

 

BEILAGE siehe 3151/J