3183/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom

11. November 1997, Nr 3290/J, betreffend die Beschaffung von fair gehandelten Produkten

in staatlichen Einrichtungen beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat bisher - wie mir berichtet wird - beim Einkauf von

Kaffee und Tee für Repräsentationszwecke das Gütesiegel für „fair gehandelte“ Produkte im

Sinne der Anfrage nicht als Kriterium für die Kaufentscheidung beachtet.

Im Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 11. November 1997 wurden für Repräsentationszwecke für

Kaffee 44.850,455 und für Tee 1.128,605 ausgegeben. Kakao wurde nicht angeschafft.

Zu 2.:

Im Rahmen der bestehenden Rechtslage, insbesondere der Vorschriften für die Vergabe von

Leistungen, bestehen keine Bedenken, im Sinne der Anfrage „fair gehandelte“ Produkte bei

gleicher Qualität und vergleichbaren sonstigen Bedingungen zu berücksichtigen. Ich ersuche

aber um Verständnis dafür, daß es mir nicht möglich ist, eine bestimmte Summe hiefür zu

nennen.