3216/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiermaier und Genossen haben am 14. November 1997

unter der Nr. 3334/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Kasernenstandort Amstetten“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Dem Kasernenstandort Amstetten kommt in den derzeit in Bearbeitung stehenden

Vorschlägen zur Strukturanpassung hohe Bedeutung zu.

Zu 2:

Über eine ähnlich gute Infrastruktur wie die Ostarrichi-Kaserne in Amstetten verfügen die

Burstyn-Kaserne in Zwölfaxing, die Wallenstein-Kaserne in Götzendorf, die Raab-Kaserne

in Mautern, die Liechtenstein-Kaserne in Allentsteig und die Bechtolsheim-Kaserne in

Wiener Neustadt.

Zu 3:

Eine seriöse Berechnung der wirtschaftlichen Vorteile der Ostarrichi-Kaserne allein aus

ihrer baulichen Beschaffenheit ist in Relation zu anderen, weniger gut ausgerüsteten

Kasernen nicht möglich.

Zu 4:

Der Investitionsanteil des Bundesministeriums für Landesverteidigung für die Ostarrichi-

Kaserne und die Ausbildungsanlagen betrug - exklusive jener Aufwendungen, die durch das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Rahmen des Bundeshochbaues

bedeckt wurden - rund 50 Millionen Schilling.

Zu 5:

Die Stationierung von Verbänden richtet sich in erster Linie nach dem zu erwartenden

Kaderaufkommen und den infrastrukturellen Möglichkeiten. Im Rahmen der Bearbeitung

der Strukturanpassung stehen Gesichtpunkte wie möglichst lineare Überführung der

verbleibenden Organisationsteile, weitestmögliche Hintanhaltung belastender Auswirkungen

auf das Personal und möglichst starke Kaderverdichtung im Vordergrund.

Zu 6:

Grundsätzlich ist es möglich, in der Ostarrichi—Kaserne Teile eines Verbandes mit oder ohne

Kommando zu dislozieren. Der derzeitige Bearbeitungsstand der Neustrukturierung läßt

allerdings eine konkrete Aussage über derartige Möglichkeiten, die derzeit durch das

Korpskommando I geprüft werden, noch nicht zu.

Zu 7:

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welcher Verband bzw. welche Teile eines

Verbandes in Amstetten stationiert werden. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich hiezu

zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskunft geben kann.

Zu 8:

Die künftige Organisation der Mob-Verbände hat nur insofern Auswirkungen auf die

Kasernenstandorte, als ihre Aufstellung grundsätzlich am Friedensstandort des

verantwortlichen Verbandes erfolgen soll.

Zu 9 und 10:

Da die Ergänzungsbehörden keine Statistiken darüber führen, aus welchen politischen

Bezirken die zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen stammen, ist eine

Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Grundsätzlich sind aber die

Ergänzungsabteilungen der Militärkommanden angewiesen, wohnortnahe einzuberufen,

soweit dem nicht militärische Erfordernisse entgegenstehen.

Aus den vorhandenen Unterlagen der "landsmannschaftlichen Wehrpflichtigenverteilung“ ist

für 1996 und 1997 feststellbar, daß etwa 95 % der Wehrpflichtigen aus Niederösterreich den

Grundwehrdienst in Niederösterreich leisten, die restlichen 5 % in Wien und im

Burgenland. In die Osterrichi-Kaserne wurden im Jahr 1996 655 Wehrpflichtige einberufen,

im Jahr 1997 825.