3230/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 30. Oktober 1997 unter der Nr. 3178/J an mich eine schrift-

liche parlamentarische Anfrage betreffend EU—Ratspräsidentschaft Österreichs

im Jahr 1998 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

,,1a. Welche organisatorischen Vorbereitungen wurden bereits für die Österrei-

chische EU-Ratspräsidentschaft getroffen?

1b. Welche organisatorischen Vorbereitungen werden noch für die Österreichi-

sche EU-Ratspräsidentschaft getroffen? Wann erfolgen diese?

1c. Welche zusätzlichen Budgetmittel werden für die Zeit der Österreichischen

Ratspräsidentschaft zur Verfügung stehen (zB für den Einsatz zusätzli-

cher Beamter)?

2a. In welcher Form erfolgte bereits eine Kooperation mit den Ländern der

sog. ,,Troika“, Großbritannien und Deutschland (in organisatorischer Hin-

sicht, in inhaltlicher Hinsicht)?

2b. In welcher Form ist eine solche Kooperation geplant (in organisatorischer

Hinsicht, in inhaltlicher Hinsicht)?

3. Liegt seitens Österreichs ein Gesamtkonzept für die organisatorische und

inhaltliche Durchführung der EU-Ratspräsidentschaft vor?

4. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird Österreich im Rahmen der Rats-

präsidentschaft setzen?

4a. In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte

mit den anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der soge-

nannten ,,Troika“, Großbritannien und Deutschland?

5. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße wird Österreich im FU-Rat wäh-

rend seiner Ratspräsidentschaft unternehmen?

5a. In welcher Form erfolgte eine Abstimmung der inhaltlichen Vorstöße mit

den anderen EU-Ländern, insbesondere mit den Ländern der sogenann-

ten ,,Troika“, Großbritannien und Deutschland?

5b. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im FU-Rat sind, ins-

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Be-

schäftigungsfragen geplant?

5c. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im FU-Rat sind, ins—

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Sozial-

fragen (zB Einführung sozialer Mindeststandards) geplant?

5d. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins—

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich

der Strukturfondsreform geplant?

5e. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins-

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Fragen

der Steuerharmonisierung geplant?

5f. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins-

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich

der EU-Finanzierung geplant?

5g. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins—

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur EU-

Osterweiterung bzw. Agenda 2000 geplant?

5h. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins—

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Bereich

der EU-Entwicklungspolitik und der Lome -Abkommen geplant?

5i. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins-

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zu Fragen

der Unionsbürgerschaft bzw. der Demokratisierung der EU geplant?

5j. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins-

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur Ein-

leitung eines verfassunggebenden Prozesses der EU geplant?

5k. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, ins-

besonders während der österreichischen Ratspräsidentschaft, zur Hebung

der EU-Umweltstandards geplant?

5l. Welche konkreten inhaltlichen Vorstöße Österreichs im EU-Rat sind, den

Aussagen des Vizekanzlers zufolge insbesonders während der österrei-

chischen Ratspräsidentschaft, im Bereich der Sicherheit geplant (innere

und äußere Sicherheit)?

6. In welcher Form wird die „Machtstellung“, die ein EU-Land während der

Ratspräsidentschaft innehat, seitens Österreichs genutzt werden (zB Be-

einflussung der Tagesordnung der Ratssitzungen oder ähnliches) und für

welche inhaltlichen Vorstöße (siehe oben) ist dies vorgesehen?

7. Zur Präsentation nach außen: Nach welchen inhaltlichen Leitbildern soll

sich Österreich während der österreichischen EU-Präsidentschaft im

zweiten Halbjahr 1998 präsentieren?

7a. Welche konkreten Projekte sind dafür geplant?

7b. Wer ist für Konzeption und Koordination verantwortlich?

7c. Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?“

8. Die Stadt Wien nimmt für sich in offiziellen Publikationen immer wieder für

sich in Anspruch, "Umweltmusterstadt" zu sein. Gerade in bezug auf die

vielfach gewünschte ökologische Vorreiterrolle Österreichs in der Europäi-

schen Gemeinschaft wäre es notwendig, in Wien ökologische Akzente in

der Präsentation der Stadt zu zeigen. Welche konkreten Veranstaltungen

und Projekte sollen den ökologischen Charakter der Stadt Wien dabei be-

sonders hervorheben?

8.a Wer ist für Konzeption und Koordination dieser Projekte verantwortlich?

8b. Welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen?

9. Wer ist für die Koordination zwischen den betroffenen Geschäftsgruppen,

zwischen der Stadt Wien, den Ländern und den Dienststellen des Bundes

(Außenamt, Bundeskanzleramt) verantwortlich?

