3217/AB XX.GP
Die Abgeordnete Mag. Doris Pollet-Kammerlander hat am 30. Oktober 1997 unter der
Nr.3180/J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden
Wortlaut hat:
,,1a) Welche organisatorischen Vorbereitungen wurden bereits für die österreichische EU-
Ratspräsidentschaft getroffen?
1b) Welche organisatorischen Vorbereitungen werden noch für die österreichische EU-
Ratspräsidentschaft getroffen? Wann erfolgen diese?
1c) Welche zusätzlichen Budgetmittel werden für die Zeit der österreichischen
Ratspräsidentschaft zur Verfügung stehen (z.B. für den Einsatz zusätzlicher Beamter)?
2a) In welcher Form erfolgte bereits eine Kooperation mit den Ländern der sogenannten
,,Troika“, Großbritannien und Deutschland (in organisatorischer Hinsicht, in inhaltlicher
Hinsicht)?
2b) In welcher Form ist eine solche Kooperation geplant (in organisatorischer Hinsicht, in
inhaltlicher Hinsicht)?
3) Liegt seitens Österreichs ein Gesamtkonzept für die organisatorische und inhaltliche
Durchführung der EU-Ratspräsidentschaft vor?
4) Welche inhaltliche Schwerpunkte wird Österreich im Rahmen der Ratspräsidentschaft
setzen?
4a) In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte mit den
anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,,Troika“, Großbritannien
und Deutschland?
5) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße wird Österreich im EU—Rat während seiner
Ratspräsidentschaft unternehmen?
5a) In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Vorstöße mit den anderen
EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sog. ,,Troika“, Großbritannien und
Deutschland?
Sb) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Beschäftigungsfragen geplant?
5c) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Sozialfragen (zB Einführung
sozialer Mindeststandards) geplant?
5d) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der Strukturfondsreform
geplant?
5e) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft. zu Fragen der Steuerharmonisierung
geplant?
5f) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der EU-Finanzierung
geplant?
5g) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur EU-Osterweiterung bzw. Agenda
2000 geplant?
5h) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der EU-Entwicklungspolitik
und der Lomé -Abkommen geplant?
5i) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Fragen der unionsbürgerschaft
bzw. der Demokratisierung der EU geplant?
5j) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur Einleitung eines
verfassungsgebenden Prozesses der EU geplant?
5k) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, insbesonders
während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur Hebung der EU—Umweltstandards
geplant?
5l) Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, den Aussagen
des Vizekanzlers zufolge insbesonders während der österreichischen
Ratspräsidentschaft, im Bereich der
Sicherheit geplant (innere und äußere Sicherheit)?
6) In welcher Form wird die „Machtstellung“, die ein EU—Land während der
Ratspräsidentschaft innehat, seitens Österreich genutzt werden (zB Beeinflussung der
Tagesordnung der Ratssitzungen o.ä) und für welche inhaltlichen Vorstöße (siehe oben)
ist dies vorgesehen?
7) Zur Präsentation nach außen: Nach welchen inhaltlichen Leitbildern soll sich Österreich
während der EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 präsentieren?
7a) Weiche konkreten Projekte sind dafür geplant?
7b) Wer ist für die Konzeption und Koordination verantwortlich?
7c) Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
8) Die Stadt Wien nimmt für sich in offiziellen Publikationen immer wieder für sich in
Anspruch, ,,Umweltmusterstadt“ zu sein. Gerade in bezug auf die vielfach gewünschte
ökologische Vorreiterrolle Österreichs in der Europäischen Gemeinschaft wäre es
notwendig, in Wien ökologische Akzente in der Präsentation der Stadt zu zeigen. Welche
konkreten Veranstaltungen und Projekte sollen den ökologischen Charakter der Stadt
Wien dabei besonders hervorheben?
8a) Wer ist für die Konzeption und Koordination dieser Projekte verantwortlich?
8b) Welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen?
9) Wer ist für die Koordination zwischen den betroffenen Geschäftsgruppen, zwischen der
Stadt Wien, den Ländern und den Dienststellen des Bundes (Außenamt, BKA)
verantwortlich?
10) Wie würden Sie aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Qualität der bisherigen
Kooperation mit den Länderdienststellen beurteilen?
11) Welche Universitäten, bzw. Universitätsinstitute wurden bisher von seiten des Bundes
kontaktiert, um Projekte, bzw. Veranstaltungen vorzubereiten, die Österreich als
Universitäts- und Forschungsland präsentieren?
11a) Welche konkreten Veranstaltungen, bzw. Projekte wird es dazu geben?“
11 b) Wer ist dafür verantwortlich?
