3226/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Doris Pollet-

Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend Vorkommnisse am 16.7.1989 gerichtet und folgende Fragen gestellt:

1. Ist Ihnen bekannt, daß das von Ihnen in der Anfragebeantwortung 2277 AB

unterdrückte Fernschreiben 25144 am 16.7.1989 im BMA direkt vor der illegalen

Intervention von GL Dr. Anton Schulz aus dem BMI bei Journalrichter Dr. Peter Seda

eingetroffen ist?

2. War Ihnen bei der Unterdrückung des FS 25144 bewußt, daß es für die Aufklärung der

Vorgeschichte der Schulz-Intervention von Bedeutung ist?

3. Hat der Sektionsleiter 2 dieses Fernschreiben noch am 16.7.1989 persönlich erhalten?

4. Hat der Generalsekretär dieses Fernschreiben noch am 16.7.1989 persönlich erhalten?

5. Hat es bezüglich dieses Fernschreibens eine Besprechung am 16.7.1989 Im BMA

gegeben?

6. Hat GS Dr. Klestil mit CL Dr. Schulz im BMI am 16.7.1989 Kontakt aufgenommen?

7. Wenn ja, was war der Inhalt dieses Gesprächs?

8. Welche Eintrage enthalten die Journale des Bereitschaftsdienstes im

Generalsekretariat in der Causa „Kurdenmorde“ in der Zeit vom 13. bis 25.7.1989?

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Einleitend möchte ich daran erinnern, daß das maßgebliche Aktenmaterial bereits der

Staatsanwaltschaft Wien auf ihre Anfrage zur Untersuchung übermittelt wurde.

Zu Frage 1 und 2):

Soweit heute feststellbar, langte die Depesche am Nachmittag des Sonntages, 16.7.1989,

in chiffrierter Form ein, worauf der Beamte des Bereitschaftsdienstes im BMaA den zur

Dechiffrierung in Rufbereitschaft befindlichen Bediensteten ins Amtsgebäude berief. Um

21:13 Uhr lag dem Beamten des Bereitschaftsdienstes der Klartext der Depesche vor.

Eine Weiterleitung des Fernschreibens an die zuständigen Abteilungen sowie weitere

Veranlassungen erfolgten am 17.7.1989. Von Unterdrückung kann keine Rede sein, wie

auch detailliert in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 32371J-NR/1997

ausgeführt ist.

Zu Fragen 3) bis 5):

Nein.

Zu Fragen 6) und 7):

In den Akten des BMaA finden sich dazu keine Angaben. Das Fernschreiben 25144

gelangte erst am 17.7.1989 zur Kenntnis des Generalsekretärs für auswärtige

Angelegenheiten.

Zu Frage 8):

Die Journale des Bereitschaftsdienstes sind keine Aktenunterlagen und betreffen daher

nicht Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes. Der Journaldienst nimmt einlaufende

Nachrichten entgegen und leitet sie nach eigener Beurteilung erforderlichenfalls an

erreichbare entscheidungsbefugte Funktionäre des BMaA weiter. Da es sich bei den

Bereitschaftsdienstjournalen um informelle Aufzeichnungen technischer Natur handelt,

werden sie nicht kanzleimäßig registriert und archiviert.

Die Eintragungen enthalten daher keine über die Aktenlage hinausgehenden

Informationen; Notizen des Bereitschaftsdienstes werden am nächsten Arbeitstag an die

zuständige organisationseinheit weitergegeben und dort gegebenenfalls aktenmäßig

verarbeitet. Das Journal enthält auch für den fraglichen Zeitraum hinsichtlich der

„Kurdenmorde“ lediglich Notizen über das Einlangen von Nachrichten und deren

Weitergabe ohne Erwähnung von Inhalten.