3214/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 11. November 1997
unter der Nr. 3299/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Fern-
meldetruppenausbildung“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist zur vorliegenden Anfrage grundsätzlich festzuhaken, daß die Fernmelde-
truppenschule in der Starhembergkaseme in Wien als zentrale Ausbildungsstätte der
Fernmeldetruppe fungiert. Ihr Aufgabenbereich umfaßt im wesentlichen die Kernaufgaben
„Grundlagenarbeit“ und "qualifizierte Kaderausbildung“. Zur Erfüllung dieser Aufgaben
verfügt die genannte Fachschule über eigenes hochqualifiziertes Fernmelde-Fachpersonal,
welches im Bedarfsfall durch zusätzliche Fachkräfte aus den Bundesländern verstärkt wird.
Derartige Dienstzuteilungen von Lehrpersonal bzw. Abstellungen von Gerätschaften
(Spezialgeräte) beschränken sich jedoch auf wenige Anlaßfälle pro Jahr.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Wie bereits einleitend erwähnt, ist eine Dienstzuteilung von Fernmeldepersonal bzw. eine
Abstellung von Gerätschaften aus den Bundesländern an die Fernmeldetruppenschule nur in
sehr geringem Umfang erforderlich. So betrug der zusätzliche Personalbedarf im Jahr 1997 -
gemessen an der Gesamtjahresarbeitsleistung
des für derartige Aufgaben in Betracht
kommenden Fernmeldefachpersonals im Bundesheer - weniger als ein Prozent. Auch die
kurzfristige Abstellung von Spezialgeräten erfolgte nur insoweit, als sie an der
Fernmeldetruppenschule nicht vorhanden sind.
Zu 2:
Gegen eine derartige Verlegung spricht in erster Linie, daß damit de facto ein Neuaufbau
der Fernmeldetruppenschule verbunden wäre; damit wären aber die in vielen Jahren
getätigten Investitionen in personeller und infrastruktureller Hinsicht verloren.
Zu 3:
Nein; die Trollmann-Kaserne verfügt weder über die erforderlichen personellen noch über
die infrastrukturellen Voraussetzungen. Daran ändert auch ihr guter baulicher Zustand
nichts.
Zu 4:
Nein.