3217/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete Mag. Doris Pollet-Kammerlander hat am 30. Oktober 1997 unter der

Nr.3180/J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden

Wortlaut hat:

,,1a) Welche organisatorischen Vorbereitungen wurden bereits für die österreichische EU-

Ratspräsidentschaft getroffen?

1b) Welche organisatorischen Vorbereitungen werden noch für die österreichische EU-

Ratspräsidentschaft getroffen? Wann erfolgen diese?

1c) Welche zusätzlichen Budgetmittel werden für die Zeit der österreichischen

Ratspräsidentschaft zur Verfügung stehen (z.B. für den Einsatz zusätzlicher Beamter)?

2a) In welcher Form erfolgte bereits eine Kooperation mit den Ländern der sogenannten

,,Troika“, Großbritannien und Deutschland (in organisatorischer Hinsicht, in inhaltlicher

Hinsicht)?

2b) In welcher Form ist eine solche Kooperation geplant (in organisatorischer Hinsicht, in

inhaltlicher Hinsicht)?

3) Liegt seitens Österreichs ein Gesamtkonzept für die organisatorische und inhaltliche

Durchführung der EU-Ratspräsidentschaft vor?

4) Welche inhaltliche Schwerpunkte wird Österreich im Rahmen der Ratspräsidentschaft

setzen?

4a) In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte mit den

anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,,Troika“, Großbritannien

und Deutschland?

5) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße wird Österreich im EU—Rat während seiner

Ratspräsidentschaft unternehmen?

5a) In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Vorstöße mit den anderen

EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,,Troika“, Großbritannien und

Deutschland?

Sb) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Beschäftigungsfragen geplant?

5c) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Sozialfragen (zB Einführung

sozialer Mindeststandards) geplant?

5d) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der Strukturfondsreform

geplant?

5e) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft. zu Fragen der Steuerharmonisierung

geplant?

5f) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der EU-Finanzierung

geplant?

5g) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur EU-Osterweiterung bzw. Agenda

2000 geplant?

5h) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der EU-Entwicklungspolitik

und der Lomé -Abkommen geplant?

5i) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Fragen der unionsbürgerschaft

bzw. der Demokratisierung der EU geplant?

5j) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur Einleitung eines

verfassungsgebenden Prozesses der EU geplant?

5k) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders

während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur Hebung der EU—Umweltstandards

geplant?

5l) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, den Aussagen

des Vizekanzlers zufolge insbesonders während der österreichischen

Ratspräsidentschaft, im Bereich der Sicherheit geplant (innere und äußere Sicherheit)?

6) In welcher Form wird die „Machtstellung“, die ein EU—Land während der

Ratspräsidentschaft innehat, seitens Österreich genutzt werden (zB Beeinflussung der

Tagesordnung der Ratssitzungen o.ä) und für welche inhaltlichen Vorstöße (siehe oben)

ist dies vorgesehen?

7) Zur Präsentation nach außen: Nach welchen inhaltlichen Leitbildern soll sich Österreich

während der EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 präsentieren?

7a) Weiche konkreten Projekte sind dafür geplant?

7b) Wer ist für die Konzeption und Koordination verantwortlich?

7c) Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?

8) Die Stadt Wien nimmt für sich in offiziellen Publikationen immer wieder für sich in

Anspruch, ,,Umweltmusterstadt“ zu sein. Gerade in bezug auf die vielfach gewünschte

ökologische Vorreiterrolle Österreichs in der Europäischen Gemeinschaft wäre es

notwendig, in Wien ökologische Akzente in der Präsentation der Stadt zu zeigen. Welche

konkreten Veranstaltungen und Projekte sollen den ökologischen Charakter der Stadt

Wien dabei besonders hervorheben?

8a) Wer ist für die Konzeption und Koordination dieser Projekte verantwortlich?

8b) Welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen?

9) Wer ist für die Koordination zwischen den betroffenen Geschäftsgruppen, zwischen der

Stadt Wien, den Ländern und den Dienststellen des Bundes (Außenamt, BKA)

verantwortlich?

10) Wie würden Sie aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Qualität der bisherigen

Kooperation mit den Länderdienststellen beurteilen?

11) Welche Universitäten, bzw. Universitätsinstitute wurden bisher von seiten des Bundes

kontaktiert, um Projekte, bzw. Veranstaltungen vorzubereiten, die Österreich als

Universitäts- und Forschungsland präsentieren?

11a) Welche konkreten Veranstaltungen, bzw. Projekte wird es dazu geben?“

11 b) Wer ist dafür verantwortlich?

11 c) Welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen?

