3184/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3281/J der Abgeordneten Dkfm. Holger Bauer und Genossen
vom 11. November 1997, betreffend neue 500- und 1000-Schilling-Banknoten, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Gemäß § 61 Abs. 1 Nationalbankgesetz hat die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) das
ausschließliche Recht Banknoten auszugeben. Die in der parlamentarischen Anfrage ge-
stellten Fragen betreffen somit den autonomen Wirkungsbereich der OeNB und fallen daher
nicht in die primäre Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen. Ungeachtet dieser
Tatsache wurde die gegenständliche Anfrage der OeNB zur Stellungnahme übermittelt, auf
deren Basis zu den einzelnen Fragen auszuführen ist:
Zu 1.:
Zur Gewährleistung eines hohen Standards sowie der Bankomatentauglichkeit der Banknoten
werden laufend beschädigte und unansehnlich gewordene Geldscheine am Ende ihrer
Lebensdauer von rund vier Jahren durch die OeNB ausgetauscht. In diesem Sinne stellt, wie
die OeNB in ihrer Stellungnahme mitteilt, der Austausch der 500- und 1000-Schilling Bank-
notenserien gegen neue Banknoten keine zusätzliche Kostenbelastung dar, wenn gleich in
diesem Fall die Austauschkosten teilweise in einem kürzeren Zeitraum entstehen als beim
üblichen Ersatz von Banknoten.
Selbstverständlich fallen auch Entwicklungskosten - wie sie laufend bestritten werden
müssen - an, um neue Serien mit einem zeitgemäßen Sicherheitsstandard und Design zur
Verfügung stellen zu können.
Zu 2.:
Die gesamten Kosten der Informationsaktivitäten über die Sicherheit der neuen Banknoten
sind nach den Angaben der OeNB derzeit noch nicht exakt bezifferbar. Für die Informations-
anzeigen wurde jedenfalls ein Betrag von rund 10 Mio. S veranschlagt. Mit dieser Investition
soll vor allem ein Bewußtsein für Fragen der Banknotensicherheit geschaffen werden.
Außerdem ist der Umgang mit den neuen High-Tech-Sicherheitsmerkmalen nicht nur für die
neuen Schilling-Banknoten von Bedeutung, sondern betrifft auch die künftigen Euro-Bank-
noten, die ebenfalls mit einer solchen Sicherheitsausstattung ausgerüstet sein sollen.
Zu 3.:
Österreich ist von größeren Fälschungsfällen bisher weitgehend verschont geblieben. Dies
war und ist nicht zuletzt auf die hervorragende Qualität der Schilling-Geldscheine zurückzu-
führen. Diesen Standard gilt es aufrechtzuerhalten. Die 500- und 1000-Schilling-Banknoten
aus der laufenden Serie sind nun 11 bzw. 14 Jahre im Umlauf und entsprechen Sicherheits-
technisch nicht mehr dem aktuellsten Stand der Entwicklung. Die veranschlagte, mehr als
vierjährige Laufzeit bis zur Ausgabe der ersten Euro-Banknoten im Jahre 2002 entspricht
erfahrungsgemäß in etwa der physischen Lebensdauer einer Produktionsserie.
Zu 4.:
Fälschungen der letzten Zeit haben gezeigt, wie relativ einfach „Banknoten“ am Computer
bzw. mittels Farbkopierer herzustellen sind. Wie die OeNB in ihrer Stellungnahme mitteilt,
erscheint es deshalb nicht opportun, Banknoten mit einer überholten Sicherheitsausstattung
im Umlauf zu belassen, wenn eine bessere Technologie zur Verfügung steht.
Zu 5. und 6.:
Ein Umtausch von anderen Banknoten ist derzeit laut Bericht der OeNB nicht aktuell.
Zu 7. bis 9.:
Die neuen Banknoten haben nach den Angaben der OeNB alle weltweit üblichen
Standardtests erfolgreich bestanden und sind für den Gebrauch im täglichen Zahlungsverkehr
bestens geeignet.
Das auf diesen Banknoten eingesetzte Optical Variable Ink(OVI)—Sicherheitsmerkmal, das die
sogenannten Kippeffekte ermöglicht, wird im Siebdruck hergestellt. Dabei ist ein größerer
Farbauftrag nötig, als im Tiefdruckverfahren. Bedingt durch die Drucktechnik kann auch nicht
ausgeschlossen werden, daß sich die Farbe etwas abreibt. Das trifft aber auch auf auslän-
dische Banknoten, die sich derselben
Sicherheitstechnik bedienen, zu. Bei den Schweizer
Banknoten wird das Abreiben der Farbe sogar als sicheres Unterscheidungsmerkmal gegen-
über Kopierfälschungen angegeben.
Die Sicherheitsmerkmale auf den Banknoten dienen in erster Linie dazu, Fälschungen im
Wege von Farbkopien oder Computerscans zu vermeiden. Naturgemäß können optische
Sicherheitsmerkmale durch mutwillige, gewaltsame Beschädigung beeinträchtigt werden. Aus
diesem Grund sind Sicherheitsmerkmale auf den Banknoten auch nicht im Falzbereich
plaziert.
Zu 10.:
Gemäß einer Statistik der OeNB gibt es zur Zeit im Zusammenhang mit den oben beschrie-
benen Farbspezifika keinen erhöhten Rücklauf an Banknoten. Deswegen ist auch nicht anzu-
nehmen, daß sich die Anzahl der rücklaufenden 1000-Schilling-Banknoten aus diesem Grund
erhöhen wird.
Zu 11.:
Laut Stellungnahme der OeNB waren bisher keine nennenswerten Beschwerden zu
verzeichnen, die den Schluß zuließen, daß die neuen Banknoten nicht Bankomaten - kompa-
tibel seien. Naturgemäß müssen bei jeder Umstellung auf neue Banknoten die Geldauto-
maten neu justiert werden. Da die Tatsache der Einführung neuer Banknoten schon lange vor
dem Ausgabetermin bekannt war, haben sich die Betreiber dementsprechend vorbereiten und
die Bankomaten innerhalb kurzer Zeit umstellen können.