3200/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 5.11.1997, Nr. 3230/J, betreffend
Errichtung von Kühlhäusern und Abschaffung der Subventionen von
Schlachttierexporten in Drittländer1 beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Die Kommission hat auf die in manchen Fällen bei Lebendtier-
transporten in den Nahen Osten aufgetretenen Mißstände bereits
reagiert und einen Vorschlag vorgelegt, der eine Verknüpfung der
Ausfuhrerstattungen bei Lebendtieren mit dem Wohlergehen der Tiere
vorsieht. Diese Änderung der VO 805/68/EWG hat der Agrarministerrat
am 16.12.1997 beschlossen.
Zu Frage 1:
Bezüglich der möglichen Förderung der Errichtung von Kühlhäusern in
Drittländern, insbesondere in Ländern des Nahen Ostens werde ich,
soweit eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft besteht, die Ressortvertreter dahingehend anweisen,
daß sie sich für die Förderung solcher Projekte in den
entsprechenden Gremien einsetzen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ich darf darauf hinweisen, daß die Attraktivität von
Fleischexporten im Vergleich zu den Lebendrinderexporten in den
letzten Jahren kontinuierlich gesteigert wurde. In Relation zur
Fleischerstattung ist die Lebenderstattung pro Gewichtseinheit seit
Anfang der 90er Jahre von 67 % auf 47 % gesunken. Dies bedeutet
eine Minderung der Attraktivität der Lebendexporte um 30 %. 1997
ging der Anteil der Lebendexporte an den Gesamtrinderexporten auf
9,5 % zurück, im Jahr 1995 betrug dieser Anteil noch 16 %, 1996
13 %.
Zu Frage 4:
Auf Betreiben Österreichs, aber auch anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union wurde die Attraktivität der Lebendexporte im
Vergleich zu Fleischexporten wesentlich reduziert. Darüber hinaus
hat der Rat über die Verknüpfung der Exporterstattungen für
Lebendrinder mit dem Wohlergehen der Tiere bereits einen Beschluß
gefaßt.
Durch diese beiden Maßnahmen können die Transportbedingungen für
die Tiere beim Lebendrinderexport verbessert und Tierquälerei ver-
mieden werden. Eine gänzliche Abschaffung der Exporterstattungen
für Lebendrinder erscheint mir nicht realistisch, da diese bei-
spielsweise für Zuchtrinder, die derzeit
rund 30 % aller Lebend-
rinderexporte ausmachen, unerläßlich sind. Abschließend darf ich
nochmals feststellen, daß auch ich mich gegen Tierquälerei beim
Lebendtierexport ausspreche und alles tun werde, diese zu ver-
hindern.