11 c) Welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen?
12) Der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Univ. Prof. Dr.
Welzig hat vor einiger Zeit umfangreiche und detaillierte Vorschläge präsentiert, die dazu
angetan sind, Österreich und insbesondere Wien als Standort für Forschung, Entwicklung
und Technologie international zu positionieren. Haben von seiten des Bundes bereits
Vorarbeiten in diese Richtung stattgefunden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
12a) Wer trägt die Verantwortung für Koordination mit den zuständigen Dienststellen der
Länder und der Stadt Wien?
13) Ein innovativer Wirtschaftsstandort vermag am besten durch Taten zu überzeugen:
Inwiefern wird sichergestellt, daß in jenen Hotels, in denen die ca. 2000 ausländischen
— JournalistInnen untergebracht sein werden, in ausreichendem Ausmaß und auf dem
letzten Stand der Technik leistungsfähige Internet-Zugänge vorhanden sind, bzw. dafür
Vorsorge getroffen wird?
14) Österreich rühmt sich oftmals seiner kulturellen Vergangenheit. Die EU—
Präsidentschaft Österreichs bietet aber auch eine einzigartige Gelegenheit, Österreich Ort
der zeitgenössischen Kultur zu präsentieren. Wurde diesbezüglich für besondere
kulturelle Veranstaltungen (Ausstellungen, Veranstaltungen) bereits Vorkehrungen
getroffen? Wenn ja, welche?
14a) Wer trägt für die Konzeption und Koordination die Verantwortung?
14b) Welche finanziellen Mittel sind dafür bereitgestellt?
14c) Wie ist die Koordination mit den zuständigen Dienststellen der Länder sichergestellt?
15) Welche Aktivitäten (Publikationen, Einladungen, Führungen, etc.) sind insbesondere
im publizistischen Bereich Österreichs geplant, um ausländischen Gästen, JournalistInnen
etc. Österreich in obiger Hinsicht nahezubringen?
15a) Wer trägt dafür die konzeptionelle Verantwortung?
15b) Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
16) Das niederländische Beispiel (EU—Gipfel in Amsterdam vom 16. und 17. Juni 1997) hat
gezeigt, daß insbesondere in Zusammenhang mit Kundgebungen
EU-kritischer Gruppierungen mit starken Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen sein wird.
Welche Vorbereitungen werden in diesem Zusammenhang von seiten des Bundes
getroffen, um einerseits verkehrspolitische, und andererseits sicherheitspolitische
Maßnahmen zu gewährleisten, ohne daß insbesondere Wien dem negativen Beispiel
Amsterdam (Stichwort: Stacheldraht vor den Tagungsorten) folgen muß?
16a) Wer trägt hier die Verantwortung?
16b) Wer koordiniert zwischen den Bundesdienststellen und den Ländern?
16c) Welche budgetären Mittel sind von seiten des Bundes für sicherheitspolitische
Maßnahmen vorgesehen?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu
beantworten:
Allgemeine Einleitung
Österreich wird am 1. Juli 1998 als erstes der neuen EU-Mitglieder Finnland, Österreich
und Schweden die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernehmen. Gemäß
Artikel 146 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) wird
der Vorsitz im Rat von der Mitgliedstaaten nacheinander für je sechs Monate
wahrgenommen. Die geltende Reihenfolge der Präsidentschaften wurde durch den
Beschluß des Rates vom 1. Jänner 1995 festgelegt.
Mit der Funktion des Ratsvorsitzes sind spezifische Aufgaben und Anforderungen
verbunden, wie sie im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im EGV
festgehalten sind:
— Gemäß Artikel 147 EGV hat die Präsidentschaft insbesondere die Aufgabe, den Rat
einzuberufen. Als Präsidentschaft wird Österreich auf allen Ebenen des Rates der
Union und in den vorbereitenden Gremien den Vorsitz führen: beim Europäischen Rat
der Staats- und Regierungschefs, bei über 40 Ministertreffen, bei den wöchentlichen
Tagungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter sowie in 1300 bis 1500
Ratsarbeitsgruppensitzungen.
— Gemäß Artikel J.5 EUV kommen der Präsidentschaft im Bereich der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik folgende Aufgaben zu: die Vertretung der Union in
Angelegenheiten der GASP, die Durchführung der gemeinsamen Aktionen sowie die
Darlegung der Standpunkte der Union in internationalen Organisationen und auf
internationalen Konferenzen.
—. Zugleich ist die Präsidentschaft der zentrale Ansprechpartner für Staaten außerhalb der
EU, was in der hohen Anzahl von Begegnungen mit den Partnern der Union
("Drittsstaatsverpflichtungen") zum Ausdruck kommt.
