3200/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 5.11.1997, Nr. 3230/J, betreffend

Errichtung von Kühlhäusern und Abschaffung der Subventionen von

Schlachttierexporten in Drittländer1 beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Die Kommission hat auf die in manchen Fällen bei Lebendtier-

transporten in den Nahen Osten aufgetretenen Mißstände bereits

reagiert und einen Vorschlag vorgelegt, der eine Verknüpfung der

Ausfuhrerstattungen bei Lebendtieren mit dem Wohlergehen der Tiere

vorsieht. Diese Änderung der VO 805/68/EWG hat der Agrarministerrat

am 16.12.1997 beschlossen.

Zu Frage 1:

Bezüglich der möglichen Förderung der Errichtung von Kühlhäusern in

Drittländern, insbesondere in Ländern des Nahen Ostens werde ich,

soweit eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft besteht, die Ressortvertreter dahingehend anweisen,

daß sie sich für die Förderung solcher Projekte in den

entsprechenden Gremien einsetzen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Ich darf darauf hinweisen, daß die Attraktivität von

Fleischexporten im Vergleich zu den Lebendrinderexporten in den

letzten Jahren kontinuierlich gesteigert wurde. In Relation zur

Fleischerstattung ist die Lebenderstattung pro Gewichtseinheit seit

Anfang der 90er Jahre von 67 % auf 47 % gesunken. Dies bedeutet

eine Minderung der Attraktivität der Lebendexporte um 30 %. 1997

ging der Anteil der Lebendexporte an den Gesamtrinderexporten auf

9,5 % zurück, im Jahr 1995 betrug dieser Anteil noch 16 %, 1996

13 %.

Zu Frage 4:

Auf Betreiben Österreichs, aber auch anderer Mitgliedstaaten der

Europäischen Union wurde die Attraktivität der Lebendexporte im

Vergleich zu Fleischexporten wesentlich reduziert. Darüber hinaus

hat der Rat über die Verknüpfung der Exporterstattungen für

Lebendrinder mit dem Wohlergehen der Tiere bereits einen Beschluß

gefaßt.

Durch diese beiden Maßnahmen können die Transportbedingungen für

die Tiere beim Lebendrinderexport verbessert und Tierquälerei ver-

mieden werden. Eine gänzliche Abschaffung der Exporterstattungen

für Lebendrinder erscheint mir nicht realistisch, da diese bei-

spielsweise für Zuchtrinder, die derzeit rund 30 % aller Lebend-

rinderexporte ausmachen, unerläßlich sind. Abschließend darf ich

nochmals feststellen, daß auch ich mich gegen Tierquälerei beim

Lebendtierexport ausspreche und alles tun werde, diese zu ver-

hindern.