3199/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 5. November 1997, Nr. 3229/J, be-
treffend Verlängerung der Frühvermarktungs- und Herodesprämie,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, daß die Frühvermarktungs- bzw.
Verarbeitungsprämie bereits mit dem ursprünglichen Inkrafttreten
der EU-Verordnung bis Ende 1998 befristet war (Art. 4 i, Abs. 3
der Verordnung (EG) Nr. 2222/96 des Rates vom 18. November 1996
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 über die gemeinsame
Marktorganisation für Rindfleisch). Sie
wurde daher nicht, wie
von Ihnen behauptet, verlängert. Es wurde lediglich ein neuer-
licher Bericht über die Wirksamkeit der Frühvermarktungs- und
Verarbeitungsprämie vorgelegt, der eventuell zu Abänderungen
hätte führen können.
Die Verarbeitungsprämie wurde von Österreich immer abgelehnt,
stellt aber nach Ansicht der Europäischen Kommission eine sehr
wirksame und kosteneffiziente Maßnahme zur Wiederherstellung des
Marktgleichgewichtes dar.
Nur auf Drängen Österreichs und einiger anderer Mitgliedstaaten
wurde die Frühvermarktungsprämie als Alternative zur Verarbei-
tungsprämie eingeführt.
Zu Frage 1:
Von einer sofortigen Aussetzung der Verarbeitungsprämie war nie
die Rede. Die Europäische Kommission bestätigte in ihrem Bericht
anläßlich des Rates Landwirtschaft vom April 1997 über die Früh-
und Verarbeitungsprämie die Kosteneffizienz der „Herodesprämie"
und beabsichtigt, diese Maßnahme wie in der EU-Verordnung vor-
gesehen bis Ende 1998 beizubehalten. Eine Verlängerung über das
Jahr 1998 hinaus ist derzeit nicht geplant. Die von Ihnen
zitierte Aussage von Kommissar Fischler bezieht sich wahr-
scheinlich auf den Zeitraum nach 1998.
Zu Frage 2:
Österreich hat sich aus ethischen Gründen und aus Tierschutz-
überlegungen immer gegen die Verarbeitungsprämie ausgesprochen
und einen wesentlichen Beitrag zur Einführung der Frühvermark-
tungsprämie geleistet, welche ebenso zur Marktentlastung beiträgt
und aus ethischer Sicht vertreten werden kann.
Zu Frage 3:
Die Ausfuhr von österreichischen Kälbern aufgrund der Verarbei-
tungsprämie kann nicht ausgeschlossen werden. Es muß aber fest-
gehalten werden, daß es sich hierbei aufgrund der Preissituation
und der Rassenverteilung in Österreich nur um Einzelfälle handeln
kann. Eine genaue Anzahl der verbrachten Kälber ist nicht be-
kannt.
Beim Sonderausschuß Landwirtschaft vom 15. Oktober 1997 wurde von
Österreich nochmals gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und
Schweden gefordert, daß die Schlachtung im Rahmen der Verarbei-
tungsprämie für Kälber unbedingt auf die Länder zu begrenzen sei,
in denen die fakultative Verarbeitungsprämie erlaubt worden ist.
Die Kommission begründete die Ablehnung dieses Vorschlages damals
damit, daß eine solche Beschränkung der Verarbeitungsprämie nicht
in Betracht kommen könne, da sie dem Grundsatz des freien Waren-
verkehrs widerspreche. Weiters erinnerte die Kommission damals
daran, daß die Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren
beim Transport in ausreichender Weise sicherstelle, daß die
Bestimmungen über den artgerechten Transport der Kälber einge-
halten werden.
Beim Agrarministerrat am 20.121. Oktober forderte Österreich
nochmals eine Beschränkung der Verarbeitungsprämie auf jene
Kälber, die in dem Land geboren wurden, wo die Kälberverarbei-
tungsprämie erlaubt ist, um auf diese Weise den „Kälbertourismus“
zu unterbinden.
Österreich wird sich in diesem Sinne auch weiterhin gegen eine
obligatorische Vorschreibung der Herodesprämie einsetzen und
wiederholt auf die ethischen und tierschutzrechtlichen Gedanken
bei den Gremien der EU aufmerksam machen.