— Nach Artikel K.6 EUV ist die Präsidentschaft im Bereich der Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz und Inneres für die regelmäßige Unterrichtung des Europäischen
Parlaments sowie die Anhörung des Europäischen Parlaments zu den wichtigsten
Aspekten der Tätigkeit in den Bereichen des Titels VI EUV verantwortlich.
— Getreu dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorsitzes ist die Präsidentschaftsfunktion
in allen Tätigkeitsbereichen der Union (gemeinschaftlicher Bereich, GASP und Justiz
und Inneres) sowie auf allen Ebenen (von der Ratsarbeitsgruppe bis zum Rat)
auszuüben.
Im Laufe der Präsidentschaften hat sich, was die Wahrnehmung des Ratsvorsitzes
anlangt, eine ständige Praxis herausgebildet, die insbesondere den folgenden Merkmalen
verpflichtet ist:
Inhaltlich liegt die Aufgabe der EU-Präsidentschaft im weiteren Sinn im Management der
„Europäischen Agenda“ und der Gestaltung des Arbeitsprogramms und im engeren Sinn
im Erarbeiten bzw. Ermöglichen von
Ratsentscheidungen.
Der Ratsvorsitz ist per Definitionen zu Unparteilichkeit verpflichtet. Nur so ist
gewährleistet, daß er bei den Beratungen eine Vermittlerrolle, die Rolle eines ehrlichen
— Maklers übernimmt. Ziel des Vorsitzes ist es, durch Vermittlungsbemühungen und
Kompromißsuche die anstehenden Dossiers zur Entscheidungsreife zu bringen und
Lösungen vorzuschlagen, die für die erforderliche Mehrheit der Mitgliedstaaten tragbar
sind.
Im Grunde handelt es sich bei der Präsidentschaft um eine Dienstleistung, die im
Gesamtinteresse der Union erbracht wird. Keinesfalls ist die Vorsitzfunktion dafür
geeignet, nationale Prioritäten und Wünsche durchzusetzen. Die nationale Position wird
von einer von der Präsidentschaft getrennten Delegation vertreten, wobei während der
Präsidentschaft nationale Interessen tendenziell in den Hintergrund treten.
Unparteilichkeit bedeutet jedoch keineswegs, daß nicht gewisse Schwerpunkte gesetzt
werden können. Diese liegen naturgemäß im Rahmen der vorgegebenen „Europäischen
Agenda“ und ihre Auswahl orientiert sich am Gesamtinteresse der Union. Einzelne
Schwerpunkte können sich aber auch vom aktuellem Tagesgeschehen herleiten. Generell
gilt: Je professioneller das Management einer Präsidentschaft, desto größer ihr Spielraum
für Schwerpunktsetzungen.
Die inhaltlichen Vorbereitungen für die österreichische Präsidentschaft sind Anfang 1997
angelaufen und auf gutem Weg. Schon jetzt sind die großen Integrationsprojekte
absehbar, die das 2. Halbjahr 1998 weitgehend bestimmen werden. Die letzten
Vorbereitungen für die planmäßige Einführung des Euro am 1. Jänner 1999, die
Fortführung des Erweiterungsprozesses, Verhandlungen über die Reform der Agrar- und
der Strukturpolitik sowie über die neue finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000-
2006, Vorbereitungen für das Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam und das
Aktionsprogramm zur Vollendung des Binnenmarktes stellen wesentliche
Herausforderungen dar. Große Bedeutung wird weiters dem Kampf für mehr
Beschäftigung, dem dauerhaften Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und einer
wirksamen Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des Drogenhandels und des
Terrorismus zukommen. Die österreichische Präsidentschaft wird sich in enger
Abstimmung mit den folgenden Präsidentschaften dafür einsetzen, daß in diesen
vorrangigen Bereichen greifbare Fortschritte erzielt werden.
Eine frühzeitige Präsentation des endgültigen Tätigkeitsprogramms wäre jedoch aus
mehreren Gründen weder üblich noch angebracht: Zum einen ist zur Zeit nur bedingt
abschätzbar, welche Agenden Österreich vom vorangehenden britischen Ratsvorsitz
übernehmen wird, und in welchem Entscheidungsstadium sich diese befinden werden -
das heißt, wie weit diese Agenden während Österreichs Präsidentschaft zum Abschluß
gebracht werden können. Zum anderen müßte jede Präsentation des österreichischen
Programms vor dem Europäischen Rat in Cardiff im Juni 1998, also vor Abschluß der
amtierenden britischen Ratspräsidentschaft, von dieser mißverstanden werden. Aus den
angeführten Gründen wird Österreich sich an die Gepflogenheiten in der Union halten und
sein Programm zu Beginn seiner
Präsidentschaft vorstellen.
