3191/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Pollet-Kammerlander,

Freundinnen und Freunde, betreffend die Beschaffung von fair

gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen, Nr. 3289/J.

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Für die Zentralstelle erfolgt die Beschaffung von Kaffee und ähnlichen Produkten über die

Kantine des Hauses, wobei bereits das fertige Produkt geliefert wird. Da die Kantine von

einem privaten Unternehmen geführt wird, kann ich nicht beurteilen, ob es sich bei den ver-

wendeten Kaffeesorten um fair gehandelte Produkte handelt.

Da nur Nahrungsmittel bei der Haushaltsführung als Voranschlagspost aufscheinen, ohne daß

diese weiter untergliedert wäre, ist eine Beantwortung der Frage nach den Kosten für die

Beschaffung von Kaffee, Tee oder Kakao nicht möglich.

Zu Frage 2:

Entscheidungen im Beschaffungswesen haben sich primär an den vergaberechtlichen Bestim-

mungen sowie an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit

zu orientieren. Daher können Anschaffungen nur durch einen entsprechenden Bedarf gerecht-

fertigt werden. Es ist daher nicht möglich, im vorhinein eine Summe festzusetzen, die jährlich

für eine bestimmte Produktgruppe aufzuwenden ist.

Soweit jedoch bei einem Beschaffungsvorgang - unter Wahrung der bereits erwähnten Grund-

Sätze - mehrere Alternativen zur Auswahl stehen, unterstütze ich die verstärkte Berücksichti-

gung von fair gehandelten Produkten. Deshalb wurde die gegenständliche Anfrage zum Anlaß

genommen, die Beschaffungsstellen der Bundessozialämter über das Angebot an fair gehandel-

ten Produkten zu informieren.