3167/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Dr. Petrovic,

Freundinnen und Freunde haben am 11. November 1997 unter der Nr. 3285/J

an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Beschaffung

von fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen gerichtet, die fol-

genden Wortlaut hat:

„1. Inwiefern berücksichtigen Sie in Ihrem Ressort bei der Beschaffung von

Repräsentations- und Bewirtungsmitteln fair gehandelte Produkte (z.B.

Kaffee, Tee, Kakao)? Welche kosten entfallen auf Kaffee, Tee und Kakao

und wieviel davon werden für Produkte aus fairem Handel ausgegeben?

2. Welche Möglichkeiten sehen Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich, im

öffentlichen Beschaffungswesen Produkte aus fairem Handel zu berück-

sichtigen und zu fördern? Sind Sie dafür, daß jährlich eine bestimmte

Summe dafür aufgewendet wird? Wenn ja, wieviel?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundeskanzleramt hat - seit der Organisation der 3. Welt-Ländern in

Österreich — trans-fair-gehandelten Kaffee seit Juli 1994 in Verwendung.

Der Verbrauch stellt sich wie folgt dar:

1994: 16,50kg

1995: 355,00kg

1996: 480,00kg

1997: bis dato 411,00kg

Derzeit werden S 148,36 pro kg bezahlt.

Im Vergleich dazu wurden im Jahr 1997 706 kg Kaffee anderer Sorten im Bun-

deskanzleramt verbraucht. Sonstige trans-fair-gehandelte Produkte werden

nicht angekauft.

Zu Frage 2:

Ich bin natürlich bemüht, qualitativ gleichwertige, fair gehandelte Produkte -

auch über das bisherige Ausmaß hinaus - in meinem Zuständigkeitsbereich zu

berücksichtigen und zu fördern, wobei ich jedoch auch zu bedenken gebe, daß

ich dabei an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck-

mäßigkeit gebunden bin.