3148/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Mag. Haupt und Kollegen haben am
3. November 1997 unter der Nr. 3194/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „geplante Novellierung des Vereinsgesetzes“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
Ist die Novellierung des Vereinsgesetzes tatsächlich geplant? Wenn ja, in welche Richtung
und aus welchen Gründen?
2. Ist es richtig, daß in diesem neuen Vereinsgesetz strengere Gebarungskontrollen vorgesehen
sind, die es nicht mehr ermöglichen, daß Vereinsorgane die Finanzen flihren, sondern
Steuer- und Wirtschaftsprüfer konsultiert werden müssen.? Wenn ja, wie stellen Sie sich die
Finanzierung solcher kostspieliger Kontrollen vor?
3, Ist es richtig, daß Sie planen, die Kassiere und Kontrollorgane der Vereine persönlich haften
zu lassen?
4. Wie können Ihrer Meinung nach kleine - vor allem karitative - Vereine vor dem „Aus"
gerettet werden, die von diesen angeblichen Änderungen, die in die Öffentlichkeit
gedrungen sind, besonders betroffen sein würden?“
Bei dem in den Medien zitierten Entwurf zur Reform des Vereinsrechts handelt es sich um eine
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit einer von meinem Amtsvorgänger
eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe, in der ich eine Diskussionsgrundlage sehe. Es
liegt somit kein Entwurf des Bundesministeriums für Inneres vor, worauf ich bereits
wiederholt in der Öffentlichkeit hingewiesen habe.
Wenngleich ich von einer gewissen Reformbedürftigkeit des auf die sechziger Jahre des
vorigen Jahrhunderts zurückgehenden
geltenden Vereinsgesetzes überzeugt bin, so werde ich
die Bundesregierung und das Parlament nur dann mit einer Reform des Vereinsrechtes
befassen, wenn ein breiter Konsens mit den politischen Parteien und den zahlreichen
österreichischen Vereinen erzielt werden kann.
Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich zum derzeitigen Zeitpunkt von einer Beantwortung
der einzelnen Fragen absehe.