12) Der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Univ. Prof. Dr.

Welzig hat vor einiger Zeit umfangreiche und detaillierte Vorschläge präsentiert, die dazu

angetan sind, Österreich und insbesondere Wien als Standort für Forschung, Entwicklung

und Technologie international zu positionieren. Haben von seiten des Bundes bereits

Vorarbeiten in diese Richtung stattgefunden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

12a) Wer trägt die Verantwortung für Koordination mit den zuständigen Dienststellen der

Länder und der Stadt Wien?

13) Ein innovativer Wirtschaftsstandort vermag am besten durch Taten zu überzeugen:

Inwiefern wird sichergestellt, daß in jenen Hotels, in denen die ca. 2000 ausländischen

— JournalistInnen untergebracht sein werden, in ausreichendem Ausmaß und auf dem

letzten Stand der Technik leistungsfähige Internet-Zugänge vorhanden sind, bzw. dafür

Vorsorge getroffen wird?

14) Österreich rühmt sich oftmals seiner kulturellen Vergangenheit. Die EU—

Präsidentschaft Österreichs bietet aber auch eine einzigartige Gelegenheit, Österreich Ort

der zeitgenössischen Kultur zu präsentieren. Wurde diesbezüglich für besondere

kulturelle Veranstaltungen (Ausstellungen, Veranstaltungen) bereits Vorkehrungen

getroffen? Wenn ja, welche?

14a) Wer trägt für die Konzeption und Koordination die Verantwortung?

14b) Welche finanziellen Mittel sind dafür bereitgestellt?

14c) Wie ist die Koordination mit den zuständigen Dienststellen der Länder sichergestellt?

15) Welche Aktivitäten (Publikationen, Einladungen, Führungen, etc.) sind insbesondere

im publizistischen Bereich Österreichs geplant, um ausländischen Gästen, JournalistInnen

etc. Österreich in obiger Hinsicht nahezubringen?

15a) Wer trägt dafür die konzeptionelle Verantwortung?

15b) Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?

16) Das niederländische Beispiel (EU—Gipfel in Amsterdam vom 16. und 17. Juni 1997) hat

gezeigt, daß insbesondere in Zusammenhang mit Kundgebungen

EU-kritischer Gruppierungen mit starken Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen sein wird.

Welche Vorbereitungen werden in diesem Zusammenhang von seiten des Bundes

getroffen, um einerseits verkehrspolitische, und andererseits sicherheitspolitische

Maßnahmen zu gewährleisten, ohne daß insbesondere Wien dem negativen Beispiel

Amsterdam (Stichwort: Stacheldraht vor den Tagungsorten) folgen muß?

16a) Wer trägt hier die Verantwortung?

16b) Wer koordiniert zwischen den Bundesdienststellen und den Ländern?

16c) Welche budgetären Mittel sind von seiten des Bundes für sicherheitspolitische

Maßnahmen vorgesehen?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Allgemeine Einleitung

Österreich wird am 1. Juli 1998 als erstes der neuen EU-Mitglieder Finnland, Österreich

und Schweden die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernehmen. Gemäß

Artikel 146 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) wird

der Vorsitz im Rat von der Mitgliedstaaten nacheinander für je sechs Monate

wahrgenommen. Die geltende Reihenfolge der Präsidentschaften wurde durch den

Beschluß des Rates vom 1. Jänner 1995 festgelegt.

Mit der Funktion des Ratsvorsitzes sind spezifische Aufgaben und Anforderungen

verbunden, wie sie im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im EGV

festgehalten sind:

— Gemäß Artikel 147 EGV hat die Präsidentschaft insbesondere die Aufgabe, den Rat

einzuberufen. Als Präsidentschaft wird Österreich auf allen Ebenen des Rates der

Union und in den vorbereitenden Gremien den Vorsitz führen: beim Europäischen Rat

der Staats- und Regierungschefs, bei über 40 Ministertreffen, bei den wöchentlichen

Tagungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter sowie in 1300 bis 1500

Ratsarbeitsgruppensitzungen.

— Gemäß Artikel J.5 EUV kommen der Präsidentschaft im Bereich der Gemeinsamen

Außen- und Sicherheitspolitik folgende Aufgaben zu: die Vertretung der Union in

Angelegenheiten der GASP, die Durchführung der gemeinsamen Aktionen sowie die

Darlegung der Standpunkte der Union in internationalen Organisationen und auf

internationalen Konferenzen.

—. Zugleich ist die Präsidentschaft der zentrale Ansprechpartner für Staaten außerhalb der

EU, was in der hohen Anzahl von Begegnungen mit den Partnern der Union

("Drittsstaatsverpflichtungen") zum Ausdruck kommt.

