3183/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom
11. November 1997, Nr 3290/J, betreffend die Beschaffung von fair gehandelten Produkten
in staatlichen Einrichtungen beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat bisher - wie mir berichtet wird - beim Einkauf von
Kaffee und Tee für Repräsentationszwecke das Gütesiegel für „fair gehandelte“ Produkte im
Sinne der Anfrage nicht als Kriterium für die Kaufentscheidung beachtet.
Im Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 11. November 1997 wurden für Repräsentationszwecke für
Kaffee 44.850,455 und für Tee 1.128,605 ausgegeben. Kakao wurde nicht angeschafft.
Zu 2.:
Im Rahmen der bestehenden Rechtslage, insbesondere der Vorschriften für die Vergabe von
Leistungen, bestehen keine Bedenken, im Sinne der Anfrage „fair gehandelte“ Produkte bei
gleicher Qualität und vergleichbaren sonstigen Bedingungen zu berücksichtigen. Ich ersuche
aber um Verständnis dafür, daß es mir nicht möglich ist, eine bestimmte Summe hiefür zu
nennen.