3158/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen vom
11. November 1997, Nr. 3282/J, betreffend Verkäufe von BUWOG-Wohnungen, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen;
Zu 1. und 2.:
In den letzten drei Jahren wurden keine im Eigentum der BUWOG befindlichen Wohnungen
verkauft.
Zu 3.:
Derzeit liegen keine unerledigten Kaufansuchen vor. Eine diesbezügliche Anfrage aus Graz
wurde erst kürzlich negativ beantwortet.
Zu 4. und 5.:
Die BUWOG hat bislang bei keinem ihrer Objekte ein Angebot zum Erwerb der Wohnungen
gemacht.
Zu 6.;
Gegebenenfalls würde der Kaufpreis unter Beachtung der Preisbestimmungen gemäß § 15 b
Abs. 3 bis 5 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bestimmt werden. Als Grundlage der
Preisbildung dient der Verkehrswert unter Berücksichtigung aller wertbestimmenden
Umstände zum Zeitpunkt des Antrages, wie insbesondere das Vorliegen eines aufrechten
Miet- oder Nutzungsverhältnisses.
Durch diese gesetzlich vorgegebene Beachtung des bestehenden Bestandsverhältnisses
liegen im Falle der BUWOG keine entsprechenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor,
die den Verkauf von BUWOG-Wohnungen rechtfertigen würden.
Zu 7.:
Die BUWOG hat weder Städten noch Gemeinden Wohnungen zum Kauf angeboten.
Zu 8.:
Nach den mir vorliegenden Informationen hat die BUWOG aus den unter Punkt 6 dargelegten
Gründen die vor ca. zwei Jahren von Mietern von BUWOG-Wohnungen in Völs gestellten
Kaufansuchen abschlägig beantwortet. Laut Auskunft der BUWOG wurden auch von den
Mietern keine weiteren Schritte gesetzt.