— Nach Artikel K.6 EUV ist die Präsidentschaft im Bereich der Zusammenarbeit in den

Bereichen Justiz und Inneres für die regelmäßige Unterrichtung des Europäischen

Parlaments sowie die Anhörung des Europäischen Parlaments zu den wichtigsten

Aspekten der Tätigkeit in den Bereichen des Titels VI EUV verantwortlich.

— Getreu dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorsitzes ist die Präsidentschaftsfunktion

in allen Tätigkeitsbereichen der Union (gemeinschaftlicher Bereich, GASP und Justiz

und Inneres) sowie auf allen Ebenen (von der Ratsarbeitsgruppe bis zum Rat)

auszuüben.

Im Laufe der Präsidentschaften hat sich, was die Wahrnehmung des Ratsvorsitzes

anlangt, eine ständige Praxis herausgebildet, die insbesondere den folgenden Merkmalen

verpflichtet ist:

Inhaltlich liegt die Aufgabe der EU-Präsidentschaft im weiteren Sinn im Management der

„Europäischen Agenda“ und der Gestaltung des Arbeitsprogramms und im engeren Sinn

im Erarbeiten bzw. Ermöglichen von Ratsentscheidungen.

Der Ratsvorsitz ist per Definitionen zu Unparteilichkeit verpflichtet. Nur so ist

gewährleistet, daß er bei den Beratungen eine Vermittlerrolle, die Rolle eines ehrlichen

— Maklers übernimmt. Ziel des Vorsitzes ist es, durch Vermittlungsbemühungen und

Kompromißsuche die anstehenden Dossiers zur Entscheidungsreife zu bringen und

Lösungen vorzuschlagen, die für die erforderliche Mehrheit der Mitgliedstaaten tragbar

sind.

Im Grunde handelt es sich bei der Präsidentschaft um eine Dienstleistung, die im

Gesamtinteresse der Union erbracht wird. Keinesfalls ist die Vorsitzfunktion dafür

geeignet, nationale Prioritäten und Wünsche durchzusetzen. Die nationale Position wird

von einer von der Präsidentschaft getrennten Delegation vertreten, wobei während der

Präsidentschaft nationale Interessen tendenziell in den Hintergrund treten.

Unparteilichkeit bedeutet jedoch keineswegs, daß nicht gewisse Schwerpunkte gesetzt

werden können. Diese liegen naturgemäß im Rahmen der vorgegebenen „Europäischen

Agenda“ und ihre Auswahl orientiert sich am Gesamtinteresse der Union. Einzelne

Schwerpunkte können sich aber auch vom aktuellem Tagesgeschehen herleiten. Generell

gilt: Je professioneller das Management einer Präsidentschaft, desto größer ihr Spielraum

für Schwerpunktsetzungen.

Die inhaltlichen Vorbereitungen für die österreichische Präsidentschaft sind Anfang 1997

angelaufen und auf gutem Weg. Schon jetzt sind die großen Integrationsprojekte

absehbar, die das 2. Halbjahr 1998 weitgehend bestimmen werden. Die letzten

Vorbereitungen für die planmäßige Einführung des Euro am 1. Jänner 1999, die

Fortführung des Erweiterungsprozesses, Verhandlungen über die Reform der Agrar- und

der Strukturpolitik sowie über die neue finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000-

2006, Vorbereitungen für das Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam und das

Aktionsprogramm zur Vollendung des Binnenmarktes stellen wesentliche

Herausforderungen dar. Große Bedeutung wird weiters dem Kampf für mehr

Beschäftigung, dem dauerhaften Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und einer

wirksamen Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des Drogenhandels und des

Terrorismus zukommen. Die österreichische Präsidentschaft wird sich in enger

Abstimmung mit den folgenden Präsidentschaften dafür einsetzen, daß in diesen

vorrangigen Bereichen greifbare Fortschritte erzielt werden.

Eine frühzeitige Präsentation des endgültigen Tätigkeitsprogramms wäre jedoch aus

mehreren Gründen weder üblich noch angebracht: Zum einen ist zur Zeit nur bedingt

abschätzbar, welche Agenden Österreich vom vorangehenden britischen Ratsvorsitz

übernehmen wird, und in welchem Entscheidungsstadium sich diese befinden werden -

das heißt, wie weit diese Agenden während Österreichs Präsidentschaft zum Abschluß

gebracht werden können. Zum anderen müßte jede Präsentation des österreichischen

Programms vor dem Europäischen Rat in Cardiff im Juni 1998, also vor Abschluß der

amtierenden britischen Ratspräsidentschaft, von dieser mißverstanden werden. Aus den

angeführten Gründen wird Österreich sich an die Gepflogenheiten in der Union halten und

sein Programm zu Beginn seiner Präsidentschaft vorstellen.

