3174/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3288/J betreffend die
Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen, welche die
Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde am 11. November 1997 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Der für Repräsentations— und Bewirtungszwecke benötigte Kaffee und Tee wird in trinkfertig
zubereiteter Form benötigt, sodaß sich das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten bei der Beschaffung dieser Getränke mehrerer Firmen bedient, die sich teils
in den jeweiligen Amtsgebäuden, aber auch außerhalb derselben befinden. Diese Firmen sind
bei der Beschaffung ihrer Rohstoffe völlig unabhängig und können nicht dazu gezwungen
werden, bestimmte Produkte zu kaufen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat somit keinen Einfluß auf die
Herkunft und die Beschaffung der Speisen und
Getränke.
Die Ermittlung der Kosten für die Beschaffung von Kaffee und Tee aus den Repräsentations-
und Bewirtungsmitteln der Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten erfordert angesichts der Vielzahl von kleinen Einzelrechnungen, in welchen
jeweils neben Kaffee und Tee auch Mineralwasser, Fruchtsäfte und sonstige Waren enthalten
sind, einen hohen, nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand.