3150/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Doris Pollet-Kam-

merlander, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, be-

treffend Aufklärung der Kurdenmorde, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

„1. Warum sind bisher zwar Journalisten, aber keine Beamten des BMA als Zeu-

gen vernommen worden?

2. Wird der damalige Generalsekretär Dr. Thomas Klestil als Zeuge einvernom-

men?

3. Für wann ist die Einvernahme von Dr. Thomas Klestil geplant?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien sind von der zuständigen Untersuchungs-

richterin in der Zeit vom 5. August 1997 bis 2. September 1997 zehn Zeugen und

zwar - in dieser Reihenfolge -

- der seinerzeitige Untersuchungsrichter,

- ein Journalist,

- der seinerzeitige Journalrichter,

- ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien,

- der seinerzeitige Journalstaatsanwalt,

- ein weiterer Staatsanwalt,

- der seinerzeit zuständig gewesene Staatsanwalt,

- ein Beamter des Bundesministeriums für Inneres,

- der seinerzeitige Leiter der Staatsanwaltschaft Wien und

- der seinerzeitige Leiter der Gruppe Staatspolizeilicher Dienst im Bundesmini-

sterium für Inneres

vernommen worden. Maßgebend für die Auswahl der Personen durch die Staatsan-

waltschaft Wien war die Klärung der Frage, ob und allenfalls inwieweit auf die Wil-

lensbildung der seinerzeitigen Entscheidungsträger des Innenressorts und des Ju-

stizressorts Druck ausgeübt worden ist.

Am 30. September 1997 hat die Staatsanwaltschaft Wien die gerichtliche Verneh-

mung von weiteren vier Beamten als Zeugen, darunter dem seinerzeitigen Leiter der

außenpolitischen Sektion des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

in die Wege geleitet. Nach dem aus Anlaß der vorliegenden Anfrage eingeholten

Bericht der Staatsanwaltschaft Wien vom 21. November 1997 wird die Vernehm-

gung des seinerzeitigen Generalsekretärs des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten Dr. Thomas Klestil von ihr „derzeit nicht ins Auge gefaßt.“

Nach Vorliegen der Gerichtsprotokolle über die Vernehmung der bereits beantrag-

ten Zeugen wird die Staatsanwaltschaft Wien die Notwendigkeit weiterer Beweisauf-

nahmen prüfen.