3186/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablè und Genossen

vom 3. November 1997, Nr. 3193/J, betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer an

Ausländer, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 3.:

Ich kann nicht ausschließen, daß in Einzelfällen im Rahmen des Verfahrens der

Austrittsbestätigung gegen umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Die

österreichische Zollverwaltung ist aber bestrebt, durch zunehmend auf die Bekämpfung von

Zuwiderhandlungen ausgerichtete organisationseinheiten die Überwachungstätigkeiten

gerade bei den Zollstellen möglichst lückenlos auszuüben.

Zu 2.:

Ich ersuche um Verständnis, daß keine Angaben über die Mehrwertsteuerrückvergütungen in

den Jahren 1995 und 1996 gemacht werden können, da die Veranlagungen der betreffenden

Jahre noch nicht abgeschlossen sind. Außerdem bezieht sich die Steuerfreiheit der

Ausfuhrlieferung im Falle des sogenannten Touristenexponts seit 1995 nur mehr auf

Lieferungen in das Gebiet von Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union), weshalb

Daten für Mitgliedstaaten nicht vorhanden sind.

Zu 4. und 5.:

Bei der Prüfung der Identität von mitgeführter Ware und vorgelegten Ausfuhrunterlagen sind

von den Zollbehörden im Kalenderjahr 1996 rund 3.000 Unregelmäßigkeiten in einem

Gesamtwert von etwa 18 Millionen Schilling aufgedeckt worden. Eine seriöse Hochrechnung

auf alle Fälle von beantragten Ausfuhrbestätigungen zwecks Rückvergütung der

Mehrwertsteuer kann allerdings nicht angestellt werden.

Zu 6.:

Die Zollorgane sind angewiesen, die beantragten Ausfuhrbestätigungen auf das

Vorhandensein der Ware und die Übereinstimmung derselben mit der vorgelegten Rechnung

zu prüfen. Bei besonders sensiblen Warengruppen wie Schmuck, Photo- und Videogeräten

sowie Pelzwaren besteht die Anordnung, jeweils eine vollständige innere Beschau

durchzuführen. Darüber hinaus wurde bei diesbezüglich besonders bedeutenden Zollstellen

wie beim Flughafen Wien-Schwechat oder dem Straßengrenzübergang Spielfeld durch

organisatorische und bauliche Maßnahmen Vorsorge getroffen, um den möglichen Mißbrauch

zu bekämpfen.