3162/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Georg Wurmitzer und Kollegen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend Finanzierung der Wiener Zeitung aus Steuermit-

teln, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

1. Wieviele Inserate hat Ihr Ressort im Zeitraum von 1990 bis 1997 in der Wiener

Zeitung geschaltet?

2. Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Inseratentätigkeit?

3. Wieviele Beilagen zur Wiener Zeitung hat Ihr Ressort von 1990 bis 1997 in

Auftrag gegeben?

4. Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Beilagen?

5. Wieviele Veröffentlichungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung wurden von Ih-

rem Ressort in den Jahren 1990 bis 1997 geschaltet?

6. Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Einschaltungen?

7. Wieviele 5tellen-Ausschreibungen hat Ihr Ressort in der Wiener Zeitung von

1990 bis 1997 veröffentlicht?

8. Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Stellen-Ausschreibungen?

9. Wieviele öffentliche Vergaben wurden durch Ihr Ressort in der Wiener Zeitung

zwischen 1990 und 1997 ausgeschrieben?

10. Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Ausschreibungen?

11. Gab es außer den angeführten Einschaltungen noch andere Publikationstätig-

keiten Ihres Ressorts in der Wiener Zeitung zwischen 1990 und 1997?

12. Wenn ja, was war der Gegenstand der jeweiligen Einschaltungen in der Wie-

ner Zeitung?

13. Auf welche Summen beliefen sich diese Einschaltungen im Zeitraum von 1990

bis 1997?

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Das Justizressort hat im gefragten Zeitraum weder Inserate in der Wiener Zeitung

eingeschaltet noch Beilagen zur Wiener Zeitung in Auftrag gegeben.

Zu 5 bis 10:

Die Antwort zu diesen Fragen kann ich aus folgenden Gründen nur in eingeschränk-

tem Umfang geben:

Die Zahlungen an die Wiener Zeitung werden von den für die einzelnen Dienststel-

len eingerichteten Buchhaltungen und Rechnungsführungen abgewickelt. Für physi-

sche und juristische Personen, mit denen das Ressort in Geschäftsbeziehungen tritt,

eröffnet die Buchhaltung ein sogenanntes „Personenkonto“, auf dem sämtliche Kon-

tobewegungen (Buchungen, Kreditbindungen, Zahlungen, Schulden, Forderungen

etc.) stattfinden. Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage müßten somit sämtli-

che Bewegungen auf den Personenkonten „Wiener Zeitung“ mit den dazugehören-

den Belegen sowie die bei den Rechnungsführungen befindlichen Belege einzeln

und händisch gesichtet und jeweils im Hinblick auf die in der Anfrage angeführten

Kategorien wie Stellenausschreibungen, öffentliche Vergaben etc. geprüft werden.

Eine derartige Erhebung für den in der Anfrage genannten Zeitraum und für sämtli-

che Dienststellen des Ressorts würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand

erfordern, zumal einige Dienststellen des Ressorts nahezu täglich Veröffentlichun-

gen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veranlassen haben.

Ich muß daher um Verständnis ersuchen, daß die Antwort auf das Jahr 1997 und

auf den Bereich der Zentralstelle eingeschränkt erfolgt.

Das Bundesministerium für Justiz hat in der Zeit von Jänner 1997 bis einschließlich

November 1997 14 Stellenausschreibungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröf-

fentlicht, wobei sich die Gesamtkosten auf 96.934,80 S beliefen. In einem Vergabe-

verfahren erfolgte eine Bekanntmachung, deren kosten 5.337,60 5 ausmachten.

Zu 11 bis 13:

Neben den bereits erwähnten Einschaltungen der Zentralstelle erfolgten auf Grund

der im folgenden beispielsweise angeführten Gesetzesbestimmungen durch die

nachgeordneten Dienststellen zahlreiche weitere Veröffentlichungen:

- Veröffentlichungen nach § 10 Handelsgesetzbuch,

- Edikte nach dem Kraftloserklärungsgesetz 1951,

- Edikte nach §§ 18 und 21 des Todeserklärungsgesetz 1950,

- Edikte nach §§ 124, 128, 131, 133, 139,140, 217, 266 und 277 des Außer-

streitgesetzes,

- Kundmachungen nach § 117 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung,

- Edikte im Exekutionsverfahren (§ 71 EO),

- Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren (z.B. § 75 Abs. 2 Z 1 kO>,

- Kundmachungen nach §§ 16 und 178 Abs. 2 der Notariatsordnung,

- Kundmachungen der Beiratsempfehlungen nach §§ 8 letzer Satz des Richt-

wertgesetzes,

- Edikte im Bedenklichkeitsverfahren nach §§ 375 f. der Strafprozeßordnung,

- Steckbriefe und die Ausschreibung von Sachen nach § 417 der Strafprozeß-

  ordnung.

Die Kosten dieser Veröffentlichungen konnten aus den bereits angeführten Gründen

mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.