Zu den einzelnen Fragen:
Zu Frage 1a:
Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft erfordert - ebenso wie die Präsidentschaften
anderer EU-Mitgliedstaaten - umfangreiche organisatorische Vorbereitungen in Brüssel, in
Drittstaaten und in Österreich selbst.
Ein wichtiges Planungsdokument ist der Tagungskalender. Dieser wird vom
Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in ihrer
Eigenschaft als Koordinationsressorts gemeinsam erstellt und aktualisiert, wobei in engem
Einvernehmen mit der Ständigen Vertretung in Brüssel und dem Generalsekretariat des
Rates vorgegangen wird. Die Eckdaten des Tagungskalenders der österreichischen
Präsidentschaft wurden Anfang Dezember 1997 in einer ersten Fassung dem
Ratssekretariat und den Mitgliedstaaten bekanntgegeben und an das österreichische
Parlament übermittelt.
In seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender ist Österreich für die Anberaumung sämtlicher
Tagungen von Ratsgremien während des 2. Halbjahres 1998 verantwortlich. An der
Ständigen Vertretung in Brüssel wurde für diese Aufgabe ein Logistik-Koordinator bestellt.
Diesem obliegt das Management der Konferenz- und Dolmetscherressourcen der EU-
Dienststellen, die dem jeweiligen Ratsvorsitz: zur Verfügung stehen.
Für die organisatorische Vo1tereitung der Tagungen in Österreich wurde im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt ein Exekutivsekretariat eingerichtet. Dieses koordiniert den Kalender
jener Tagungen, die in Österreich stattfinden sollen. Es wird - gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt-Bundespressedienst - bei den informellen Ministertreffen, die in ganz
Österreich stattfinden werden, gewisse zentrale Dienstleistungen erbringen. Darüber
hinaus ist es für die Planung und Durchführung der Tagungen des Europäischen Rates
und einiger weiterer Treffen verantwortlich. Das Exekutivsekretariat wird im
Redoutensaaltrakt der Hofburg eine permanente Konferenzfazilität betreiben, die für
Tagungen im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft zur Verfügung stehen soll. Mit
der Einrichtung des Exekutivsekretariates wurde einerseits versucht, dem in Österreich
gegebenen organisatorischen Koordinationsbedarf zu entsprechen, andererseits soll eine
kostengünstige Durchführung der Tagungen, die im Rahmen der Präsidentschaft in
Österreich geplant sind, sichergestellt werden.
Zu Frage 1b:
Die organisatorischen Vorbereitungen für die österreichische EU—Ratspräsidentschaft
sollen so fortgeführt werden, daß eine planmäßige Durchführung aller anberaumten
Tagungen sichergestellt ist. Der Zeitpunkt, zu dem die einzelnen Maßnahmen ergriffen
werden, hängt wesentlich vom Tagungskalender ab. Entsprechende Vorlaufzeiten und
Aufbauphasen müssen vorgesehen werden.
In organisatorischer Hinsicht stellt die ordentliche Tagung des Europäischen Rates, die
am 11. und 12. Dezember 1998 in der Wiener Hofburg stattfinden wird, die größte
Aufgabe dar. Für diese Tagung wurde bereits ein Raumkonzept entwickelt, das eine
Unterbringung sämtlicher
Funktionsbereiche (Tagungs— und Presseräume, Büros für
Delegierte, Arbeitsbereiche für die Medien, das Generalsekretariat des Rates etc.)
vorsieht
Zu Frage 1c:
Für die Erbringung gewisser zentraler Dienstleistungen für Veranstaltungen aller Ressorts,
wie z.B. die Bereitstellung einer KFZ-Flotte, die Ausstattung mit EDV, die Vornahme der
Akkreditierungen etc. sowie für die Durchführung der Tagungen des Europäischen Rates
und einiger anderer Konferenzen wird ein vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu verwaltendes gesondertes Budget (sog. Zentralbudget) bereitgestellt.
Dieses soll für 1998 - vorbehaltlich der Beschlußfassung des Nationalrates - mit 300 Mio
öS dotiert werden. Für 1999 sind weitere 50 Mio öS (Nachlaufkosten) vorgesehen. Aus
diesem Zentralbudget werden lediglich Sachaufwendungen finanziert (keine
Personalkosten).