Zu den einzelnen Fragen:

Zu Frage 1a:

Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft erfordert - ebenso wie die Präsidentschaften

anderer EU-Mitgliedstaaten - umfangreiche organisatorische Vorbereitungen in Brüssel, in

Drittstaaten und in Österreich selbst.

Ein wichtiges Planungsdokument ist der Tagungskalender. Dieser wird vom

Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in ihrer

Eigenschaft als Koordinationsressorts gemeinsam erstellt und aktualisiert, wobei in engem

Einvernehmen mit der Ständigen Vertretung in Brüssel und dem Generalsekretariat des

Rates vorgegangen wird. Die Eckdaten des Tagungskalenders der österreichischen

Präsidentschaft wurden Anfang Dezember 1997 in einer ersten Fassung dem

Ratssekretariat und den Mitgliedstaaten bekanntgegeben und an das österreichische

Parlament übermittelt.

In seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender ist Österreich für die Anberaumung sämtlicher

Tagungen von Ratsgremien während des 2. Halbjahres 1998 verantwortlich. An der

Ständigen Vertretung in Brüssel wurde für diese Aufgabe ein Logistik-Koordinator bestellt.

Diesem obliegt das Management der Konferenz- und Dolmetscherressourcen der EU-

Dienststellen, die dem jeweiligen Ratsvorsitz: zur Verfügung stehen.

Für die organisatorische Vo1tereitung der Tagungen in Österreich wurde im

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt ein Exekutivsekretariat eingerichtet. Dieses koordiniert den Kalender

jener Tagungen, die in Österreich stattfinden sollen. Es wird - gemeinsam mit dem

Bundeskanzleramt-Bundespressedienst - bei den informellen Ministertreffen, die in ganz

Österreich stattfinden werden, gewisse zentrale Dienstleistungen erbringen. Darüber

hinaus ist es für die Planung und Durchführung der Tagungen des Europäischen Rates

und einiger weiterer Treffen verantwortlich. Das Exekutivsekretariat wird im

Redoutensaaltrakt der Hofburg eine permanente Konferenzfazilität betreiben, die für

Tagungen im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft zur Verfügung stehen soll. Mit

der Einrichtung des Exekutivsekretariates wurde einerseits versucht, dem in Österreich

gegebenen organisatorischen Koordinationsbedarf zu entsprechen, andererseits soll eine

kostengünstige Durchführung der Tagungen, die im Rahmen der Präsidentschaft in

Österreich geplant sind, sichergestellt werden.

Zu Frage 1b:

Die organisatorischen Vorbereitungen für die österreichische EU—Ratspräsidentschaft

sollen so fortgeführt werden, daß eine planmäßige Durchführung aller anberaumten

Tagungen sichergestellt ist. Der Zeitpunkt, zu dem die einzelnen Maßnahmen ergriffen

werden, hängt wesentlich vom Tagungskalender ab. Entsprechende Vorlaufzeiten und

Aufbauphasen müssen vorgesehen werden.

In organisatorischer Hinsicht stellt die ordentliche Tagung des Europäischen Rates, die

am 11. und 12. Dezember 1998 in der Wiener Hofburg stattfinden wird, die größte

Aufgabe dar. Für diese Tagung wurde bereits ein Raumkonzept entwickelt, das eine

Unterbringung sämtlicher Funktionsbereiche (Tagungs— und Presseräume, Büros für

Delegierte, Arbeitsbereiche für die Medien, das Generalsekretariat des Rates etc.)

vorsieht

Zu Frage 1c:

Für die Erbringung gewisser zentraler Dienstleistungen für Veranstaltungen aller Ressorts,

wie z.B. die Bereitstellung einer KFZ-Flotte, die Ausstattung mit EDV, die Vornahme der

Akkreditierungen etc. sowie für die Durchführung der Tagungen des Europäischen Rates

und einiger anderer Konferenzen wird ein vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten zu verwaltendes gesondertes Budget (sog. Zentralbudget) bereitgestellt.

Dieses soll für 1998 - vorbehaltlich der Beschlußfassung des Nationalrates - mit 300 Mio

öS dotiert werden. Für 1999 sind weitere 50 Mio öS (Nachlaufkosten) vorgesehen. Aus

diesem Zentralbudget werden lediglich Sachaufwendungen finanziert (keine

Personalkosten).

