3177/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat POLLET-KAMMERLANDER, Freundinnen und

Freunde haben am 05. November 1997 unter der Nr. 3240/J an den Bundesminister

für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verletzung des

Amtsgeheimnisses“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Ist Ihnen der angeführte Beitrag aus TOP 7-9/97 bekannt?

2. Haben Sie registriert, daß in angeführtem Beitrag das Faksimile eines

kriminalpolizeilichen Aktenindex veröffentlicht wurde?

3. Teilen Sie die Auffassung, daß mit der Weitergabe eines derartigen Dokumentes

an Dritte, das Tatbild der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB> erfüllt

ist?

4. Ist Ihnen bekannt, wer für die Weitergabe dieses Dokumentes, das nur einem

geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich ist, verantwortlich ist?

Wenn Nein:

5. Welche Schritte werden Sie unternehmen, daß etwaige verantwortliche

Personen aus dem Kreis der Beamtenschaft Ihres Ressorts, in diesem Fall

ausfindig gemacht werden?

6. Für den Fall, daß Beamte aus dem Kreis des Innenministeriums, für die

Weitergabe des oben bezeichneten kriminalpolizeilichen Aktenindex

verantwortlich sind, welche disziplinarrechtlichen Schritte werden Sie

unternehmen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ja

Zu Frage 4:

Nein.

Zu Frage 5:

Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet. Ein konkreter Tatverdacht liegt aber

bisher nicht vor.

Zu Frage 6:

Allfällige disziplinarrechtliche Maßnahmen richten sich nach dem endgültigen

Ermittlungsergebnis.