3174/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3288/J betreffend die

Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen, welche die

Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde am 11. November 1997 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Der für Repräsentations— und Bewirtungszwecke benötigte Kaffee und Tee wird in trinkfertig

zubereiteter Form benötigt, sodaß sich das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten bei der Beschaffung dieser Getränke mehrerer Firmen bedient, die sich teils

in den jeweiligen Amtsgebäuden, aber auch außerhalb derselben befinden. Diese Firmen sind

bei der Beschaffung ihrer Rohstoffe völlig unabhängig und können nicht dazu gezwungen

werden, bestimmte Produkte zu kaufen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat somit keinen Einfluß auf die

Herkunft und die Beschaffung der Speisen und Getränke.

Die Ermittlung der Kosten für die Beschaffung von Kaffee und Tee aus den Repräsentations-

und Bewirtungsmitteln der Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten erfordert angesichts der Vielzahl von kleinen Einzelrechnungen, in welchen

jeweils neben Kaffee und Tee auch Mineralwasser, Fruchtsäfte und sonstige Waren enthalten

sind, einen hohen, nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand.