3141/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben am
21.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3151/J betreffend
„Förderungen von Jugendorganisationen“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der bes-
seren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgen-
des mitzuteilen:
Einleitend darf ich feststellen, daß sich die in der Anfrage genannten Zahlen des
„Förderberichtes 1995“ scheinbar auf Zahlen des Jahres 1994 oder anderer Jahre
beziehen.
Bevor ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, erlaube ich mir da-
her, nachfolgend die tatsächlichen Beträge aus dem Förderungsbericht des Jahres
1995 anzuführen:
Ansatz 1/19416-Förderungen
Bundesjugendplan (sonstige Zuschüsse) |
|
|
Österreichische Alpenvereinsjugend |
öS |
1,041.216,-- |
Evangelisches Jugendwerk |
öS |
1,511.558,-- |
Österreichische Gewerkschaftsjugend |
öS |
4,301.299,-- |
Junge ÖVP |
öS |
4,032.019,-- |
Österreichisches Jungvolk |
öS |
452.390,-- |
Arbeitsgemeinschaft Katholischer Jugend Österreichs |
öS |
4,301.299,-- |
Katholische Jungschar Osterreichs |
öS |
4,032.019,-- |
Sozialistische Kinderbewegung - Kinderfreunde Österreichs |
öS |
3,866.861,-- |
Österreichisches Kolpingwerk |
öS |
807.840,-- |
|
|
|
Mittelschülerkartellverband |
öS |
872.467,-- |
Naturfreundejugend Österreichs |
öS |
1,041.216,-- |
Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs |
öS |
1,547.462,-- |
Österreichischer Pfadfinderbund |
öS |
387.763,-- |
Sozialistische Jugend Österreichs |
öS |
4,032.019,-- |
Verband Marianischer Studentenkongretationen |
öS |
420.077,-- |
Bund Europäischer Jugend Osterreichs |
öS |
420.077,-- |
Österreichische Jungarbeiterbewegung |
öS |
538.560,-- |
Österreichische Landjugend |
öS |
1,077.120,-- |
Union Höherer Schüler |
öS |
495.475,-- |
Aktion Kritischer Schüler |
öS |
495.475,-- |
Bnei Akiva |
öS |
114.893,-- |
Haschomer Hazair |
öS |
114.893,-- |
Österreichischer Bundesjugendring |
öS |
2,496.000,-- |
Österreichisches Jugendherbergswerk |
öS |
6,720.000,-- |
Österreichischer Jugendherbergsverband |
öS |
6,720.000,-- |
Gesamtsumme des Bundesjugendplanes 1995 |
öS |
51,839.998,-- |
Subventionen an private Institutionen (Jugendwohlfahrt) |
öS |
12,476.230,17 |
Freie Förderung |
öS |
35,338.135,-- |
Fördersumme insgesamt beim Ansatz 1/19416 |
öS |
99.654.366.17 |
ad1
Selbstverständlich ist mein Ressort über die Verwendung der Mittel des Bundesju-
gendplanes, die in eigens dafür geschaffenen Sonderrichtlinien geregelt ist, infor-
miert. Die Mittel des Bundesjugendplanes (anspruchsberechtigt sind der Österreichi-
sche Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen sowie die beiden Jugend-
herbergsorganisationen) wurden und werden beim Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie gemäß den „Sonderrichtlinien für die Förderung im Rahmen des
Österreichischen Bundesjugendplanes
(gültig ab dem Jahre 1988)“ abgerechnet.
ad2
Es wurden 1995 und werden auch 1997 keineswegs nur SPÖ- und ÖVP- nahe
Jugendorganisationen gefördert, sondern z.B. im Bereich ,,Bundesjugendplan 1995“
der Österreichische Bundesjugendring und alle bisher 22 Organisationen, die
ordentliche Mitglieder im Österreichischen Bundesjugendring waren und sind, sowie
darüber hinaus die beiden österreichischen Jugendherbergsorganisationen. (Im
Jahre 1997 gibt es bereits 24 Mitgliedsorganisationen.)
ad3
Die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Titel „Österreichischer Bundes—
jugendplan“ ist eine Vollmitgliedschaft beim Österreichischen Bundesjugendring (§ 5
der Statuten).
Der Österreichische Bundesjugendring bezweckt Statutengemäß die Vertretung der
gemeinsamen Interessen der österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen. In
dieser Eigenschaft soll der Österreichische Bundesjugendring die Bildung, Entfaltung
und Entwicklung der jungen Menschen in persönlicher, sozialer, kultureller und ge-
sellschaftlicher Hinsicht einerseits und das gegenseitige Verständnis und die Bereit-
schaft zur Zusammenarbeit der österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen
fördern (§ 2 der Statuten).
Die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Titel „Freie Förderung" leiten
sich aus den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen
aus Bundesmitteln (beschlossen am 7. Juni
1977) ab.
ad 4
Wie bereits in Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, werden nicht nur SPÖ- und
ÖVP- nahe Jugendorganisationen gefördert.
ad 5
Im Bundesvoranschlag für die Jahre 1998 und 1999, Ansatz 1/19416 -
„Förderungen“ sind die gleichen Beträge wie im Jahre 1997 vorgesehen und für
1998 bereits beschlossen.
ad 6
Der vorgesehene Betrag von öS 44 Mio aus dem Titel "Bundesjugendplan (sonstige
Zuschüsse)“ steht dem Österreichischen Bundesjugendring und seinen Mitglieds-
organisationen sowie den beiden Jugendherbergsorganisationen zur Verfügung.
Der Österreichische Bundesjugendring wurde im Jahre 1995 mit öS 2,496.000,-- für
die „Politische Bildung, Prophylaktische Jugendbetreuung, Arbeit der Ausschüsse für
spezielle Jugendfragen‘ Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Jugendkontakte und
Koordinierungsarbeiten“ gefördert. Der Österreichische Bundesjugendring verteilt
nicht - wie im Votum der Anfrage angeführt - diese Mittel weiter an seine Mitglied-
sorganisationen, sondern initiiert und veranstaltet von den ca. 5 2,5 Mio selbst
innovative Projekte (Mittel im Jahre 1995 in
der Höhe von öS 831.916,80).
ad 8 und 9
Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich diese Fragen nicht im Detail beantworten
kann, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden
wäre. Dies deshalb, weil viele Akten bereits skartiert (bereits ins Staatsarchiv weiter-
geleitet) wurden, alle Akten einzeln durchgesehen werden müßten und darüber
hinaus eine detaillierte Beantwortung gegen das Grundrecht auf Datenschutz ver-
stoßen würde.
ad 10
Für alle Jugendförderungen aus der „Freien Förderung“ gelten die „Allgemeinen
Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
(beschlossen am 7. Juni 1977)“ bzw. für „Förderungen im Rahmen des Bundesju-
gendplanes“, beim Österreichischen Bundesjugendring und seinen Mitgliedsorgani-
sationen sowie bei den beiden Jugendherbergsorganisationen‘ zusätzlich noch die
„Sonderrichtlinien für die Förderung im Rahmen des Österreichischen Bundes-
jugendplanes (ab dem Jahre 1988)".
Widerspricht ein Ansuchen diesen Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewäh-
rung von Förderungen aus Bundesmitteln und ist somit nicht förderungswürdig, oder
aber es sind keine Mittel mehr vorhanden, muß das Ansuchen abgelehnt werden.
BEILAGE siehe 3151/J