3207/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom
6. November 1997, Nr. 3246/J, betreffend Verzögerung der Auszahlung von
EU-Fördergeldern für den Tourismusverband Salzkammergut-Steiermark, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß sich die allgemeine organisatorische Abwicklung
der Strukturfondsförderungen in Österreich folgendermaßen darstellt:
Für jeden der drei EU-Strukturfonds, nämlich den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Garantie-
und Ausrichtungsfonds für die Landwirtschaft - Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) gibt es in
Österreich ein sogenanntes fondskorrespondierendes Ressort. Es sind dies das
Bundeskanzleramt für den EFRE, das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
für den ESF und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft für den EAGFL-A.
Diese drei Ressorts sind für die Koordination der gesamten Programmabwicklung, für die
Überwachung der Programmumsetzung (Programm-Monitoring) und auch für die
Anforderung der EU-Strukturfondsgelder in Brüssel zuständig. Das Bundesministerium für
Finanzen selbst fordert weder Geld bei der Kommission an, noch gewährt es EU-kofinanzierte
Förderungen. Es fungiert in dieser Angelegenheit lediglich als kontoführende Stelle. Die
fondskorrespondierenden Ressorts nehmen auch die Weiterverteilung der eingelangten
Gelder auf andere Ministerien und die Bundesländer vor.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß die Europäische Kommission im
Rahmen der Strukturfonds keine Gelder für
einzelne Projekte überweist, sondern
Pauschalbeträge für das jeweilige Programm. Die Entscheidung darüber, welche Projekte aus
der Pauschalsumme gefördert werden, obliegt den Programmverantwortlichen, das bei den
Ziel 1-, Ziel 2— und Ziel 5b-Programmen die Bundesländer sind.
Zu 1.:
Das betreffende Projekt wird seitens der EU aus dem EFRE und seitens Österreichs vom
Bundesland Steiermark gefördert. Die EU—Fördergelder werden immer von der
förderungsgewährenden Stelle, das ist in diesem Fall die Steiermärkische Landesregierung,
an den Förderwerber überwiesen. Der Landesregierung ihrerseits werden die Gelder durch
das Bundeskanzleramt angewiesen. Das Bundesministerium für Finanzen überweist weder
an die Landesregierung, noch an den Förderwerber Geld und ist über Art und Zeitpunkt der
Geldmittelflüsse zwischen Fördergeber und Fördernehmer nicht informiert. Ich ersuche daher
um Verständnis, daß ich diese Frage nicht beantworten kann.
Zu 2. und 3.:
Am 22. Jänner 1997 sind keine EFRE—Mittel überwiesen worden. Die zwei letzten EFRE-
Tranchen für das Ziel Sb-Programm Steiermark sind am 16. Dezember 1996 und am
16. Juli 1997 in Österreich eingelangt. Die auf die Steiermärkische Landesregierung
entfallenden Anteile dieser zwei Tranchen wurden nach den mir vorliegenden Informationen
vom Bundeskanzleramt im Februar 1997 bzw. im September 1997 an die Steiermark
weitergeleitet.
Zu 4.:
Wie mir berichtet wurde, erfolgte seitens meines Ressorts keine derartige Mitteilung
gegenüber dem Tourismusverband. Über eventuelle diesbezügliche Äußerungen von Stellen
außerhalb der Finanzverwaltung kann vom Bundesministerium für Finanzen keine
Stellungnahme abgegeben werden.
Zu 5. und 6.:
Wenn die EU-Mittel in Österreich einlangen, erhöhen sie den Kassenbestand des Bundes.
Die EU-Gelder verbleiben im Kassenbestand bis sie von den zuständigen Ressorts
verausgabt werden. Sie werden während dieser Zeit zu Taggeldkonditionen
(Durchschnittssatz von Jänner bis Dezember 1997: 3,26 %) verzinst.
Dem steht andererseits die Notwendigkeit gegenüber, daß der Bund, insbesondere im
Agrarbereich, EU-Förderungen vorfinanziert. Diese Vorfinanzierungen verringern den
Kassenbestand bzw. müssen fremdfinanziert werden und zwar mit einem durchschnittlichen
Zinssatz für das Jahr 1997 von rund 5,1
%. Sowohl das Volumen als auch die Zeitdauer der
Vorfinanzierungen sind wesentlich höher als Volumen und Zeitdauer veranlagungsfähiger
Gelder. Daraus resultiert für den Bund eine Nettozinsbelastung.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß weder die
Europäische Kommission noch das Bundesministerium für Finanzen zum Zeitpunkt der
Überweisung der EU-Mittel wissen, für welche Projekte diese Gelder bestimmt sind. Die EU—
Mittel können nur den Programmen, nicht jedoch den einzelnen Projekten im Rahmen dieser
Programme zugeordnet werden. Die Aufteilung auf Einzelprojekte erfolgt erst durch die
Programmverantwortlichen bzw. durch die Förderstellen. Eine Zurechnung der Zinserträge
bzw. der Zinsaufwendungen auf einzelne Projekte ist daher nicht möglich.
Zu 7.:
Die im Bundesministerium für Finanzen ein langenden EU-Fördergelder werden nicht direkt an
die einzelnen Förderwerber sondern an die in der Einleitung aufgelisteten
fondskorrespondierenden Ressorts überwiesen, von denen sie an die kofinanzierenden
nationalen Stellen (im vorliegenden Fall die Steiermärkische Landesregierung) weitergeleitet
werden.
Aufgrund dieser Gegebenheiten ist in meinem Ressort die durchschnittliche Dauer vom
Einlangen der EU-Mittel im Bundesministerium für Finanzen bis zur Überweisung an den
Förderwerber nicht bekannt.
Zu 8.:
In meinem Ressort sind keine Fälle von Verzögerungen bei der Weiterleitung von EU-
Strukturfondsgeldern bekannt. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen könnte in
Fällen, in denen Förderwerber länger auf EU-Gelder warten müssen, dies auf eine
entsprechende Reihung der Einzelprojekte durch die zuständige nationale Förderstelle
zurückzuführen sein, da diese zu entscheiden hat, aus welcher Tranche aus Brüssel welches
Projekt bedient wird.
Zu 9.:
Die Überweisungen erfolgen nicht Projekt—, sondern programmbezogen als Pauschalbeträge,
wenn eine Tranche von den
fondskorrespondierenden Ressorts angefordert wird. Die
Abstände zwischen den Anforderungen hängen vom Umsetzungsstand des jeweiligen
Programms ab