3194/AB XX.GP
Die Abgeordnete zum Nationalrat Schaffenrath hat am 5. November 1997 unter der
Nr. 3201/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Be-
triebskindergarten des Bundeskanzleramtes gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie hoch sind die Kosten in diesem Betriebskindergarten pro betreutem Kind?
a) Wie hoch sind sie in Relation zu anderen öffentlichen Kindergärten?
b) Wie begründen Sie eventuell bestehende Unterschiede?
2. Wer kann seine Kinder in den Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes
geben?
3. Gibt es in anderen Ministerien ähnliche Einrichtungen?
Wenn ja, welche?
4. Soll dieser Betriebskindergarten als Signalwirkung für die Unterstützung ähnli-
cher Projekte gelten?
Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang bereits ge-
plant?
5. Wie viele Betreuungspersonen sind in diesem Betriebskindergarten tätig?
6. Wie viele Kinder werden in diesem Betriebskindergarten betreut? (bitte aufge-
schlüsselt nach Alter der Kinder)
7. Wie sind die Öffnungszeiten des Betriebskindergarten des Bundeskanzler-
amtes?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
ZuFrage1:
Beim Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes werden pro Kindergartenplatz
monatlich rund S 4.000,- an Kosten (inklusive der Mietkosten) für das Bundeskanz-
leramt anfallen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, daß diese Kostenangabe
ein Durchschnittsbetrag ist, da die Kosten von der Auslastung des Betriebskinder-
gartens einerseits und vom Alter der Kinder andererseits abhängig sind (die Be-
treuung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist wesentlich personal—
intensiver als die Betreuung von älteren Kindern). Weiters sind bei dieser Kosten-
berechnung die von den Eltern zu leistenden Beträge, deren Höhe sich nach den
Elternbeiträgen der Wiener Städtischen Kindergärten richtet, sowie die Gewährung
von Förderungen der Stadt Wien berücksichtigt worden.
Bei Städtischen Kindertagesheimen fallen jährlich pro Kindergartenplatz rund
S 70.960,- an Kosten (inklusive der Mietkosten) an.
Zu Frage 2:
Dem Wesen eines Betriebskindergartens entspricht es, daß in erster Linie Bedien-
stete von Bundesdienststellen ihre Kinder unterbringen können. Aufgrund der räum-
lichen Nähe kommen daher Bedienstete der Parlamentsdirektion, der Präsident-
schaftskanzlei, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wissenschaft
und Verkehr, der Volksanwaltschaft, des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsho-
fes und der Universität in Betracht. Soweit freie Kindergartenplätze zur Verfügung
stehen, können auch Kinder von Nichtbundesbediensteten im Betriebskindergarten
untergebracht werden.
Zu Frage 3:
Ein Betriebskindergarten für Bundesbedienstete wurde auch vom Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bereich des Bundesamtsgebäudes 1030
Wien, Radetzkystraße 2, in Betrieb genommen.
Zu Frage 4:
Ja. Nach den Rahmenrichtlinien für die Errichtung von Betriebskindergärten hat je-
doch die federführende Dienststelle die organisatorischen und budgetären Vorsor-
gen für die Einrichtung von Betriebskindergärten zu treffen. Als federführende
Dienststelle gilt jene Dienststelle, deren Bedienstete aufgrund von konkreten
Erhebungen aller Voraussicht nach die meisten Kinder in den Betriebskindergarten
zur Betreuung übergeben werden.
Zu Frage 5:
Im Betriebskindergarten sind neben der Leiterin 14 Betreuungspersonen, eine Haus-
springerin sowie eine Reinigungskraft tätig. Es handelt sich dabei um keine Bundes-
bediensteten.
Zu Frage 6:
Der Betriebskindergarten ist nunmehr voll ausgebaut mit sechs Gruppen eingerich-
tet. Da auch besonderes Augenmerk auf die Kinder unter drei Jahren gelegt wird,
gibt es zwei Kinderstuben (1. bis 2. bzw. 3. Lebensjahr) mit maximal 18 Kindern.
Weiters gibt es vier Familiengruppen (2. bzw. 3. bis 6. Lebensjahr) mit maximal 25
Kindern. Insgesamt können maximal 120 Kinder betreut werden. Derzeit sind 110
Kinder im Betriebskindergarten.
Zu Frage 7:
Der Kindergarten ist ganzjährig von Montag bis Freitag ohne Unterbrechung geöff-
net. Nur während der Monate Juli und August wird für eine Woche ein Teil des Kin-
dergartens geschlossen. Der Kindergarten ist grundsätzlich von Montag bis Don-
nerstag durchgehend von 7.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag durchgehend von 7.00
bis 17.00 Uhr geöffnet.