Zusätzlich werden in jedem Bundesministerium Mittel für spezifische Aufgaben zur

Verfügung gestellt:

Für den im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit

der Präsidentschaft entstehenden operativen Mehraufwand (vermehrte Dienstreisen,

Telekommunikationskosten etc.) werden nächstes Jahr 63 Mio öS zur Verfügung stehen.

Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den Personalaufwand im

Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zwecks Einsatzes

zusätzlicher Bediensteter im Zusammenhang mit der österreichischen EU-

Ratspräsidentschaft ist nicht vorgesehen. Die zur Bewältigung der sich aus der EU-

Präsidentschaft ergebenden zusätzlichen Aufgaben zwingend erforderliche zeitlich

be9renzte Verstärkung der personellen Ressourcen dieses Ressorts wird im Wege eines

zu Lasten der für den Sachaufwand dieses Bundesministeriums im Bundesvoranschlag

für 1998 vorgesehenen Budgetmittel zu honorierenden personalbereitstellungs-

Unternehmens erfolgen.

Zu Frage 2a:

In organisatorischer Hinsicht ist es erforderlich, daß die Tagungskalender der

aufeinanderfolgenden Präsidentschaften abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für

die sogenannten Drittstaatsverpflichtungen der EU (Treffen auf politischer und hoher

Beamtenebene mit Vertretern anderer Staaten). Zur erforderlichen Akkordierung sind

bereits Kontaktnahmen mit Großbritannien und mit der Bundesrepublik Deutschland

erfolgt.

Die organisatorische Abwicklung der größeren Tagungen orientiert sich an den bisherigen

Erfahrungen der vorangegangenen Präsidentschaften. Die für die Organisation der

Tagungen in Österreich Verantwortlichen haben Gespräche mit dem Organisationsstab

der britischen Regierung geführt. Auch mit Vertretern der Bundesrepublik Deutschland

fanden Gespräche über Organisationsfragen statt.

In inhaltlicher Hinsicht finden seit geraumer Zeit intensive Kontaktnahmen auf allen

Arbeitsebenen statt, um einen reibungslosen Übergang des Vorsitzes zu gewährleisten.

Zu Frage 2b:

Die in Bezug auf Organisationsfragen bereits bestehenden Kontakte werden im Ausmaß

des gegebenen Informationsbedarfes fortgeführt, wobei es meist zu sehr kurzfristigen und

informellen, oft auch nur telephonischen Kontaktnahmen kommt.

Zu Frage 3:

Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 1996 einem gemeinsam vom Bundeskanzler

und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten eingebrachten Vortrag an den

Ministerrat zugestimmt, mit dem für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft eine

wichtige Grundlage geschaffen wurde. Diese Entscheidungen betrafen u.a. die

innerösterreichischen Koordinationsstrukturen, die Festlegung einzelner

Veranstaltungsorte, die Aufschlüsselung, welche Kostenfaktoren aus dem sog.

Zentralbudget und welche aus den Ressortbudgets abzudecken sind, die Pressearbeit

Österreichs in seiner Eigenschaft als EU-Vorsitzender, die Vorgangsweise zur Auswahl

eines Logos für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft etc. Dieser Beschluß des

Ministerrates stellt eine zwischen allen Ressorts akkordierte Grundlage für die

Organisation der Präsidentschaft dar. Entsprechend der Bedeutung der Aufgabenstellung

bereitet sich Österreich umfassend und systematisch auf seine erste EU-Präsidentschaft

vor.

Zu Frage 4:

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten laufen in allen Bundesministerien intensive

Vorbereitungen. Wie jedoch bereits in der Einleitung festgestellt, entspricht es der

ständigen Praxis in der EU, konkrete Inhalte erst zu Beginn der eigenen Präsidentschaft

zu veröffentlichen. Die Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft werden daher

zur gegebenen Zeit vorgestellt werden.

Zu Frage 4a:

Eine solche Abstimmung erfolgt laufend durch intensive Konsultationen auf verschiedenen

Ebenen.

Zu Frage 5 und 5a:

Siehe die Einleitung und die Antwort auf die Frage 4.

Zu Frage 5b - 5l:

Es entspricht der ständigen Praxis im Rahmen der EU, daß konkrete inhaltliche Vorhaben

erst nach dem Europäischen Rat der vorhergehenden Präsidentschaft - im Falle

Österreichs des Europäischen Rates in Cardiff - bekanntgegeben werden. Im übrigen darf

auf die Einleitung verwiesen werden.

Zu Frage 6:

Zur Beantwortung der Frage siehe die Ausführungen in der Einleitung sowie die

Antworten zu den Fragen 4 und 5.