Zusätzlich werden in jedem Bundesministerium Mittel für spezifische Aufgaben zur
Verfügung gestellt:
Für den im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit
der Präsidentschaft entstehenden operativen Mehraufwand (vermehrte Dienstreisen,
Telekommunikationskosten etc.) werden nächstes Jahr 63 Mio öS zur Verfügung stehen.
Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den Personalaufwand im
Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zwecks Einsatzes
zusätzlicher Bediensteter im Zusammenhang mit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft ist nicht vorgesehen. Die zur Bewältigung der sich aus der EU-
Präsidentschaft ergebenden zusätzlichen Aufgaben zwingend erforderliche zeitlich
be9renzte Verstärkung der personellen Ressourcen dieses Ressorts wird im Wege eines
zu Lasten der für den Sachaufwand dieses Bundesministeriums im Bundesvoranschlag
für 1998 vorgesehenen Budgetmittel zu honorierenden personalbereitstellungs-
Unternehmens erfolgen.
Zu Frage 2a:
In organisatorischer Hinsicht ist es erforderlich, daß die Tagungskalender der
aufeinanderfolgenden Präsidentschaften abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für
die sogenannten Drittstaatsverpflichtungen der EU (Treffen auf politischer und hoher
Beamtenebene mit Vertretern anderer Staaten). Zur erforderlichen Akkordierung sind
bereits Kontaktnahmen mit Großbritannien und mit der Bundesrepublik Deutschland
erfolgt.
Die organisatorische Abwicklung der größeren Tagungen orientiert sich an den bisherigen
Erfahrungen der vorangegangenen Präsidentschaften. Die für die Organisation der
Tagungen in Österreich Verantwortlichen haben Gespräche mit dem Organisationsstab
der britischen Regierung geführt. Auch mit Vertretern der Bundesrepublik Deutschland
fanden Gespräche über Organisationsfragen statt.
In inhaltlicher Hinsicht finden seit geraumer Zeit intensive Kontaktnahmen auf allen
Arbeitsebenen statt, um einen reibungslosen
Übergang des Vorsitzes zu gewährleisten.
Zu Frage 2b:
Die in Bezug auf Organisationsfragen bereits bestehenden Kontakte werden im Ausmaß
des gegebenen Informationsbedarfes fortgeführt, wobei es meist zu sehr kurzfristigen und
informellen, oft auch nur telephonischen Kontaktnahmen kommt.
Zu Frage 3:
Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 1996 einem gemeinsam vom Bundeskanzler
und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten eingebrachten Vortrag an den
Ministerrat zugestimmt, mit dem für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft eine
wichtige Grundlage geschaffen wurde. Diese Entscheidungen betrafen u.a. die
innerösterreichischen Koordinationsstrukturen, die Festlegung einzelner
Veranstaltungsorte, die Aufschlüsselung, welche Kostenfaktoren aus dem sog.
Zentralbudget und welche aus den Ressortbudgets abzudecken sind, die Pressearbeit
Österreichs in seiner Eigenschaft als EU-Vorsitzender, die Vorgangsweise zur Auswahl
eines Logos für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft etc. Dieser Beschluß des
Ministerrates stellt eine zwischen allen Ressorts akkordierte Grundlage für die
Organisation der Präsidentschaft dar. Entsprechend der Bedeutung der Aufgabenstellung
bereitet sich Österreich umfassend und systematisch auf seine erste EU-Präsidentschaft
vor.
Zu Frage 4:
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten laufen in allen Bundesministerien intensive
Vorbereitungen. Wie jedoch bereits in der Einleitung festgestellt, entspricht es der
ständigen Praxis in der EU, konkrete Inhalte erst zu Beginn der eigenen Präsidentschaft
zu veröffentlichen. Die Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft werden daher
zur gegebenen Zeit vorgestellt werden.
Zu Frage 4a:
Eine solche Abstimmung erfolgt laufend durch intensive Konsultationen auf verschiedenen
Ebenen.
Zu Frage 5 und 5a:
Siehe die Einleitung und die Antwort auf die Frage 4.
Zu Frage 5b - 5l:
Es entspricht der ständigen Praxis im Rahmen der EU, daß konkrete inhaltliche Vorhaben
erst nach dem Europäischen Rat der vorhergehenden Präsidentschaft - im Falle
Österreichs des Europäischen Rates in Cardiff - bekanntgegeben werden. Im übrigen darf
auf die Einleitung verwiesen werden.
Zu Frage 6:
Zur Beantwortung der Frage siehe die Ausführungen in der Einleitung sowie die
Antworten zu den Fragen 4 und 5.
