3214/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 11. November 1997

unter der Nr. 3299/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Fern-

meldetruppenausbildung“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist zur vorliegenden Anfrage grundsätzlich festzuhaken, daß die Fernmelde-

truppenschule in der Starhembergkaseme in Wien als zentrale Ausbildungsstätte der

Fernmeldetruppe fungiert. Ihr Aufgabenbereich umfaßt im wesentlichen die Kernaufgaben

„Grundlagenarbeit“ und "qualifizierte Kaderausbildung“. Zur Erfüllung dieser Aufgaben

verfügt die genannte Fachschule über eigenes hochqualifiziertes Fernmelde-Fachpersonal,

welches im Bedarfsfall durch zusätzliche Fachkräfte aus den Bundesländern verstärkt wird.

Derartige Dienstzuteilungen von Lehrpersonal bzw. Abstellungen von Gerätschaften

(Spezialgeräte) beschränken sich jedoch auf wenige Anlaßfälle pro Jahr.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Wie bereits einleitend erwähnt, ist eine Dienstzuteilung von Fernmeldepersonal bzw. eine

Abstellung von Gerätschaften aus den Bundesländern an die Fernmeldetruppenschule nur in

sehr geringem Umfang erforderlich. So betrug der zusätzliche Personalbedarf im Jahr 1997 -

gemessen an der Gesamtjahresarbeitsleistung des für derartige Aufgaben in Betracht

kommenden Fernmeldefachpersonals im Bundesheer - weniger als ein Prozent. Auch die

kurzfristige Abstellung von Spezialgeräten erfolgte nur insoweit, als sie an der

Fernmeldetruppenschule nicht vorhanden sind.

Zu 2:

Gegen eine derartige Verlegung spricht in erster Linie, daß damit de facto ein Neuaufbau

der Fernmeldetruppenschule verbunden wäre; damit wären aber die in vielen Jahren

getätigten Investitionen in personeller und infrastruktureller Hinsicht verloren.

Zu 3:

Nein; die Trollmann-Kaserne verfügt weder über die erforderlichen personellen noch über

die infrastrukturellen Voraussetzungen. Daran ändert auch ihr guter baulicher Zustand

nichts.

Zu 4:

Nein.