3213/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 11. November 1997 unter der Nr. 3293/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Beschaffung von fair gehandelten Produkten in

staatlichen Einrichtungen“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der Verein zur Förderung des fairen Handels mit den Ländern des Südens (TransFair) ist

bereits im Jahre 1995 an das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Angebot

herangetreten, Kaffee, der von Kleinbauern aus Lateinamerika und Afrika produziert wird,

zu beziehen. Da die Beschaffüng von Lebensmitteln im Bundesheer durch die jeweiligen

Betriebsversorgungsstellen dezentral erfolgt, wurden dem Verein TransFair die Adressen

jener Dienststellen mitgeteilt, die Truppenküchen betreiben. Damit wurde dem Verein und

ihren Vertreiberfirmen die Möglichkeit geboten, ihre Produkte direkt den beschaffenden

Stellen anzubieten.

Wie mir aus Anlaß der vorliegenden Anfrage berichtet wurde, kamen jedoch „Produkte aus

fairem Handel“ bis dato deshalb nicht zum Zug, weil der Bund bei Beschaffungen an das

Bestbieterprinzip der österreichischen Vergabenormen (z.B. ÖNORM DIN A 2050) gebunden

ist. Da sich das Preisgefüge in letzter Zeit zugunsten der fair gehandelten Produkte geändert

hat, ist seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung beabsichtigt, dem Verein

TransFair neuerlich ein aktuell es Verzeichnis der Betriebsversorgungs stellen zu übermitteln.