3158/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen vom

11. November 1997, Nr. 3282/J, betreffend Verkäufe von BUWOG-Wohnungen, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen;

Zu 1. und 2.:

In den letzten drei Jahren wurden keine im Eigentum der BUWOG befindlichen Wohnungen

verkauft.

Zu 3.:

Derzeit liegen keine unerledigten Kaufansuchen vor. Eine diesbezügliche Anfrage aus Graz

wurde erst kürzlich negativ beantwortet.

Zu 4. und 5.:

Die BUWOG hat bislang bei keinem ihrer Objekte ein Angebot zum Erwerb der Wohnungen

gemacht.

Zu 6.;

Gegebenenfalls würde der Kaufpreis unter Beachtung der Preisbestimmungen gemäß § 15 b

Abs. 3 bis 5 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bestimmt werden. Als Grundlage der

Preisbildung dient der Verkehrswert unter Berücksichtigung aller wertbestimmenden

Umstände zum Zeitpunkt des Antrages, wie insbesondere das Vorliegen eines aufrechten

Miet- oder Nutzungsverhältnisses.

Durch diese gesetzlich vorgegebene Beachtung des bestehenden Bestandsverhältnisses

liegen im Falle der BUWOG keine entsprechenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor,

die den Verkauf von BUWOG-Wohnungen rechtfertigen würden.

Zu 7.:

Die BUWOG hat weder Städten noch Gemeinden Wohnungen zum Kauf angeboten.

Zu 8.:

Nach den mir vorliegenden Informationen hat die BUWOG aus den unter Punkt 6 dargelegten

Gründen die vor ca. zwei Jahren von Mietern von BUWOG-Wohnungen in Völs gestellten

Kaufansuchen abschlägig beantwortet. Laut Auskunft der BUWOG wurden auch von den

Mietern keine weiteren Schritte gesetzt.