3225/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Doris Pollet-
Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend die vorgebliche Unterdrückung von Dokumenten durch den Außenminister in
der Anfragebeantwortung 2277 AB vom 13.6.1997 gerichtet und folgende Fragen gestellt:
1. Auf Seite 8 Ihrer Anfragebeantwortung 2277 geben Sie eine Übersendung von „vier
gegenständlichen Fernschreiben der Österreichischen Botschaft Teheran“ an das BMI
wieder. Warum haben Sie in der Anfragebeantwortung das darin enthaltene
Fernschreiben 25144 vom 16.7.1989, 15:04 MEZ dem Nationalrat vorenthalten?
2. Warum haben Sie in der Anfragebeantwortung im selben Zusammenhang das darin
enthaltene Fernschreiben 10051 vom 17.7.1989, 11:15 MEZ unterdrückt?
3. Warum haben Sie bei den beiden wiedergegebenen Fernschreiben die Kopf- und
Fußzeilen entfernt und damit eine chronologische Zuordnung verunmöglicht?
4. Warum haben Sie bei den beiden Fernschreiben den Verteiler und damit den Hinweis
auf die Übermittlung an den Sektionsleiter 2, den Generalsekretär und das Kabinett
entfernt?
5. Haben Sie dem Nationalrat alle Akten und Dokumente des BMA in der Causa
„Kurdenmorde“ im Wortlaut übermittelt?
6. Wenn nein, welche fehlen?
7. Haben Sie dem Nationalrat alle Akten und Dokumente des Archivs der österreichischen
Botschaft in Teheran übermittelt?
8. Wenn nein, wie lauten sie im Wortlaut?
9. Haben Sie dem Nationalrat alle Akten und Dokumente des Res-Archivs der
österreichischen Botschaft in Teheran übermittelt?
10. Wenn nein, wie lauten sie im Wortlaut?
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Einleitend möchte ich daran erinnern, daß das maßgebliche Aktenmaterial bereits der
Staatsanwaltschaft Wien auf ihre Anfrage zur Untersuchung übermittelt wurde.
Zu den Fragen 1) und 2):
In der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2295/J-NR/1997 vom 16.4.1997 der Abgeordneten
Anschober, Freundinnen und Freunde wurde nach dem Wortlaut von Aktenvermerken zu
verschiedenen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Wiener Kurdenmord gefragt. In
der Antwort darauf vom 13.6.1997 wurden der volle Inhalt dieser Unterlagen im Wortlaut
wiedergegeben und darüber hinaus zusätzliche Dokumente (wie etwa Noten an andere
Ressorts und Berichte österreichischer Vertretungsbehörden) zur Verfügung gestellt. Von
einer Vorenthaltung oder Unterdrückung von angefragten Schriftstücken kann daher keine
Rede sein, umso mehr als sie schon seinerzeit dem BMI zur Verfügung gestellt worden
waren. Diese Unterlagen sind darüber hinaus öffentlich zugänglich; die Anfragesteller
belegen dies durch genaue Zitierung der angeblich unterdrückten oder vorenthaltenen
Fernschreiben, die ihnen offensichtlich
vorliegen bzw. zugänglich sind (siehe Peter Pilz,
„Eskorte nach Teheran“). Teile davon wurden auch, ebenso wie andere Elemente der
erfolgten Anfragebeantwortungen, bereits einer kommerziellen Verwertung zugeführt.
Zu den Fragen 3) und 4):
Die Entfernung des Kopfes und der Fusszeile bei der Veröffentlichung des Klartextes von
Zifferndepeschen hat schlüsselschutztechnische Gründe. Eine chronologische Zuordnung
ist dennoch aufgrund der Daten der wiedergegebenen Amtsvermerke möglich.
Zu den Fragen 5) und 6):
Dem Nationalrat wurde der Wortlaut der in den ausführlichen Parlamentarischen Anfragen
2295/J-NR/1997 und 2560/J-NR/1997 genannten Dokumente übermittelt.
Zu den Fragen 7) bis 10):
Das BMaA hat den Anfragestellern den Wortlaut der in ihren erwähnten umfassenden
Parlamentarischen Anfragen ZL den Kurden-Morden detailliert angeführten Unterlagen
übermittelt.