3178/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 30.10.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3165/J betreffend

"Gleichbehandlung und Vergabe öffentlicher Förderungen gerichtet. Auf die - aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre

ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Nach dem Umweltförderungsgesetz wurden in den Jahren 1995 und 1996 insgesamt

2.378 Förderungszusagen vergeben.

Förderungsbereiche

Anzahl der Zusagen 1995

Anzahl der Zusagen 1996

Siedlungswasserwirtschaft

670

965

Umweltförderung im Inland

206

493

Umweltförderung im Ausland

15

20

Altlastensanierung und -sicherung

4

5

Gesamt

895

1.483


 

ad 2

Der Förderungswerber verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des

Förderungsvertrages zur Einhaltung der Förderungsrichtlinien, in denen als

allgemeine Voraussetzungen angeführt ist, daß die Förderungswerber, die den

Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes unterliegen, diese zu beachten

haben. Eine darüberhinausgehende Prüfung kann im Rahmen des

Vergabeverfahrens nicht durchgeführt werden.

ad 3

Aus den Jahren 1995 und 1996 ist der Österreichischen Kommunalkredit AG im

Bereich der Umweltförderungen bei keinem Ansuchen eine Nichteinhaltung der Be-

stimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes bekannt, daher wurde auch kein

Förderungsansuchen aus diesem Grund abgelehnt.