10. Wie würden Sie aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Qualität der bis-

herigen Kooperation mit den Länderdienststellen beurteilen?

11. Welche Universitäten bzw. Universitätsinstitute wurden bisher von seiten

des Bundes kontaktiert, um Projekte bzw. Veranstaltungen vorzubereiten,

die Österreich als Universitäts- und Forschungsland präsentieren?

11a. Welche konkreten Veranstaltungen bzw. Projekte wird es dazu geben?

11b. Wer ist dafür verantwortlich?

11c. Welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen?

12. Der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Uni-

versitätsprofessor Dr. WELZIG hat vor einiger Zeit umfangreiche und

detaillierte Vorschläge präsentiert, die dazu angetan sind, Österreich und

insbesondere Wien als Standort für Forschung, Entwicklung und Techno-

logie international zu positionieren. Haben von seiten des Bundes bereits

Vorarbeiten in diese Richtung stattgefunden? Wenn ja, welche? Wenn

nein, warum nicht?

12a. Wer trägt die Verantwortung für Koordination mit den zuständigen Dienst-

stellen der Länder und der Stadt Wien?

13. Ein innovativer Wirtschaftsstandort vermag am besten durch Taten zu

überzeugen: Inwiefern wird sichergestellt, daß in jenen Hotels, in denen

die ca. 2000 ausländischen JournalistInnen untergebracht sein werden, in

ausreichendem Ausmaß und auf dem letzten Stand der Technik leistungs-

fähige Internet-Zugänge vorhanden sind, bzw. dafür Vorsorge getroffen

wird?

14. Österreich rühmt sich oftmals seiner kulturellen Vergangenheit. Die EU-

Präsidentschaft Österreichs bietet aber auch eine einzigartige Gelegen-

heit, Österreich Ort der zeitgenössischen Kultur zu präsentieren. Wurde

diesbezüglich für besondere kulturelle Veranstaltungen (Ausstellungen,

Veranstaltungen) bereits Vorkehrungen getroffen? Wenn ja, welche?

14a. Wer trägt für die Konzeption und Koordination die Verantwortung?

14b. Welche finanziellen Mittel sind dafür bereitgestellt?

14c. Wie ist die Koordination mit den zuständigen Dienststellen der Länder

sichergestellt?

15. Welche Aktivitäten (Publikationen, Einladungen, Führungen, etc.) sind

insbesondere im publizistischen Bereich Österreichs geplant, um auslän-

dischen Gästen, JournalistInnen etc. Österreich in obiger Hinsicht nahe-

zubringen?

15a. Wer trägt dafür die konzeptionelle Verantwortung?

15b. Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?

16. Das niederländische Beispiel (EU—Gipfel in Amsterdam vom 16. und

17. Juni1997) hat gezeigt, daß insbesondere in Zusammenhang mit

Kundgebungen EU-kritischer Gruppierungen mit starken Sicherheits-

maßnahmen zu rechnen sein wird. Welche Vorbereitungen werden in

diesem Zusammenhang von seiten des Bundes getroffen, um einerseits

verkehrspolitische, und andererseits sicherheitspolitische Maßnahmen zu

gewährleisten, ohne daß insbesondere Wien dem negativen Beispiel

Amsterdam (Stichwort: Stacheldraht vor den Tagungsorten> folgen muß?

16a. Wer trägt hier die Verantwortung?

16b. Wer koordiniert zwischen den Bundesdienststellen und den Ländern?

16c. Welche budgetären Mittel sind von seiten des Bundes für sicherheitspoli-

tische Maßnahmen vorgesehen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, daß Österreich am 1. Juli 1998 als erstes der neuen

EU-Mitglieder Finnland, Österreich und Schweden die Präsidentschaft im Rat

der Europäischen Union übernehmen wird. Gemäß Artikel 146 des Vertrages

über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) wird der Vorsitz im

Rat von den Mitgliedstaaten nacheinander für je sechs Monate wahrgenom-

men. Die geltende Reihenfolge der Präsidentschaften wurde durch den Be-

schluß des Rates vom 1. Jänner 1995 festgelegt.

Mit der Funktion des Ratsvorsitzes sind spezifische Aufgaben und Anforderun-

gen verbunden, wie sie im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im

EGV festgehalten sind:

- Gemäß Artikel 147 EGV hat die Präsidentschaft insbesondere die Aufgabe,

den Rat einzuberufen. Als Präsidentschaft wird Österreich auf allen Ebenen

des Rates der Union und in den vorbereitenden Gremien den Vorsitz führen:

beim Europäischen Rät der Staats- und Regierungschefs, bei über 40 Mini-

stertreffen, bei den wöchentlichen Tagungen des Ausschusses der Ständi-

gen Vertreter sowie in 1300 bis 1500 Ratsarbeitsgruppensitzungen.