Zu Frage 7 - 7a:

Die Leitbilder bei der Präsentation der österreichischen Ratspräsidentschaft nach außen

werden sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten richten. Besonders die Veranstaltungen

in Österreich eignen sich zur Vermittlung von Leitbildern: acht informelle Ministerräte und

drei Konferenzen auf Ministerebene sowie weitere Veranstaltungen (rund 80 Seminare

und Konferenzen). Im übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.

Zu Frage 7b:

Das jeweils federführende Bundesministerium.

Zu Frage 7c:

Siehe die Antwort zu Frage 1 c.

Zu Frage 8 - 8b:

Bei der in der Frage angesprochenen Thematik handelt es sich nicht um einen

Gegenstand der Vollziehung der Bundesverwaltung.

Zu Frage 9:

Eine den Ländern und dem Bund übergeordnete Einrichtung ist im B-VG nicht

vorgesehen. Selbstverständlich finden laufend Koordinationsgespräche statt. Auf

Bundesebene nehmen das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das

Bundeskanzleramt die generelle Koordinationsfunktion für alle Bereiche der

Präsidentschaft wahr.

Zu Frage 10:

Im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit wurden ausschließlich die besten

Erfahrungen gemacht Seitens der Länderdienststellen besteht ein hoher Grad an

Kooperationsbereitschaft.

Zu Frage 11 - 11c:

Zur Präsentation Österreichs als Universitäts- und Forschungsland sind eine Reihe von

Veranstaltungen unter Beteiligung von Universitätsinstituten, teilweise auch zusammen

mit der Europäischen Kommission, geplant. Die diesbezüglichen Vorarbeiten sind bereits

seit längerem im Gange; die endgültige Entscheidung über diese Veranstaltungen wird

nach abschließender Klärung der finanziellen Voraussetzungen im ersten Quartal 1998

fallen.

Zu Frage 12 und 12a:

Die Vorschläge des Präsidenten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

(ÖAW) zielen darauf ab, Öster1eich solle als Vorsitzland 1998 Forschungen zum EU-

Thema unternehmen. Die ÖAW und das Bundesministerium für Wissenschaften und

Verkehr werden zwei einschlägige Tagungen durchführen. Die Technologieoffensive 1997

der Bundesregierung ist ein weiterer Anlaß, in Europa für eine verstärkte Forschungs- und

Technologiepolitik der Mitgliedstaaten einzutreten.

Zu Frage 13:

Bei allen Veranstaltungen, die im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft in Österreich

stattfinden werden, liegt es an den Journalisten selbst, ein Hotel auszuwählen. Auch die

Bezahlung der Hotels erfolgt durch die Journalisten und nicht durch die Präsidentschaft.

Den Journalisten wird zwar eine gewisse Hilfestellung bei der Vornahme von

Hotelreservierungen angeboten, doch hat der Bund letztlich keinen Einfluß darauf, welche

Journalisten in welchem Hotel untergebracht werden.

Die Bereitstellung von leistungsfähigen Internet-Zugängen in Hotels stellt eine

Infrastrukturmaßnahme dar, die von den Hotels selbst vorgenommen und - soferne sie

nicht auf Bestellung eines bestimmten Hotelgastes erfolgt - wohl auch bezahlt werden

muß. Die Entscheidung über eine derartige Investition liegt somit bei den Hotels, die

selbst beurteilen müssen, wieweit sie einer Erwartung oder einem Bedarf ihrer Gäste

entgegenzukommen bereit sind.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verkennt nicht, daß die

Journalisten, die an präsidentschaftsbezogenen Veranstaltungen in Österreich teilnehmen

werden, ein besonderes Bedürfnis nach aktuellen Informationen haben werden. Da es

sich jedoch um Dienstleistungen der jeweiligen Hotels handelt, die diese ihren Gästen

anbieten, ist seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht

beabsichtigt, Internet-Zugänge in einzelnen Hotels vorzukehren. Auch budgetäre

Erwägungen sprechen eindeutig gegen eine Bereitstellung von Internet-Zugängen auf

Kosten des Bundes.

Im Pressezentrum, das in der Hofburg eingerichtet werden wird, werden Internet-Zugänge

für die am Europäischen Rat teilnehmenden Journalisten selbstverständlich in

ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Im übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.

Zu Frage 14:

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von zeitgenössischen Kulturaktivitäten, die permanent

das Image Österreichs als moderne Kulturnation im In- und Ausland transportieren.

