3207/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom

6. November 1997, Nr. 3246/J, betreffend Verzögerung der Auszahlung von

EU-Fördergeldern für den Tourismusverband Salzkammergut-Steiermark, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß sich die allgemeine organisatorische Abwicklung

der Strukturfondsförderungen in Österreich folgendermaßen darstellt:

Für jeden der drei EU-Strukturfonds, nämlich den Europäischen Fonds für regionale

Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Garantie-

und Ausrichtungsfonds für die Landwirtschaft - Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) gibt es in

Österreich ein sogenanntes fondskorrespondierendes Ressort. Es sind dies das

Bundeskanzleramt für den EFRE, das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

für den ESF und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft für den EAGFL-A.

Diese drei Ressorts sind für die Koordination der gesamten Programmabwicklung, für die

Überwachung der Programmumsetzung (Programm-Monitoring) und auch für die

Anforderung der EU-Strukturfondsgelder in Brüssel zuständig. Das Bundesministerium für

Finanzen selbst fordert weder Geld bei der Kommission an, noch gewährt es EU-kofinanzierte

Förderungen. Es fungiert in dieser Angelegenheit lediglich als kontoführende Stelle. Die

fondskorrespondierenden Ressorts nehmen auch die Weiterverteilung der eingelangten

Gelder auf andere Ministerien und die Bundesländer vor.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß die Europäische Kommission im

Rahmen der Strukturfonds keine Gelder für einzelne Projekte überweist, sondern

Pauschalbeträge für das jeweilige Programm. Die Entscheidung darüber, welche Projekte aus

der Pauschalsumme gefördert werden, obliegt den Programmverantwortlichen, das bei den

Ziel 1-, Ziel 2— und Ziel 5b-Programmen die Bundesländer sind.

Zu 1.:

Das betreffende Projekt wird seitens der EU aus dem EFRE und seitens Österreichs vom

Bundesland Steiermark gefördert. Die EU—Fördergelder werden immer von der

förderungsgewährenden Stelle, das ist in diesem Fall die Steiermärkische Landesregierung,

an den Förderwerber überwiesen. Der Landesregierung ihrerseits werden die Gelder durch

das Bundeskanzleramt angewiesen. Das Bundesministerium für Finanzen überweist weder

an die Landesregierung, noch an den Förderwerber Geld und ist über Art und Zeitpunkt der

Geldmittelflüsse zwischen Fördergeber und Fördernehmer nicht informiert. Ich ersuche daher

um Verständnis, daß ich diese Frage nicht beantworten kann.

Zu 2. und 3.:

Am 22. Jänner 1997 sind keine EFRE—Mittel überwiesen worden. Die zwei letzten EFRE-

Tranchen für das Ziel Sb-Programm Steiermark sind am 16. Dezember 1996 und am

16. Juli 1997 in Österreich eingelangt. Die auf die Steiermärkische Landesregierung

entfallenden Anteile dieser zwei Tranchen wurden nach den mir vorliegenden Informationen

vom Bundeskanzleramt im Februar 1997 bzw. im September 1997 an die Steiermark

weitergeleitet.

Zu 4.:

Wie mir berichtet wurde, erfolgte seitens meines Ressorts keine derartige Mitteilung

gegenüber dem Tourismusverband. Über eventuelle diesbezügliche Äußerungen von Stellen

außerhalb der Finanzverwaltung kann vom Bundesministerium für Finanzen keine

Stellungnahme abgegeben werden.

Zu 5. und 6.:

Wenn die EU-Mittel in Österreich einlangen, erhöhen sie den Kassenbestand des Bundes.

Die EU-Gelder verbleiben im Kassenbestand bis sie von den zuständigen Ressorts

verausgabt werden. Sie werden während dieser Zeit zu Taggeldkonditionen

(Durchschnittssatz von Jänner bis Dezember 1997: 3,26 %) verzinst.

Dem steht andererseits die Notwendigkeit gegenüber, daß der Bund, insbesondere im

Agrarbereich, EU-Förderungen vorfinanziert. Diese Vorfinanzierungen verringern den

Kassenbestand bzw. müssen fremdfinanziert werden und zwar mit einem durchschnittlichen

Zinssatz für das Jahr 1997 von rund 5,1 %. Sowohl das Volumen als auch die Zeitdauer der

Vorfinanzierungen sind wesentlich höher als Volumen und Zeitdauer veranlagungsfähiger

Gelder. Daraus resultiert für den Bund eine Nettozinsbelastung.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß weder die

Europäische Kommission noch das Bundesministerium für Finanzen zum Zeitpunkt der

Überweisung der EU-Mittel wissen, für welche Projekte diese Gelder bestimmt sind. Die EU—

Mittel können nur den Programmen, nicht jedoch den einzelnen Projekten im Rahmen dieser

Programme zugeordnet werden. Die Aufteilung auf Einzelprojekte erfolgt erst durch die

Programmverantwortlichen bzw. durch die Förderstellen. Eine Zurechnung der Zinserträge

bzw. der Zinsaufwendungen auf einzelne Projekte ist daher nicht möglich.

Zu 7.:

Die im Bundesministerium für Finanzen ein langenden EU-Fördergelder werden nicht direkt an

die einzelnen Förderwerber sondern an die in der Einleitung aufgelisteten

fondskorrespondierenden Ressorts überwiesen, von denen sie an die kofinanzierenden

nationalen Stellen (im vorliegenden Fall die Steiermärkische Landesregierung) weitergeleitet

werden.

Aufgrund dieser Gegebenheiten ist in meinem Ressort die durchschnittliche Dauer vom

Einlangen der EU-Mittel im Bundesministerium für Finanzen bis zur Überweisung an den

Förderwerber nicht bekannt.

Zu 8.:

In meinem Ressort sind keine Fälle von Verzögerungen bei der Weiterleitung von EU-

Strukturfondsgeldern bekannt. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen könnte in

Fällen, in denen Förderwerber länger auf EU-Gelder warten müssen, dies auf eine

entsprechende Reihung der Einzelprojekte durch die zuständige nationale Förderstelle

zurückzuführen sein, da diese zu entscheiden hat, aus welcher Tranche aus Brüssel welches

Projekt bedient wird.

Zu 9.:

Die Überweisungen erfolgen nicht Projekt—, sondern programmbezogen als Pauschalbeträge,

wenn eine Tranche von den fondskorrespondierenden Ressorts angefordert wird. Die

Abstände zwischen den Anforderungen hängen vom Umsetzungsstand des jeweiligen

Programms ab