- Gemäß Artikel J.5 EUV kommen der Präsidentschaft im Bereich der Ge-

meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik folgende Aufgaben zu: die Ver-

tretung der Union in Angelegenheiten der GASP, die Durchführung der

gemeinsamen Aktionen sowie die Darlegung der Standpunkte der Union in

internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen.

— Zugleich ist die Präsidentschaft der zentrale Ansprechpartner für Staaten

außerhalb der EU, was in der hohen Anzahl von Begegnungen mit den Part-

nern der Union ("Drittstaatsverpflichtungen“) zum Ausdruck kommt.

— Nach Artikel K.6 EUV ist die Präsidentschaft im Bereich der Zusammenarbeit

in den Bereichen Justiz und Inneres für die regelmäßige Unterrichtung des

Europäischen Parlaments sowie die Anhörung des Europäischen Parla-

ments zu den wichtigsten Aspekten der Tätigkeit in den Bereichen des Titels

VI EUV verantwortlich.

— Getreu dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorsitzes ist die Präsident-

schaftsfunktion in allen Tätigkeitsbereichen der Union (gemeinschaftlicher

Bereich, GASP und Justiz und Inneres) sowie auf allen Ebenen (von der

Ratsarbeitsgruppe bis zum Rat) auszuüben.

Im Laufe der Präsidentschaften hat sich, was die Wahrnehmung des Ratsvor-

sitzes anlangt, eine ständige Praxis herausgebildet1 die insbesondere den fol-

genden Merkmalen verpflichtet ist:

Inhaltlich liegt die Aufgabe der EU-Präsidentschaft im weiteren Sinn im Mana-

gement der „Europäischen Agenda" und der Gestaltung des Arbeitsprogramms

und im engeren Sinn im Erarbeiten bzw. Ermöglichen von Ratsentscheidungen.

Der Ratsvorsitz ist per Definitionen zu Unparteilichkeit verpflichtet. Nur so ist

gewährleistet, daß er bei den Beratungen eine Vermittlerrolle, die Rolle eines

ehrlichen

Maklers übernimmt. Ziel des Vorsitzes ist es, durch Vermittlungsbemühungen

und Kompromißsuche die anstehenden Dossiers zur Entscheidungsreife zu

bringen und Lösungen vorzuschlagen, die für die erforderliche Mehrheit der

Mitgliedstaaten tragbar sind.

Im Grunde handelt es sich bei der Präsidentschaft um eine Dienstleistung, die

im Gesamtinteresse der Union erbracht wird. Keinesfalls ist die Vorsitzfunktion

dafür zu mißbrauchen, nationale Prioritäten und Wünsche durchzusetzen. Die

nationale Position wird von einer von der Präsidentschaft getrennten Delega-

tion vertreten, wobei während der Präsidentschaft nationale Interessen tenden-

ziell in den Hintergrund treten.

Unparteilichkeit bedeutet jedoch keineswegs, daß nicht gewisse Schwerpunkte

gesetzt werden können. Diese liegen naturgemäß im Rahmen der vorgegebe-

nen „Europäischen Agenda“ und ihre Auswahl orientiert sich am Gesamtinter-

esse der Union. Einzelne Schwerpunkte können sich aber auch vom aktuellem

Tagesgeschehen herleiten. Generell gilt: Je professioneller das Management

einer Präsidentschaft, desto größer ihr Spielraum für Schwerpunktsetzungen.

Die inhaltlichen Vorbereitungen für die österreichische Präsidentschaft sind

Anfang 1997 angelaufen und auf gutem Weg. Schon jetzt sind die großen Inte-

grationsprojekte absehbar, die das 2. Halbjahr 1998 weitgehend bestimmen

werden. Die letzten Vorbereitungen für die planmäßige Einführung des Euro

am 1. Jänner 1999, die Fortführung des Erweiterungsprozesses, Verhandlun-

gen über die Reform der Agrar- und der Strukturpolitik sowie über die neue

finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006, Vorbereitungen für das

Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam und das Aktionsprogramm zur

Vollendung des Binnenmarktes stellen wesentliche Herausforderungen dar.

Große Bedeutung wird weiters dem Kampf für mehr Beschäftigung, dem dauer-

haften Schutz der natürlichen Lebensgrund lagen und einer wirksamen Be-

kämpfung der internationalen Kriminalität, des Drogenhandels und des Terro-

rismus zukommen. Die österreichische Präsidentschaft wird sich in enger

Abstimmung mit den folgenden Präsidentschaften dafür einsetzen, daß in

diesen vorrangigen Bereichen greifbare Fortschritte erzielt werden.

