3182/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martina Gredler und Kollegen haben am

5. November 1997 unter der Nummer 3196/J-NR/1997 eine schriftliche parlamentarische

Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Kosten hat die Umstellung auf den „elektronischen Akt“ im Rahmen des

Projekts ‚,Media“ verursacht?

2. Welche Einsparungsmöglichkeiten ergeben sich durch das neue EDV-System bei

welchen Dienststellen des BMaA?

3. Kann durch die Umstellung des EDV-Systems auch Arbeitszeit eingespart werden?

Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

4. Können durch die Umstellung des EDV-Systems auch Dienstposten in Ihrem

Ministerium eingespart werden? Wenn ja, wie viele bei welchen Dienststellen?

5. In welcher Form erfolgt die eventuelle Reduzierung der Dienstposten

(Frühpensionierungen, weniger Neueinstellungen...)?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Ohne Personalaufwand, jedoch mit Verkabelung, Hardware, Software und den erforder-

lichen Dienstleistungen hat die IT-Modernisierung im BMaA ÖS 65 Mb. gekostet. Reine

Kosten für den elektronischen Akt sind aufgrund seiner Integration in das Gesamtsystem

schwer zu nennen, dürften jedoch mit ca. 10% - 15% des Gesamtvolumens zu veran-

schlagen sein.

Zu Frage 2

Die Umstellung auf den elektronischen Akt wurde aus Gründen der Effizienzsteigerung

durchgeführt, um die vermehrten Aufgaben des BMaA ohne einen sonst notwendigen

Personalzuwachs bewältigen zu können.

Zu Frage 3

Die Einführung des elektronischen Aktes in der Zentrale des BMaA soll nach einer

Einführungs- und Gewöhnungsphase, die vorübergehend eine Mehrbelastung der

Bediensteten bringt, zu einer, heute allerdings noch nicht bezifferbaren Arbeitszeit-

einsparung führen.

Zu Fragen 4 und 5

Aus den Bundesfinanzgesetzen 1996 und 1997 sowie aus den dem Nationalrat

vorliegenden Entwürfen für die Bundesfinanzgesetze 1998 und 1999 ergibt sich, daß das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten schon seit 1. Jänner 1996 und vorerst

zumindest bis 31. Dezember 1999 für seinen Personalaufwand grundsätzlich mit

Budgetmitteln in jener Höhe das Auslangen finden muß, die es hierfür im Jahre 1995

beausgabt hat. Das heißt, daß dieses Bundesministerium seine infolge des

Österreichischen Beitritts zur Europäischen Union , der seit den politischen und

wirtschaftlichen Veränderungen in Osteuropa sprunghaft gestiegenen konsularischen

Aufgaben sowie durch die Eröffnung neuer Vertretungsbehörden (in Skopje, Riga, Tallinn

und Vilnius) und durch die Vorbereitung bzw. nächstjährige Abwicklung der

österreichischen EU-Präsidentschaft beträchtlich gestiegenen Aufgaben mit einem seit

dem Jahre 1995 im wesentlichen gleichgebliebenen Personalstand zu erfüllen hat. Die

Einführung des neuen EDV-Systems stellt daher eine Voraussetzung für die Bewältigung

der zusätzlichen Aufgaben für praktisch gleichen Personalstand dar. Zusätzliche

Planstelleneinsparungen anläßlich der Umstellung auf den elektronischen Akt sind daher

nicht vorgesehen.