Darüber hinaus wird die österreichische Präsidentschaft genutzt, um derartige Akzente zu

unterstreichen. In diesem Sinn wird zum Auftakt der Präsidentschaft am 1. Juli 1998 ein

großes Kulturfest stattfinden, das vom Bundeskanzleramt, Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten und der Stadt Wien vorbereitet und durchgeführt wird. Auch

die Bundesländer wurden hiezu eingeladen. Ein weiterer kultureller Schwerpunkt wird mit

dem Kulturmonat in Linz gesetzt.

Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Projekte in Planung bzw. in Vorbereitung, die in

unterschiedlicher Größenordnung ebenfalls kulturelle Aspekte im Zusammenhang mit der

österreichischen Präsidentschaft vermitteln sollen.

Im Ausland werden sich die kulturellen Aktivitäten auf die Verwaltungszentren der EU, auf

Stockholm als europäische Kulturstadt 1998 und andere europäische Kulturzentren

konzentrieren.

Zu Frage 14a:

Die Koordination erfolgt laufend zwischen den jeweils zuständigen Ressorts.

Zu Frage 14b:

Die Kosten des Bundes für diese Aktivitäten werden aus den laufenden Budgets der

- betroffenen Ressorts getragen.

Zu Frage 14c:

Mit den Bundesländern findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

Zu Frage 15 - 15b:

Für die Koordination der organisatorischen und inhaltlichen Pressearbeit und

Medienbetreuung im Zuge der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft sind das

Bundeskanzleramt/Bundespressedienst und das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten gemeinsam zuständig. Für die mediale Aufbereitung der bei den

einzelnen Fachministertagungen zu behandelnden Themen ist grundsätzlich das

federführende Fachressort zuständig, wobei aber auch hier eine Koordination und

Unterstützung der diesbezüglichen Pressearbeit - vor allem in organisatorischer Hinsicht -

durch das Bundeskanzleramt/Bundespressedienst bzw. das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten erfolgt.

Die mediale Präsentation der im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

geplanten Aktivitäten bezieht sich auf der einen Seite auf die Herausgabe von

Publikationen in Form von Broschüren, Presseprogrammen, Fotofoldern etc., in welchen

in- und ausländische Medienvertreter über die prioritären Themen, die unter der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 zu behandeln sein

werden, die inhaltlichen Schwerpunkte und organisatorischen Aspekte der in Österreich

stattfindenden EU-Ratstagungen sowie über die in diesem Zusammenhang stattfindenden

kulturellen Begleitveranstaltungen informiert werden sollen.

Im einzelnen sind ‚seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespressedienstes dazu folgende

Publikationen in Vorbereitung:

- eine Broschüre über die Prioritäten der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (für in-

und ausländische Medienvertreter);

- eine Kurzversion dieser Broschüre in Form eines Folders, der direkt für die breite

Öffentlichkeit bestimmt ist;

- eine Pressebroschüre mit dem Presseprogramm sowie diversen organisatorischen

Hinweisen für den Europäischen Rat;

- ein Fotofolder mit Fotos und Kurzporträts der am Europäischen Rat teilnehmenden

Staats- und Regierungschefs und Außenminister (für akkreditierten Medienvertreter).

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird weiters ein Handbuch für

die Präsidentschaft (,Vademecum“) vorbereitet.

- Als Hintergrundinformation, insbesondere für die ausländischen Medienvertreter, ist eine

Broschüre des Bundespressedienst über die Wiener Hofburg, in der der Europäische Rat

stattfindet, geplant, die einerseits den kulturellen und historischen Hintergrund, die im

Gebäude enthaltenen Sammlungen (Nationalbibliothek, Museen) beleuchten und

andererseits die Wiener Hofburg als modernes Kongreßzentrum darstellen soll.

Daneben werden aus der laufenden Produktion des GPD den im Zuge der EU-

Ratspräsidentschaft nach Österreich reisenden Medienvertretern jene Publikationen zur

Verfügung gestellt, die entweder in thematischem Zusammenhang mit den auf den

_ diversen Ratstagungen zu behandelnden Themen stehen oder sonst aktuelle politische,

— wirtschaftliche und kulturelle Informationen über Österreich anbieten.

Im Zuge der Darstellung Österreichs als innovatives Land auf dem Gebiet neuer

Kommunikationsmittel wird den nationalen und internationalen Medienvertretern auch

Gelegenheit geboten, wesentliche inhaltliche und organisatorische Informationen über die

EU-Ratspräsidentschaft über eine Internet-Website (,,Präsidentschafts-Homepage") die

vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für die Bundesregierung bzw. für

die einzelnen Fachressorts gestaltet wird, abzufragen. „Links“ zu den eigenen

Homepages des BKA bzw. der Fachressorts werden eingerichtet.