Eine frühzeitige Präsentation des endgültigen Tätigkeitsprogramms wäre

jedoch aus mehreren Gründen weder üblich noch angebracht: Zum einen ist

zur Zeit nur bedingt abschätzbar, welche Agenden Österreich vom vorangehen-

den britischen Ratsvorsitz übernehmen wird und in welchem Entscheidungs-

stadium sich diese befinden werden. Zum anderen müßte jede Präsentation

des österreichischen Programms vor dem Europäischen Rat in Cardiff im Juni

1998, also vor Abschluß der amtierenden britischen Ratspräsidentschaft, von

dieser mißverstanden werden. Aus den angeführten Gründen wird Österreich

sich an die Gepflogenheiten in der Union halten und sein Programm zu Beginn

seiner Präsidentschaft vorstellen.

Zu Frage 1a):

Die österreichische EU—Ratspräsidentschaft erfordert - ebenso wie die Präsi-

dentschaften anderer EU-Mitgliedstaaten - umfangreiche organisatorische Vor-

bereitungen in Brüssel, in Drittstaaten und in Österreich selbst.

Ein wichtiges Planungsdokument ist der Tagungskalender. Dieser wird vom

Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in

ihrer Eigenschaft als Koordinationsressorts gemeinsam erstellt und aktualisiert1

wobei in engem Einvernehmen mit der Ständigen Vertretung in Brüssel und

dem Generalsekretariat des Rates vorgegangen wird. Die Eckdaten des Ta-

gungskalenders der österreichischen Präsidentschaft wurden Anfang Dezem-

ber 1997 in einer ersten Fassung dem Ratssekretariat und den Mitgliedstaaten

bekanntgegeben und an das österreichische Parlament übermittelt

In seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender ist Österreich für die Anberaumung

sämtlicher Tagungen von Ratsgremien während des 2. Halbjahres 1998 verant-

wortlich. An der Ständigen Vertretung in Brüssel wurde für diese Aufgabe ein

Logistik-Koordinator bestellt. Diesem obliegt das Management der Konferenz-

und Dolmetscherressourcen der EU—Dienststellen, die dem jeweiligen Ratsvor-

sitz zur Verfügung stehen.

Für die organisatorische Vorbereitung der Tagungen in Österreich wurde im

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt ein Exekutivsekretariat eingerichtet. Dieses koordiniert den

Kalender jener Tagungen, die in Österreich stattfinden sollen. Es wird - gemein-

sam mit dem Bundeskanzleramt-Bundespressedienst - bei den informellen

Ministertreffen, die in ganz Österreich stattfinden werden, gewisse zentrale

Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus ist es für die Planung und Durch-

führung der Tagungen des Europäischen Rates und einiger weiterer Treffen

verantwortlich. Das Exekutivsekretariat wird im Redoutensaaltrakt der Hofburg

eine permanente Konferenzfazilität betreiben, die für Tagungen im Rahmen der

österreichischen Präsidentschaft zur Verfügung stehen soll. Mit der Einrichtung

des Exekutivsekretariates wurde einerseits versucht, dem in Österreich gege-

benen organisatorischen Koordinationsbedarf zu entsprechen, andererseits soll

eine kostengünstige Durchführung der Tagungen, die im Rahmen der Präsi-

dentschaft in Österreich geplant sind, sichergestellt werden.

Zu Frage 1b:

Die organisatorischen Vorbereitungen für die österreichische EU-Ratspräsi-

dentschaft sollen so fortgeführt werden, daß eine planmäßige Durchführung

aller anberaumten Tagungen sichergestellt ist. Der Zeitpunkt, zu dem die ein-

zelnen Maßnahmen ergriffen werden, hängt wesentlich vom Tagungskalender

ab. Entsprechende Vorlaufzeiten und Aufbauphasen müssen vorgesehen wer-

den.

In organisatorischer Hinsicht stellt die ordentliche Tagung des Europäischen

Rates, die am 11. und 12. Dezember1998 in der Wiener Hofburg stattfinden

wird, die größte Aufgabe dar. Für diese Tagung wurde bereits ein Raumkon-

zept entwickelt, das eine Unterbringung sämtlicher Funktionsbereiche (Ta-

gungs- und Presseräume, Büros für Delegierte, Arbeitsbereiche für die Medien,

das Generalsekretariat des Rates etc.) vorsieht.

