3210/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Partner und Partnerinnen haben am

5. November 1997 unter der Nr. 3224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "jährlicher Austausch militärischer Informationen gemäß dem Wiener Dokument

1994 der Verhandlungen über Vertrauens—und Sicherheitsbildende Maßnahmen“ gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

Bevor ich die konkreten Einzelfragen beantworte, weise ich den in der Einleitung erhobenen

Vorwurf eines demokratiepolitisch bedenklichen Verständnisses gegenüber dem Landes-

verteidigungsausschuß und dem Landesverteidigungsrat als sachlich ungerechtfertigt zurück.

Im einzelnen darf ich zur gegenständlichen Anfrage folgendes mitteilen:

Zu 1:

Der Austausch von Informationen nach dem Wiener Dokument der Verhandlungen über

Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen erfolgt seit dem Jahre 1991, die

Ankündigung bestimmter militärischer Aktivitäten bereits seit 1990.

Zu 2:

Die Informationen betreffen die Kommandostruktur, Truppenformationen und Kampf—

truppenteile der Landstreitkräfte, fliegende Truppenformationen und fliegende

Kampftruppenteile, Planungen zur Indienststellung von Hauptwaffensystemen und

Großgerät, den Militärhaushalt, Daten über Hauptwaffensysteme und Großgerät (seit 1993)

sowie die Verteidigungsplanung (seit 1995).

Mit der Vollziehung des Informationsaustausches nach dem Wiener Dokument ist im

Bundesministerium für Landesverteidigung das Generaltruppeninspektorat betraut.

Zu 3:

Sofern dies gewünscht wird, bin ich selbstverständlich gern bereit, den Mitgliedern des

Landesverteidigungsausschusses bzw. des Landesverteidigungsrates darüber Auskunft zu

geben.

Zu 4 und 5:

Die nach dem Wiener Dokument eingehenden Informationen liegen im Bundesministerium

für Landesverteidigung beim Generaltruppeninspektorat auf und werden dort bearbeitet. Bei

begründetem Bedarf können Informationen im Einzelfall für Forschungsinstitute verfügbar

gemacht werden. Eine generelle Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Informationen ist

in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Sollte eine Erörterung darüber im Landesvertei—

digungsrat gewünscht werden, stünde ich selbstverständlich für entsprechende Auskünfte

zur Verfügung.