Die Betreuung der zu den im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nach Österreich

anreisenden Journalisten zu größeren Veranstaltungen erfolgt in speziell adaptierten und

mit zeitgemäßer Konferenz- und Kommunikationstechnologie (Internetanschlüsse)

ausgestatteten Pressezentren.

Die Tatsache, daß Österreich im zweiten Halbjahr 1998 durch die EU-Ratspräsidentschaft

im Blickpunkt der internationalen Medienbeobachtung stehen wird, wird auch als Chance

verstanden, Österreich den internationalen Medienvertretern als modernes, politisch und

wirtschaftlich stabiles Land inmitten der europäischen Gemeinschaft zu präsentieren und

im Hinblick auf die EU-Erweiterung auf seine spezifische Position, die sich aus den

kulturellen und historischen Wurzeln entwickelt hat, hinzuweisen.

Es ist aber auch geplant, bereits im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Medienvertreter

aus den EU—Mitgliedstaaten sowie auch aus den benachbarten beitrittswilligen mittel- und

osteuropäischen Staaten zu Informationsbesuchen nach Österreich einzuladen und ihnen

zu ausgewählten Themen gezielte Informationsprogramme, die auch den Besuch

kultureller Veranstaltungen und die Auseinandersetzung mit aktuellen kulturpolitischen

Strömungen ermöglichen soll, anzubieten.

Für die im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft durchzuführenden Einladungsprojekte für

ausländische Medienvertreter können erst dann genaue Angaben über die finanziellen

Aufwendungen gemacht werden, wenn der Umfang der Einladungsprojekte (bzw. die

Antwort und damit die Zahl der eingeladenen Medienvertreter) feststeht. Grundsätzlich

werden die Kosten in den für die Konzeption zuständigen Ressortbudgets

(Bundeskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) veranschlagt.

Genaue Angaben über die finanziellen Aufwendungen für die im Zuge der EU-

Ratspräsidentschaft zu erstellenden Publikationen können erst nach Vorliegen der

endgültigen Projektlisten bzw. Feststellung der Auflagezahlen, des endgültigen Layouts

etc. gemacht werden. Grundsätzlich gilt, daß ausschließlich für die EU-

Ratspräsidentschaft produzierte Broschüren und Publikationen im Zentralbudget

Bedeckung finden, wohingegen die den in- und ausländischen Medienvertretern zur

Verfügung gestellten Publikationen zu aktuellen Themen aus der laufenden Produktion

des Bundespressedienstes aus Ressortmitteln (Bundeskanzleramt) getragen werden.

Zu Frage 16:

Bei der Tagung des Europäischen Rates in Wien - ebenso wie bei wohl jeder anderen

Großveranstaltung auf politischer Ebene - hat die gastgebende Regierung grundsätzlich

unterschiedlichen Aufgabenstellungen gerecht zu werden: Einerseits gilt es, die

Grundrechte auch der EU-kritischen Bürger in vollem Umfang zu wahren, andererseits

— muß die Sicherheit sämtlicher Tagungsteilnehmer, aber auch eine möglichst geringe

Beeinträchtigung des Verkehrs durch Absperrungen etc. gewährleistet werden.

Welches Sicherheitsregime als vertretbar anzusehen ist, wird wahrscheinlich erst relativ

kurz vor der Veranstaltung endgültig beurteilt werden können. Bei den Planungen für den

Europäischen Rat von Wien, die bezüglich ihrer Sicherheitskomponente federführend vom

Bundesministerium für Inneres durchgeführt werden, wird angestrebt, die

Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs in Wien jedenfalls so gering wie möglich zu

halten. Der geschlossene Komplex der Hofburg, in dem sowohl das Konferenz-, als auch

das Pressezentrum untergebracht sein werden, bietet gute Voraussetzungen dafür, daß

im Hinblick auf Verkehrsabläufe und Absperrungen mit einem Minimum an

Einschränkungen für die Wiener Bevölkerung das Auslangen gefunden werden können

wird.

Zu Frage 16a:

Die Federführung für die Sicherheitsmaßnahmen, die für den Europäischen Rat von Wien

vorgekehrt werden müssen, liegt beim Bundesministerium für Inneres.

Zu Frage 16b:

Die Koordination zwischen den Bundes- und Landesdienststellen im Sicherheitsbereich

erfolgt bei allen Veranstaltungen in Österreich unter der Federführung des

Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 16c:

Die Budgetierung der für die Durchführung der sicherheitspolitischen Maßnahmen

erforderlichen Mittel erfolgt ebenfalls durch das Bundesministerium für Inneres.