Zu Frage 1c:

Für die Erbringung gewisser zentraler Dienstleistungen für Veranstaltungen

aller Ressorts, wie z.B. die Bereitstellung einer Kraftfahrzeugflotte, die Aus-

stattung mit EDV, die Vornahme der Akkreditierungen etc. sowie für die Durch-

führung der Tagungen des Europäischen Rates und einiger anderer Konferen-

zen wird ein vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu gene-

rendes gesondertes Budget (sogenanntes Zentralbudget) bereitgestellt. Dieses

soll für 1998 - vorbehaltlich der Beschlußfassung des Nationalrates - mit 300

Millionen Schilling dotiert werden. Für 1999 sind weitere 50 Millionen Schilling

(Nachlaufkosten) vorgesehen. Aus diesem Zentralbudget werden lediglich

Sachaufwendungen finanziert (keine Personalkosten).

Zusätzlich werden in jedem Bundesministerium Mittel für spezifische Aufgaben

zur Verfügung gestellt:

Für den im Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit der Präsidentschaft

entstehenden operativen Mehraufwand (vermehrte Dienstreisen, Telekommuni-

kationskosten etc.) werden für das Jahr 1998 44,8 Millionen Schilling und für

das Jahr 19995,8 Millionen Schilling zur Verfügung stehen.

Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den Personalauf-

wand im Bereich des Bundeskanzleramtes zwecks Einsatzes zusätzlicher Be-

diensteter im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

ist nicht vorgesehen. Die zur Bewältigung der sich aus der EU-Präsidentschaft

ergebenden zusätzlichen Aufgaben zwingend erforderliche zeitlich begrenzte

Verstärkung der personellen Ressourcen des Bundeskanzleramtes wird im

Wege eines zu Lasten der für den Sachaufwand des Bundeskanzleramtes im

Bundesvoranschlag für 1998 vorgesehenen Budgetmittel zu honorierenden

Personalbereitstellungs-Unternehmens erfolgen.

Zu Frage 2a):

In organisatorischer Hinsicht ist es erforderlich, daß die Tagungskalender der

aufeinanderfolgenden Präsidentschaften abgestimmt werden. Dies gilt insbe-

sondere für die sogenannten Drittstaatsverpflichtungen der EU (Treffen auf

politischer und hoher Beamtenebene mit Vertretern anderer Staaten). Zur

erforderlichen Akkordierung sind bereits Kontaktnahmen mit Großbritannien

und mit der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

Die organisatorische Abwicklung der größeren Tagungen orientiert sich an den

bisherigen Erfahrungen der vorangegangenen Präsidentschaften. Die für die

Organisation der Tagungen in Österreich Verantwortlichen haben Gespräche

mit dem Organisationsstab der britischen Regierung geführt. Auch mit Vertre-

tern der Bundesrepublik Deutschland fanden Gespräche über Organisations-

fragen statt.

In inhaltlicher Hinsicht finden seit geraumer Zeit intensive kontaktnahmen auf

allen Arbeitsebenen statt, um einen reibungslosen Übergang des Vorsitzes zu

gewährleisten.

Zu Frage 2b).

Die in Bezug auf Organisationsfragen bereits bestehenden Kontakte werden im

Ausmaß des gegebenen Informationsbedarfes fortgeführt, wobei es meist zu

sehr kurzfristigen und informellen, oft auch nur telephonischen Kontaktnahmen

kommt.

Zu Frage 3:

Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 1996 einem gemeinsam vom Bun-

deskanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten eingebrachten

Vortrag an den Ministerrat zugestimmt, mit dem für die österreichische EU-

Ratspräsidentschaft eine wichtige Grundlage geschaffen wurde. Diese Ent-

scheidungen betrafen unter anderem die innerösterreichischen Koordinations-

strukturen, die Festlegung einzelner Veranstaltungsorte, die Aufschlüsselung,

welche Kostenfaktoren aus dem sogenannten Zentralbudget und welche aus

den Ressortbudgets abzudecken sind, die Pressearbeit Österreichs in seiner

Eigenschaft als EU-Vorsitzender, die Vorgangsweise zur Auswahl eines Logos

für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft etc. Dieser Beschluß des Mini-

sterrates stellt eine zwischen allen Ressorts akkordierte Grundlage für die Or-

ganisation der Präsidentschaft dar. Entsprechend der Bedeutung der Aufga-

benstellung bereitet sich Österreich umfassend und systematisch auf seine 1.

EU-Präsidentschaft vor.

Zu Frage 4:

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten laufen in allen Bundesministerien intensive

Vorbereitungen. Wie jedoch bereits in der Einleitung festgestellt, entspricht es

der ständigen Praxis in der EU, konkrete Inhalte erst zu Beginn der eigenen

Präsidentschaft zu veröffentlichen. Die Schwerpunkte der österreichischen Prä-

sidentschaft werden daher zur gegebenen Zeit vorgestellt werden.