Zu Frage 7 - 7a:
Die Leitbilder bei der Präsentation der österreichischen Ratspräsidentschaft nach außen
werden sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten richten. Besonders die Veranstaltungen
in Österreich eignen sich zur Vermittlung von Leitbildern: acht informelle Ministerräte und
drei Konferenzen auf Ministerebene sowie weitere Veranstaltungen (rund 80 Seminare
und Konferenzen). Im übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.
Zu Frage 7b:
Das jeweils federführende Bundesministerium.
Zu Frage 7c:
Siehe die Antwort zu Frage 1 c.
Zu Frage 8 - 8b:
Bei der in der Frage angesprochenen Thematik handelt es sich nicht um einen
Gegenstand der Vollziehung der Bundesverwaltung.
Zu Frage 9:
Eine den Ländern und dem Bund übergeordnete Einrichtung ist im B-VG nicht
vorgesehen. Selbstverständlich finden laufend Koordinationsgespräche statt. Auf
Bundesebene nehmen das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das
Bundeskanzleramt die generelle Koordinationsfunktion für alle Bereiche der
Präsidentschaft wahr.
Zu Frage 10:
Im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit wurden ausschließlich die besten
Erfahrungen gemacht Seitens der Länderdienststellen besteht ein hoher Grad an
Kooperationsbereitschaft.
Zu Frage 11 - 11c:
Zur Präsentation Österreichs als Universitäts- und Forschungsland sind eine Reihe von
Veranstaltungen unter Beteiligung von Universitätsinstituten, teilweise auch zusammen
mit der Europäischen Kommission, geplant. Die diesbezüglichen Vorarbeiten sind bereits
seit längerem im Gange; die endgültige Entscheidung über diese Veranstaltungen wird
nach abschließender Klärung der finanziellen Voraussetzungen im ersten Quartal 1998
fallen.
Zu Frage 12 und 12a:
Die Vorschläge des Präsidenten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
(ÖAW) zielen darauf ab, Öster1eich solle als Vorsitzland 1998 Forschungen zum EU-
Thema unternehmen. Die ÖAW und das Bundesministerium für Wissenschaften und
Verkehr werden zwei einschlägige Tagungen durchführen. Die Technologieoffensive 1997
der Bundesregierung ist ein weiterer Anlaß, in Europa für eine verstärkte Forschungs- und
Technologiepolitik der Mitgliedstaaten
einzutreten.
Zu Frage 13:
Bei allen Veranstaltungen, die im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft in Österreich
stattfinden werden, liegt es an den Journalisten selbst, ein Hotel auszuwählen. Auch die
Bezahlung der Hotels erfolgt durch die Journalisten und nicht durch die Präsidentschaft.
Den Journalisten wird zwar eine gewisse Hilfestellung bei der Vornahme von
Hotelreservierungen angeboten, doch hat der Bund letztlich keinen Einfluß darauf, welche
Journalisten in welchem Hotel untergebracht werden.
Die Bereitstellung von leistungsfähigen Internet-Zugängen in Hotels stellt eine
Infrastrukturmaßnahme dar, die von den Hotels selbst vorgenommen und - soferne sie
nicht auf Bestellung eines bestimmten Hotelgastes erfolgt - wohl auch bezahlt werden
muß. Die Entscheidung über eine derartige Investition liegt somit bei den Hotels, die
selbst beurteilen müssen, wieweit sie einer Erwartung oder einem Bedarf ihrer Gäste
entgegenzukommen bereit sind.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verkennt nicht, daß die
Journalisten, die an präsidentschaftsbezogenen Veranstaltungen in Österreich teilnehmen
werden, ein besonderes Bedürfnis nach aktuellen Informationen haben werden. Da es
sich jedoch um Dienstleistungen der jeweiligen Hotels handelt, die diese ihren Gästen
anbieten, ist seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht
beabsichtigt, Internet-Zugänge in einzelnen Hotels vorzukehren. Auch budgetäre
Erwägungen sprechen eindeutig gegen eine Bereitstellung von Internet-Zugängen auf
Kosten des Bundes.
Im Pressezentrum, das in der Hofburg eingerichtet werden wird, werden Internet-Zugänge
für die am Europäischen Rat teilnehmenden Journalisten selbstverständlich in
ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Im übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.
Zu Frage 14:
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von zeitgenössischen Kulturaktivitäten, die permanent
das Image Österreichs als moderne Kulturnation im In- und Ausland transportieren.
