3182/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martina Gredler und Kollegen haben am
5. November 1997 unter der Nummer 3196/J-NR/1997 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Kosten hat die Umstellung auf den „elektronischen Akt“ im Rahmen des
Projekts ‚,Media“ verursacht?
2. Welche Einsparungsmöglichkeiten ergeben sich durch das neue EDV-System bei
welchen Dienststellen des BMaA?
3. Kann durch die Umstellung des EDV-Systems auch Arbeitszeit eingespart werden?
Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?
4. Können durch die Umstellung des EDV-Systems auch Dienstposten in Ihrem
Ministerium eingespart werden? Wenn ja, wie viele bei welchen Dienststellen?
5. In welcher Form erfolgt die eventuelle Reduzierung der Dienstposten
(Frühpensionierungen, weniger Neueinstellungen...)?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Ohne Personalaufwand, jedoch mit Verkabelung, Hardware, Software und den erforder-
lichen Dienstleistungen hat die IT-Modernisierung im BMaA ÖS 65 Mb. gekostet. Reine
Kosten für den elektronischen Akt sind aufgrund seiner Integration in das Gesamtsystem
schwer zu nennen, dürften jedoch mit ca. 10% - 15% des Gesamtvolumens zu veran-
schlagen sein.
Zu Frage 2
Die Umstellung auf den elektronischen Akt wurde aus Gründen der Effizienzsteigerung
durchgeführt, um die vermehrten Aufgaben des BMaA ohne einen sonst notwendigen
Personalzuwachs bewältigen zu können.
Zu Frage 3
Die Einführung des elektronischen Aktes in der Zentrale des BMaA soll nach einer
Einführungs- und Gewöhnungsphase, die vorübergehend eine Mehrbelastung der
Bediensteten bringt, zu einer, heute allerdings noch nicht bezifferbaren Arbeitszeit-
einsparung führen.
Zu Fragen 4 und 5
Aus den Bundesfinanzgesetzen 1996 und 1997 sowie aus den dem Nationalrat
vorliegenden Entwürfen für die Bundesfinanzgesetze 1998 und 1999 ergibt sich, daß das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten schon seit 1. Jänner 1996 und vorerst
zumindest bis 31. Dezember 1999 für seinen Personalaufwand grundsätzlich mit
Budgetmitteln in jener Höhe das Auslangen finden muß, die es hierfür im Jahre 1995
beausgabt hat. Das heißt, daß dieses Bundesministerium seine infolge des
Österreichischen Beitritts zur
Europäischen Union , der seit den politischen und
wirtschaftlichen Veränderungen in Osteuropa sprunghaft gestiegenen konsularischen
Aufgaben sowie durch die Eröffnung neuer Vertretungsbehörden (in Skopje, Riga, Tallinn
und Vilnius) und durch die Vorbereitung bzw. nächstjährige Abwicklung der
österreichischen EU-Präsidentschaft beträchtlich gestiegenen Aufgaben mit einem seit
dem Jahre 1995 im wesentlichen gleichgebliebenen Personalstand zu erfüllen hat. Die
Einführung des neuen EDV-Systems stellt daher eine Voraussetzung für die Bewältigung
der zusätzlichen Aufgaben für praktisch gleichen Personalstand dar. Zusätzliche
Planstelleneinsparungen anläßlich der Umstellung auf den elektronischen Akt sind daher
nicht vorgesehen.