Zu Frage 4a):

Eine solche Abstimmung erfolgt laufend durch intensive Konsultationen auf ver-

schiedenen Ebenen.

Zu Frage 5 und 5a):

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen sowie auf die Beantwortung

zu Frage 4.

Zu den Fragen 5b) bis 5l):

Es entspricht der ständigen Praxis im Rahmen der EU, daß konkrete inhaltliche

Vorhaben erst nach dem Europäischen Rat der vorhergehenden Präsident-

schaft - im Falle Österreichs des Europäischen Rates in Cardiff - bekanntgege-

ben werden. Im übrigen darf auf die Einleitung verwiesen werden.

Zu Frage 6:

Zur Beantwortung der Frage siehe die Ausführungen in der Einleitung sowie die

Antworten zu den Fragen 4 und 5.

Zu den Fragen 7 und 7a:

Die Leitbilder bei der Präsentation der österreichischen Ratspräsidentschaft

nach außen werden sich nach den inhaltlichen Schwerpunkten richten. Beson-

ders die Veranstaltungen in Österreich eignen sich zur Vermittlung von Leit-

bildern: acht informelle Ministerräte und drei Konferenzen auf Ministerebene

sowie weitere Veranstaltungen (rund 80 Seminare und Konferenzen). Im übri-

gen sei auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.

Zu Frage 7b):

Das jeweils federführende Bundesministerium.

Zu Frage 7c):

Siehe die Antwort zur Frage lc.

Zu Frage 8:

Bei der in der Frage angesprochenen Thematik handelt es sich nicht um einen

Gegenstand der Vollziehung der Bundesverwaltung.

Zu Frage 9:

Eine den Ländern und dem Bund übergeordnete Einrichtung ist in dem B-VG

nicht vorgesehen. Selbstverständlich finden laufend Koordinationsgespräche

statt. Auf Bundesebene nehmen das Bundesministerium für auswärtige Ange-

legenheiten und das Bundeskanzleramt die generelle koordinationsfunktion für

alle Bereiche der Präsidentschaft wahr.

Zu Frage 10:

Im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit wurden ausschließlich die besten

Erfahrungen gemacht. Seitens der Länderdienststellen besteht ein hoher Grad

an Kooperationsbereitschaft.

Zu Frage 11:

Zur Präsentation Österreichs als Universitäts- und Forschungsland sind eine

Reihe von Veranstaltungen unter Beteiligung von Universitätsinstituten, teilwei-

se auch zusammen mit der Europäischen Kommission, geplant. Die diesbezüg-

lichen Vorarbeiten sind bereits seit längerem im Gange; die endgültige Ent-

scheidung über diese Veranstaltungen wird nach abschließender Klärung der

finanziellen Voraussetzungen im ersten Quartal 1998 fallen.

Zu den Fragen 12 und 12a:

Die Vorschläge des Präsidenten der Österreichischen Akademie der Wissen-

schaften (ÖAW) zielen darauf ab, Österreich solle als Vorsitzland 1998 For-

schungen zum EU-Thema unternehmen. Die Österreichische Akademie der

Wissenschaften und das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

werden zwei einschlägige Tagungen durchführen. Die Technologieoffensive

1997 der Bundesregierung ist ein weiterer Anlaß, in Europa das Wort für eine

verstärkte Forschungs- und Technologiepolitik der Mitgliedstaaten zu ergreifen.

Zu Frage 13:

Bei allen Veranstaltungen, die im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft in

Österreich stattfinden werden, liegt es an den Journalisten selbst, ein Hotel

auszuwählen. Auch die Bezahlung der Hotels erfolgt durch die Journalisten und

nicht durch die Präsidentschaft. Den Journalisten wird zwar eine gewisse Hilfe-

stellung bei der Vornahme von Hotelreservierungen angeboten, doch hat der

Bund letztlich keinen Einfluß darauf, welche Journalisten in welchem Hotel un-

tergebracht werden.

Die Bereitstellung von leistungsfähigen Internet-Zugängen in Hotels stellt eine

Infrastrukturmaßnahme dar, die von den Hotels selbst vorgenommen und - so-

ferne sie nicht auf Bestellung eines bestimmten Hotelgastes erfolgt - wohl auch

bezahlt werden muß. Die Entscheidung über eine derartige Investition liegt so-

mit bei den Hotels, die selbst beurteilen müssen, wieweit sie einer Erwartung

oder einem Bedarf ihrer Gäste entgegenzukommen bereit sind.