Darüber hinaus wird die österreichische Präsidentschaft genutzt, um derartige Akzente zu
unterstreichen. In diesem Sinn wird zum Auftakt der Präsidentschaft am 1. Juli 1998 ein
großes Kulturfest stattfinden, das vom Bundeskanzleramt, Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten und der Stadt Wien vorbereitet und durchgeführt wird. Auch
die Bundesländer wurden hiezu eingeladen. Ein weiterer kultureller Schwerpunkt wird mit
dem Kulturmonat in Linz gesetzt.
Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Projekte in Planung bzw. in Vorbereitung, die in
unterschiedlicher Größenordnung ebenfalls kulturelle Aspekte im Zusammenhang mit der
österreichischen Präsidentschaft vermitteln sollen.
Im Ausland werden sich die kulturellen Aktivitäten auf die Verwaltungszentren der EU, auf
Stockholm als europäische Kulturstadt 1998 und andere europäische Kulturzentren
konzentrieren.
Zu Frage 14a:
Die Koordination erfolgt laufend zwischen den
jeweils zuständigen Ressorts.
Zu Frage 14b:
Die Kosten des Bundes für diese Aktivitäten werden aus den laufenden Budgets der
- betroffenen Ressorts getragen.
Zu Frage 14c:
Mit den Bundesländern findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.
Zu Frage 15 - 15b:
Für die Koordination der organisatorischen und inhaltlichen Pressearbeit und
Medienbetreuung im Zuge der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft sind das
Bundeskanzleramt/Bundespressedienst und das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten gemeinsam zuständig. Für die mediale Aufbereitung der bei den
einzelnen Fachministertagungen zu behandelnden Themen ist grundsätzlich das
federführende Fachressort zuständig, wobei aber auch hier eine Koordination und
Unterstützung der diesbezüglichen Pressearbeit - vor allem in organisatorischer Hinsicht -
durch das Bundeskanzleramt/Bundespressedienst bzw. das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten erfolgt.
Die mediale Präsentation der im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
geplanten Aktivitäten bezieht sich auf der einen Seite auf die Herausgabe von
Publikationen in Form von Broschüren, Presseprogrammen, Fotofoldern etc., in welchen
in- und ausländische Medienvertreter über die prioritären Themen, die unter der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 zu behandeln sein
werden, die inhaltlichen Schwerpunkte und organisatorischen Aspekte der in Österreich
stattfindenden EU-Ratstagungen sowie über die in diesem Zusammenhang stattfindenden
kulturellen Begleitveranstaltungen informiert werden sollen.
Im einzelnen sind ‚seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespressedienstes dazu folgende
Publikationen in Vorbereitung:
- eine Broschüre über die Prioritäten der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (für in-
und ausländische Medienvertreter);
- eine Kurzversion dieser Broschüre in Form eines Folders, der direkt für die breite
Öffentlichkeit bestimmt ist;
- eine Pressebroschüre mit dem Presseprogramm sowie diversen organisatorischen
Hinweisen für den Europäischen Rat;
- ein Fotofolder mit Fotos und Kurzporträts der am Europäischen Rat teilnehmenden
Staats- und Regierungschefs und Außenminister (für akkreditierten Medienvertreter).
Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird weiters ein Handbuch für
die Präsidentschaft (,Vademecum“) vorbereitet.
- Als Hintergrundinformation, insbesondere für die ausländischen Medienvertreter, ist eine
Broschüre des Bundespressedienst über die Wiener Hofburg, in der der Europäische Rat
stattfindet, geplant, die einerseits den kulturellen und historischen Hintergrund, die im
Gebäude enthaltenen Sammlungen (Nationalbibliothek, Museen) beleuchten und
andererseits die Wiener Hofburg als modernes Kongreßzentrum darstellen soll.
Daneben werden aus der laufenden Produktion des GPD den im Zuge der EU-
Ratspräsidentschaft nach Österreich
reisenden Medienvertretern jene Publikationen zur
Verfügung gestellt, die entweder in thematischem Zusammenhang mit den auf den
_ diversen Ratstagungen zu behandelnden Themen stehen oder sonst aktuelle politische,
— wirtschaftliche und kulturelle Informationen über Österreich anbieten.
Im Zuge der Darstellung Österreichs als innovatives Land auf dem Gebiet neuer
Kommunikationsmittel wird den nationalen und internationalen Medienvertretern auch
Gelegenheit geboten, wesentliche inhaltliche und organisatorische Informationen über die
EU-Ratspräsidentschaft über eine Internet-Website (,,Präsidentschafts-Homepage") die
vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für die Bundesregierung bzw. für
die einzelnen Fachressorts gestaltet wird, abzufragen. „Links“ zu den eigenen
Homepages des BKA bzw. der Fachressorts werden eingerichtet.
