3222/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. KUKACKA und Kollegen haben am

05.11.1997 unter der Nummer 3205/J-NR/1997 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Umstände, die es dem flüchtigen

Tibor Foco ermöglichen, weiterhin von der Justiz nicht behelligt zu

werden gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Ist Ihnen die in der Neuen Kronen Zeitung vom 2. Oktober 1997 abge-

druckte Stellungnahme einer Freundin von Tibor Foco bekannt, wonach

sich Tibor Foco seit seiner Flucht in Ungarn aufhalten und in Györ

als Zuhälter tätig sein soll?

2. Ist das Innenministerium diesem in der Ausgabe der Neuen Kronen-Zei-

tung vom 2. Oktober 1997 abgedruckten Hinweis der Freundin Focos

nachgegangen?

3. Konnten die polizeilichen Ermittlungen die Aussage der in der Ausgabe

der Neuen Kronen-Zeitung vom 2. Oktober 1997 genannten Freundin Tibor

Focos bestätigen, daß sich dieser in Ungarn aufhält und in Györ als

Zuhälter tätig ist?

4. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen in der Causa Tibor Foco?

5. Wurde seitens des Innenministeriums auf Grund dieser Zeitungsmeldung

mit den ungarischen Behörden Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit

welchem Ergebnis?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wie ist der derzeitige Stand der polizeilichen Ermittlungen gegen 7

angebliche Fluchthelfer sowie gegen die Eltern Tibor Focos, die nach

Pressemeldungen dessen Flucht organisiert haben sollen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Artikel in der Neuen Kronen Zeitung vom 02.10.1997 ist der er-

mittelnden Behörde bekannt.

Zu Frage 2:

Dieser Hinweis lag der ermittelnden Sicherheitsbehörde schon viel früher

vor, daher wurden die zuständigen ungarischen Behörden bereits am

01.07.1997 via Interpol um Überprüfung gebeten.

Zu Frage 3:

Die Überprüfungen der ungarischen Behörden erbrachten keinen Hinweis,

daß sich Tibor Foco in Györ aufhalten könnte bzw. dort aufgehalten hat.

Zu Frage 4:

Derzeit wird aufgrund Steckbriefes des Landesgerichtes Linz vom

02.10.1997 weltweit zur Festnahme zwecks Auslieferung des Foco Tibor

gefahndet.

Zu Frage 5:

Hier darf auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen werden.

Zu Frage 6:

Die Antwort erübrigt sich aufgrund positiver Antwort zu Frage 3.

Zu Frage 7:

Die polizeilichen Vorerhebungen sind abgeschlossen, die Vollanzeige

wurde der Staatsanwaltschaft Linz übermittelt.