Das Bundeskanzleramt verkennt nicht, daß die Journalisten, die an präsident-

schaftsbezogenen Veranstaltungen in Österreich teilnehmen werden, ein be-

sonderes Bedürfnis nach aktuellen Informationen haben werden. Da es sich

jedoch um Dienstleistungen der jeweiligen Hotels handelt, die diese ihren

Gästen anbieten, ist seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angele-

genheiten nicht beabsichtigt, Internet-Zugänge in einzelnen Hotels vorzukeh-

ren. Auch budgetäre Erwägungen sprechen eindeutig gegen eine Bereitstellung

von Internet-Zugängen auf Kosten des Bundes.

Im Pressezentrum, das in der Hofburg eingerichtet werden wird, werden Inter-

net-Zugänge für die am Europäischen Rat teilnehmenden Journalisten selbst-

verständlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Im übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.

Zu Frage 14:

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von zeitgenössischen Kulturaktivitäten, die

permanent das Image Österreichs als moderne Kulturnation im In- und Ausland

transportieren. Darüber hinaus wird die österreichische Präsidentschaft genutzt,

um derartige Akzente zu unterstreichen. In diesem Sinn wird zum Auftakt der

Präsidentschaft am 1. Juli 1998 ein großes Kulturfest stattfinden1 das vom Bun—

deskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und der

Stadt Wien vorbereitet und durchgeführt wird. Auch die Bundesländer wurden

hiezu eingeladen. Ein weiterer kultureller Schwerpunkt wird mit dem kultur-

monat in Linz gesetzt.

Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Projekte in Planung bzw. in Vorberei-

tung, die in unterschiedlicher Größenordnung ebenfalls kulturelle Aspekte im

Zusammenhang mit der österreichischen Präsidentschaft vermitteln sollen.

Im Ausland werden sich die kulturellen Aktivitäten auf die Verwaltungszentren

der EU, auf Stockholm als europäische Kulturstadt 1998 und andere europäi-

sche Kulturzentren konzentrieren.

Zu Frage 14a):

Die Koordination erfolgt laufend zwischen den jeweils zuständigen Ressorts.

Zu Frage 14b):

Die Kosten des Bundes für die Aktivitäten werden aus den laufenden Budgets

der betroffenen Ressorts getragen.

Zu Frage 14c):

Mit den Bundesländern findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

Zu Frage 15:

Für die Koordination der organisatorischen und inhaltlichen Pressearbeit und

Medienbetreuung im Zuge der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft sind

das Bundeskanzleramt/Bundespressedienst gemeinsam mit dem

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zuständig.

Für die mediale Aufbereitung der bei den einzelnen Fachministertagungen zu

behandelnden Themen ist grundsätzlich das federführende Fachressort zustän-

dig, wobei aber auch hier eine Koordination und Unterstützung der diesbezüg-

lichen Pressearbeit - vor allem in organisatorischer Hinsicht - durch das Bun-

deskanzleramt/Bundespressedienst bzw. das Bundesministerium für auswär-

tige Angelegenheiten erfolgt.

Die mediale Präsentation der im Rahmen der österreichischen EU—Ratspräsi-

dentschaft geplanten Aktivitäten bezieht sich auf der einen Seite auf die Her-

ausgabe von Publikationen in Form von Broschüren, Presseprogrammen, Foto-

foldern etc., in welchen in- und ausländische Medienvertreter über die priori-

tären Themen, die unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zwei-

ten Halbjahr 1998 zu behandeln sein werden, die inhaltlichen Schwerpunkte

und organisatorischen Aspekte der in Österreich stattfindenden EU-Ratstagun-

gen sowie über die in diesem Zusammenhang stattfindenden kulturellen Be-

gleitveranstaltungen enthalten, informiert werden sollen.

Im einzelnen sind seitens des Bundeskanzleramtes/Bundespressedienstes

dazu folgende Publikationen in Vorbereitung:

- eine Broschüre über die Prioritäten der Österreichischen EU-Ratspräsident-

schaft (für in- und ausländische Medienvertreter);

- eine Kurzversion dieser Broschüre in Form eines Folders, die direkt für die

breite Öffentlichkeit bestimmt ist;

- eine Pressebroschüre mit dem Presseprogramm sowie div. organisatorischen

Hinweisen für den Europäischen Rat;

- ein Fotofolder mit Fotos und Kurzporträts der am Europäischen Rat teilneh-

menden Staats- und Regierungschefs und Außenminister (für akkreditierte

Medienvertreter).

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird weiters ein

Handbuch für die Präsidentschaft ("Vademecum") vorbereitet.