Die Betreuung der zu den im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nach Österreich
anreisenden Journalisten zu größeren Veranstaltungen erfolgt in speziell adaptierten und
mit zeitgemäßer Konferenz- und Kommunikationstechnologie (Internetanschlüsse)
ausgestatteten Pressezentren.
Die Tatsache, daß Österreich im zweiten Halbjahr 1998 durch die EU-Ratspräsidentschaft
im Blickpunkt der internationalen Medienbeobachtung stehen wird, wird auch als Chance
verstanden, Österreich den internationalen Medienvertretern als modernes, politisch und
wirtschaftlich stabiles Land inmitten der europäischen Gemeinschaft zu präsentieren und
im Hinblick auf die EU-Erweiterung auf seine spezifische Position, die sich aus den
kulturellen und historischen Wurzeln entwickelt hat, hinzuweisen.
Es ist aber auch geplant, bereits im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Medienvertreter
aus den EU—Mitgliedstaaten sowie auch aus den benachbarten beitrittswilligen mittel- und
osteuropäischen Staaten zu Informationsbesuchen nach Österreich einzuladen und ihnen
zu ausgewählten Themen gezielte Informationsprogramme, die auch den Besuch
kultureller Veranstaltungen und die Auseinandersetzung mit aktuellen kulturpolitischen
Strömungen ermöglichen soll, anzubieten.
Für die im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft durchzuführenden Einladungsprojekte für
ausländische Medienvertreter können erst dann genaue Angaben über die finanziellen
Aufwendungen gemacht werden, wenn der Umfang der Einladungsprojekte (bzw. die
Antwort und damit die Zahl der eingeladenen Medienvertreter) feststeht. Grundsätzlich
werden die Kosten in den für die Konzeption zuständigen Ressortbudgets
(Bundeskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) veranschlagt.
Genaue Angaben über die finanziellen Aufwendungen für die im Zuge der EU-
Ratspräsidentschaft zu erstellenden Publikationen können erst nach Vorliegen der
endgültigen Projektlisten bzw. Feststellung der Auflagezahlen, des endgültigen Layouts
etc. gemacht werden. Grundsätzlich gilt, daß ausschließlich für die EU-
Ratspräsidentschaft produzierte Broschüren und Publikationen im Zentralbudget
Bedeckung finden, wohingegen die den in- und ausländischen Medienvertretern zur
Verfügung gestellten Publikationen zu aktuellen Themen aus der laufenden Produktion
des Bundespressedienstes aus Ressortmitteln (Bundeskanzleramt) getragen werden.
Zu Frage 16:
Bei der Tagung des Europäischen Rates in Wien - ebenso wie bei wohl jeder anderen
Großveranstaltung auf politischer Ebene
- hat die gastgebende Regierung grundsätzlich
unterschiedlichen Aufgabenstellungen gerecht zu werden: Einerseits gilt es, die
Grundrechte auch der EU-kritischen Bürger in vollem Umfang zu wahren, andererseits
— muß die Sicherheit sämtlicher Tagungsteilnehmer, aber auch eine möglichst geringe
Beeinträchtigung des Verkehrs durch Absperrungen etc. gewährleistet werden.
Welches Sicherheitsregime als vertretbar anzusehen ist, wird wahrscheinlich erst relativ
kurz vor der Veranstaltung endgültig beurteilt werden können. Bei den Planungen für den
Europäischen Rat von Wien, die bezüglich ihrer Sicherheitskomponente federführend vom
Bundesministerium für Inneres durchgeführt werden, wird angestrebt, die
Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs in Wien jedenfalls so gering wie möglich zu
halten. Der geschlossene Komplex der Hofburg, in dem sowohl das Konferenz-, als auch
das Pressezentrum untergebracht sein werden, bietet gute Voraussetzungen dafür, daß
im Hinblick auf Verkehrsabläufe und Absperrungen mit einem Minimum an
Einschränkungen für die Wiener Bevölkerung das Auslangen gefunden werden können
wird.
Zu Frage 16a:
Die Federführung für die Sicherheitsmaßnahmen, die für den Europäischen Rat von Wien
vorgekehrt werden müssen, liegt beim Bundesministerium für Inneres.
Zu Frage 16b:
Die Koordination zwischen den Bundes- und Landesdienststellen im Sicherheitsbereich
erfolgt bei allen Veranstaltungen in Österreich unter der Federführung des
Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 16c:
Die Budgetierung der für die Durchführung der sicherheitspolitischen Maßnahmen
erforderlichen Mittel erfolgt ebenfalls durch das Bundesministerium für Inneres.