3178/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 30.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3165/J betreffend
"Gleichbehandlung und Vergabe öffentlicher Förderungen gerichtet. Auf die - aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre
ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Nach dem Umweltförderungsgesetz wurden in den Jahren 1995 und 1996 insgesamt
2.378 Förderungszusagen vergeben.
|
Förderungsbereiche |
Anzahl der Zusagen 1995 |
Anzahl der Zusagen 1996 |
|
Siedlungswasserwirtschaft |
670 |
965 |
|
Umweltförderung im Inland |
206 |
493 |
|
Umweltförderung im Ausland |
15 |
20 |
|
Altlastensanierung und -sicherung |
4 |
5 |
|
Gesamt |
895 |
1.483 |
ad 2
Der Förderungswerber verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des
Förderungsvertrages zur Einhaltung der Förderungsrichtlinien, in denen als
allgemeine Voraussetzungen angeführt ist, daß die Förderungswerber, die den
Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes unterliegen, diese zu beachten
haben. Eine darüberhinausgehende Prüfung kann im Rahmen des
Vergabeverfahrens nicht durchgeführt werden.
ad 3
Aus den Jahren 1995 und 1996 ist der Österreichischen Kommunalkredit AG im
Bereich der Umweltförderungen bei keinem Ansuchen eine Nichteinhaltung der Be-
stimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes bekannt, daher wurde auch kein
Förderungsansuchen aus diesem Grund abgelehnt.