3186/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablè und Genossen
vom 3. November 1997, Nr. 3193/J, betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer an
Ausländer, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3.:
Ich kann nicht ausschließen, daß in Einzelfällen im Rahmen des Verfahrens der
Austrittsbestätigung gegen umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Die
österreichische Zollverwaltung ist aber bestrebt, durch zunehmend auf die Bekämpfung von
Zuwiderhandlungen ausgerichtete organisationseinheiten die Überwachungstätigkeiten
gerade bei den Zollstellen möglichst lückenlos auszuüben.
Zu 2.:
Ich ersuche um Verständnis, daß keine Angaben über die Mehrwertsteuerrückvergütungen in
den Jahren 1995 und 1996 gemacht werden können, da die Veranlagungen der betreffenden
Jahre noch nicht abgeschlossen sind. Außerdem bezieht sich die Steuerfreiheit der
Ausfuhrlieferung im Falle des sogenannten Touristenexponts seit 1995 nur mehr auf
Lieferungen in das Gebiet von Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union), weshalb
Daten für Mitgliedstaaten nicht vorhanden
sind.
Zu 4. und 5.:
Bei der Prüfung der Identität von mitgeführter Ware und vorgelegten Ausfuhrunterlagen sind
von den Zollbehörden im Kalenderjahr 1996 rund 3.000 Unregelmäßigkeiten in einem
Gesamtwert von etwa 18 Millionen Schilling aufgedeckt worden. Eine seriöse Hochrechnung
auf alle Fälle von beantragten Ausfuhrbestätigungen zwecks Rückvergütung der
Mehrwertsteuer kann allerdings nicht angestellt werden.
Zu 6.:
Die Zollorgane sind angewiesen, die beantragten Ausfuhrbestätigungen auf das
Vorhandensein der Ware und die Übereinstimmung derselben mit der vorgelegten Rechnung
zu prüfen. Bei besonders sensiblen Warengruppen wie Schmuck, Photo- und Videogeräten
sowie Pelzwaren besteht die Anordnung, jeweils eine vollständige innere Beschau
durchzuführen. Darüber hinaus wurde bei diesbezüglich besonders bedeutenden Zollstellen
wie beim Flughafen Wien-Schwechat oder dem Straßengrenzübergang Spielfeld durch
organisatorische und bauliche Maßnahmen Vorsorge getroffen, um den möglichen Mißbrauch
zu bekämpfen.