3191/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Pollet-Kammerlander,
Freundinnen und Freunde, betreffend die Beschaffung von fair
gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen, Nr. 3289/J.
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Für die Zentralstelle erfolgt die Beschaffung von Kaffee und ähnlichen Produkten über die
Kantine des Hauses, wobei bereits das fertige Produkt geliefert wird. Da die Kantine von
einem privaten Unternehmen geführt wird, kann ich nicht beurteilen, ob es sich bei den ver-
wendeten Kaffeesorten um fair gehandelte Produkte handelt.
Da nur Nahrungsmittel bei der Haushaltsführung als Voranschlagspost aufscheinen, ohne daß
diese weiter untergliedert wäre, ist eine Beantwortung der Frage nach den Kosten für die
Beschaffung von Kaffee, Tee oder Kakao nicht möglich.
Zu Frage 2:
Entscheidungen im Beschaffungswesen haben sich primär an den vergaberechtlichen Bestim-
mungen sowie an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
zu orientieren. Daher können Anschaffungen nur durch einen entsprechenden Bedarf gerecht-
fertigt werden. Es ist daher nicht möglich, im vorhinein eine Summe festzusetzen, die jährlich
für eine bestimmte Produktgruppe
aufzuwenden ist.
Soweit jedoch bei einem Beschaffungsvorgang - unter Wahrung der bereits erwähnten Grund-
Sätze - mehrere Alternativen zur Auswahl stehen, unterstütze ich die verstärkte Berücksichti-
gung von fair gehandelten Produkten. Deshalb wurde die gegenständliche Anfrage zum Anlaß
genommen, die Beschaffungsstellen der Bundessozialämter über das Angebot an fair gehandel-
ten Produkten zu informieren.