3148/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Mag. Haupt und Kollegen haben am

3. November 1997 unter der Nr. 3194/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „geplante Novellierung des Vereinsgesetzes“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

Ist die Novellierung des Vereinsgesetzes tatsächlich geplant? Wenn ja, in welche Richtung

und aus welchen Gründen?

2. Ist es richtig, daß in diesem neuen Vereinsgesetz strengere Gebarungskontrollen vorgesehen

sind, die es nicht mehr ermöglichen, daß Vereinsorgane die Finanzen flihren, sondern

Steuer- und Wirtschaftsprüfer konsultiert werden müssen.? Wenn ja, wie stellen Sie sich die

Finanzierung solcher kostspieliger Kontrollen vor?

3, Ist es richtig, daß Sie planen, die Kassiere und Kontrollorgane der Vereine persönlich haften

zu lassen?

4. Wie können Ihrer Meinung nach kleine - vor allem karitative - Vereine vor dem „Aus"

gerettet werden, die von diesen angeblichen Änderungen, die in die Öffentlichkeit

gedrungen sind, besonders betroffen sein würden?“

Bei dem in den Medien zitierten Entwurf zur Reform des Vereinsrechts handelt es sich um eine

Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit einer von meinem Amtsvorgänger

eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe, in der ich eine Diskussionsgrundlage sehe. Es

liegt somit kein Entwurf des Bundesministeriums für Inneres vor, worauf ich bereits

wiederholt in der Öffentlichkeit hingewiesen habe.

Wenngleich ich von einer gewissen Reformbedürftigkeit des auf die sechziger Jahre des

vorigen Jahrhunderts zurückgehenden geltenden Vereinsgesetzes überzeugt bin, so werde ich

die Bundesregierung und das Parlament nur dann mit einer Reform des Vereinsrechtes

befassen, wenn ein breiter Konsens mit den politischen Parteien und den zahlreichen

österreichischen Vereinen erzielt werden kann.

Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich zum derzeitigen Zeitpunkt von einer Beantwortung

der einzelnen Fragen absehe.