3199/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 5. November 1997, Nr. 3229/J, be-

treffend Verlängerung der Frühvermarktungs- und Herodesprämie,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich festhalten, daß die Frühvermarktungs- bzw.

Verarbeitungsprämie bereits mit dem ursprünglichen Inkrafttreten

der EU-Verordnung bis Ende 1998 befristet war (Art. 4 i, Abs. 3

der Verordnung (EG) Nr. 2222/96 des Rates vom 18. November 1996

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 über die gemeinsame

Marktorganisation für Rindfleisch). Sie wurde daher nicht, wie

von Ihnen behauptet, verlängert. Es wurde lediglich ein neuer-

licher Bericht über die Wirksamkeit der Frühvermarktungs- und

Verarbeitungsprämie vorgelegt, der eventuell zu Abänderungen

hätte führen können.

Die Verarbeitungsprämie wurde von Österreich immer abgelehnt,

stellt aber nach Ansicht der Europäischen Kommission eine sehr

wirksame und kosteneffiziente Maßnahme zur Wiederherstellung des

Marktgleichgewichtes dar.

Nur auf Drängen Österreichs und einiger anderer Mitgliedstaaten

wurde die Frühvermarktungsprämie als Alternative zur Verarbei-

tungsprämie eingeführt.

Zu Frage 1:

Von einer sofortigen Aussetzung der Verarbeitungsprämie war nie

die Rede. Die Europäische Kommission bestätigte in ihrem Bericht

anläßlich des Rates Landwirtschaft vom April 1997 über die Früh-

und Verarbeitungsprämie die Kosteneffizienz der „Herodesprämie"

und beabsichtigt, diese Maßnahme wie in der EU-Verordnung vor-

gesehen bis Ende 1998 beizubehalten. Eine Verlängerung über das

Jahr 1998 hinaus ist derzeit nicht geplant. Die von Ihnen

zitierte Aussage von Kommissar Fischler bezieht sich wahr-

scheinlich auf den Zeitraum nach 1998.

Zu Frage 2:

Österreich hat sich aus ethischen Gründen und aus Tierschutz-

überlegungen immer gegen die Verarbeitungsprämie ausgesprochen

und einen wesentlichen Beitrag zur Einführung der Frühvermark-

tungsprämie geleistet, welche ebenso zur Marktentlastung beiträgt

und aus ethischer Sicht vertreten werden kann.

Zu Frage 3:

Die Ausfuhr von österreichischen Kälbern aufgrund der Verarbei-

tungsprämie kann nicht ausgeschlossen werden. Es muß aber fest-

gehalten werden, daß es sich hierbei aufgrund der Preissituation

und der Rassenverteilung in Österreich nur um Einzelfälle handeln

kann. Eine genaue Anzahl der verbrachten Kälber ist nicht be-

kannt.

Beim Sonderausschuß Landwirtschaft vom 15. Oktober 1997 wurde von

Österreich nochmals gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und

Schweden gefordert, daß die Schlachtung im Rahmen der Verarbei-

tungsprämie für Kälber unbedingt auf die Länder zu begrenzen sei,

in denen die fakultative Verarbeitungsprämie erlaubt worden ist.

Die Kommission begründete die Ablehnung dieses Vorschlages damals

damit, daß eine solche Beschränkung der Verarbeitungsprämie nicht

in Betracht kommen könne, da sie dem Grundsatz des freien Waren-

verkehrs widerspreche. Weiters erinnerte die Kommission damals

daran, daß die Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren

beim Transport in ausreichender Weise sicherstelle, daß die

Bestimmungen über den artgerechten Transport der Kälber einge-

halten werden.

Beim Agrarministerrat am 20.121. Oktober forderte Österreich

nochmals eine Beschränkung der Verarbeitungsprämie auf jene

Kälber, die in dem Land geboren wurden, wo die Kälberverarbei-

tungsprämie erlaubt ist, um auf diese Weise den „Kälbertourismus“

zu unterbinden.

Österreich wird sich in diesem Sinne auch weiterhin gegen eine

obligatorische Vorschreibung der Herodesprämie einsetzen und

wiederholt auf die ethischen und tierschutzrechtlichen Gedanken

bei den Gremien der EU aufmerksam machen.