3213/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 11. November 1997 unter der Nr. 3293/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Beschaffung von fair gehandelten Produkten in
staatlichen Einrichtungen“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Der Verein zur Förderung des fairen Handels mit den Ländern des Südens (TransFair) ist
bereits im Jahre 1995 an das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Angebot
herangetreten, Kaffee, der von Kleinbauern aus Lateinamerika und Afrika produziert wird,
zu beziehen. Da die Beschaffüng von Lebensmitteln im Bundesheer durch die jeweiligen
Betriebsversorgungsstellen dezentral erfolgt, wurden dem Verein TransFair die Adressen
jener Dienststellen mitgeteilt, die Truppenküchen betreiben. Damit wurde dem Verein und
ihren Vertreiberfirmen die Möglichkeit geboten, ihre Produkte direkt den beschaffenden
Stellen anzubieten.
Wie mir aus Anlaß der vorliegenden Anfrage berichtet wurde, kamen jedoch „Produkte aus
fairem Handel“ bis dato deshalb nicht zum Zug, weil der Bund bei Beschaffungen an das
Bestbieterprinzip der österreichischen Vergabenormen (z.B. ÖNORM DIN A 2050) gebunden
ist. Da sich das Preisgefüge in letzter Zeit zugunsten der fair gehandelten Produkte geändert
hat, ist seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung beabsichtigt, dem Verein
TransFair neuerlich ein aktuell es Verzeichnis der Betriebsversorgungs stellen zu übermitteln.