3216/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiermaier und Genossen haben am 14. November 1997
unter der Nr. 3334/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Kasernenstandort Amstetten“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Dem Kasernenstandort Amstetten kommt in den derzeit in Bearbeitung stehenden
Vorschlägen zur Strukturanpassung hohe Bedeutung zu.
Zu 2:
Über eine ähnlich gute Infrastruktur wie die Ostarrichi-Kaserne in Amstetten verfügen die
Burstyn-Kaserne in Zwölfaxing, die Wallenstein-Kaserne in Götzendorf, die Raab-Kaserne
in Mautern, die Liechtenstein-Kaserne in Allentsteig und die Bechtolsheim-Kaserne in
Wiener Neustadt.
Zu 3:
Eine seriöse Berechnung der wirtschaftlichen Vorteile der Ostarrichi-Kaserne allein aus
ihrer baulichen Beschaffenheit ist in Relation zu anderen, weniger gut ausgerüsteten
Kasernen nicht möglich.
Zu 4:
Der Investitionsanteil des Bundesministeriums für Landesverteidigung für die Ostarrichi-
Kaserne und die Ausbildungsanlagen betrug - exklusive jener Aufwendungen, die durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Rahmen des Bundeshochbaues
bedeckt wurden - rund 50 Millionen Schilling.
Zu 5:
Die Stationierung von Verbänden richtet sich in erster Linie nach dem zu erwartenden
Kaderaufkommen und den infrastrukturellen Möglichkeiten. Im Rahmen der Bearbeitung
der Strukturanpassung stehen Gesichtpunkte wie möglichst lineare Überführung der
verbleibenden Organisationsteile, weitestmögliche Hintanhaltung belastender Auswirkungen
auf das Personal und möglichst starke Kaderverdichtung im Vordergrund.
Zu 6:
Grundsätzlich ist es möglich, in der Ostarrichi—Kaserne Teile eines Verbandes mit oder ohne
Kommando zu dislozieren. Der derzeitige Bearbeitungsstand der Neustrukturierung läßt
allerdings eine konkrete Aussage über derartige Möglichkeiten, die derzeit durch das
Korpskommando I geprüft werden, noch nicht zu.
Zu 7:
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welcher Verband bzw. welche Teile eines
Verbandes in Amstetten stationiert werden. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich hiezu
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskunft geben kann.
Zu 8:
Die künftige Organisation der Mob-Verbände hat nur insofern Auswirkungen auf die
Kasernenstandorte, als ihre Aufstellung grundsätzlich am Friedensstandort des
verantwortlichen Verbandes erfolgen soll.
Zu 9 und 10:
Da die Ergänzungsbehörden keine Statistiken darüber führen, aus welchen politischen
Bezirken die zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen stammen, ist eine
Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Grundsätzlich sind aber die
Ergänzungsabteilungen der Militärkommanden angewiesen, wohnortnahe einzuberufen,
soweit dem nicht militärische Erfordernisse entgegenstehen.
Aus den vorhandenen Unterlagen der "landsmannschaftlichen Wehrpflichtigenverteilung“ ist
für 1996 und 1997 feststellbar, daß etwa 95 % der Wehrpflichtigen aus Niederösterreich den
Grundwehrdienst in Niederösterreich leisten, die restlichen 5 % in Wien und im
Burgenland. In die Osterrichi-Kaserne wurden im Jahr 1996 655 Wehrpflichtige einberufen,
im Jahr 1997 825.