3211/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 5. Novem-

ber 1997 unter der Nr. 3241/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Verletzung des Amtsgeheimnisses“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wie die auf Grund des angesprochenen Artikels in der Zeitschrift TOP unverzüglich

vorgenommenen Untersuchungen ergeben haben, entbehrt die Behauptung, es existiere

hiezu ein Bericht des Abwehramtes, jeglicher Grundlage. Es ist auch auszuschließen, daß

Bedienstete meines Ressorts in diesem Zusammenhang unzulässigerweise Daten bzw.

Informationen weitergegeben haben.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja. Ich wurde im Zuge der Vorbereitungen auf die Sitzung des ständigen Unterausschusses

des Landesverteidigungsausschusses am 30. September 1997 über den gegenständlichen

Artikel in der Zeitschrift TOP Nr.7/9 informiert.

Zu 2:

Ja, wobei klarzustellen ist, daß dieser Artikel die fälschliche Behauptung enthält, es läge

ihm ein Bericht des Abwehramtes zu Grunde.

Zu 3 bis 6:

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser

Fragen.