- Als Hintergrundinformation, insbesondere für die ausländischen Medienvertre-

ter, ist geplant, über die Wiener Hofburg, in der der Europäische Rat stattfin-

det, vom Bundespressedienst ebenfalls eine Broschüre zu erstellen, die einer-

seits den kulturellen und historischen Hintergrund, die im Gebäude enthalte-

nen Sammlungen (Nationalbibliothek, Museen) beleuchten und andererseits

die Wiener Hofburg als modernes Kongreßzentrum darstellen soll.

Daneben werden aus der laufenden Produktion des Bundespressedienstes den

im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft nach Österreich reisenden Medienvertre-

tern jene Publikationen zur Verfügung gestellt, die entweder in thematischem

Zusammenhang mit den auf den diversen Ratstagungen zu behandelnden The-

men stehen oder sonst aktuelle politische, wirtschaftliche und kulturelle Infor-

mationen über Österreich anbieten.

Im Zuge der Darstellung Österreichs als innovatives Land auf dem Gebiet

neuer Kommunikationsmittel wird den nationalen und internationalen Medien-

vertretern auch Gelegenheit geboten, wesentliche inhaltliche und organisato-

rische Informationen über die EU-Ratspräsidentschaft über eine Internet-

Website (‚,Präsidentschafts-Homepage“) die gemeinsam vom

Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten für die Bundesregierung bzw. für die einzelnen Fachressorts

gestaltet wird, abzufragen. „Links“ zu den eigenen Homepages des

Bundeskanzleramtes bzw. der Fachressorts werden eingerichtet.

Die Betreuung der zu den im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nach Öster-

reich anreisenden Journalisten zu größeren Veranstaltungen erfolgt in speziell

adaptierten und mit zeitgemäßer Konferenz- und Kommunikationstechnologie

(Internetanschlüsse) ausgestatteten Pressezentren.

Die Tatsache, daß Österreich im zweiten Halbjahr 1998 durch die EU-Ratsprä-

sidentschaft im Blickpunkt der internationalen Medienbeobachtung stehen wird,

wird auch als Chance verstanden, Österreich den internationalen Medienvertre-

tern als modernes, politisch und wirtschaftlich stabiles Land inmitten der euro-

päischen Gemeinschaft zu präsentieren und im Hinblick auf die EU-Erweiterung

auf seine spezifische Position, die sich aus den kulturellen und historischen

Wurzeln entwickelt hat, hinzuweisen.

Es ist aber auch geplant, bereits im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Me-

dienvertreter aus den EU-Mitgliedstaaten sowie auch aus den benachbarten

beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Staaten zu Informationsbesuchen

nach Österreich einzuladen und ihnen zu ausgewählten Themen gezielte In-

formationsprogramme, die auch den Besuch kultureller Veranstaltungen und

die Auseinandersetzung mit aktuellen kulturpolitischen Strömungen ermögli-

chen sollen, anzubieten.

Wie eingangs erwähnt, trägt die konzeptionelle Verantwortung auch hiefür das

Bundeskanzleramt/Bundespressedienst gemeinsam mit dem Bundesministe-

rium für auswärtige Angelegenheiten.

Für die im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft durchzuführenden Einladungs—

projekte für ausländische Medienvertreter können erst dann genaue Angaben

über die finanziellen Aufwendungen gemacht werden, wenn der Umfang der

Einladungsprojekte (bzw. die Antwort und damit die Zahl der eingeladenen

Medienvertreter) feststeht. Grundsätzlich werden die Kosten in den für die Kon-

zeption zuständigen Ressortbudgets (Bundeskanzleramt, Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten) veranschlagt.

Genaue Angaben über die finanziellen Aufwendungen für die im Zuge der EU-

Ratspräsidentschaft zu erstellenden Publikationen können erst nach Vorliegen

der endgültigen Projektusten bzw. Feststellung der Auflagezahlen, des endgül-

tigen Layouts etc. gemacht werden. Grundsätzlich gilt, daß ausschließlich für

die EU-Ratspräsidentschaft produzierte Broschüren und Publikationen im Zen-

tralbudget Bedeckung finden, wohingegen die den in- und ausländischen Me—

dienvertretern zur Verfügung gestellten Publikationen zu aktuellen Themen aus

der laufenden Produktion des Bundespressedienstes aus Ressortmitteln (Bun-

deskanzleramt) getragen werden.

Zu Frage 16:

Bei der Tagung des Europäischen Rates in Wien - ebenso wie bei wohl jeder

anderen Großveranstaltung auf politischer Ebene - hat die gastgebende Regie-

rung grundsätzlich unterschiedlichen Aufgabenstellungen gerecht zu werden:

Einerseits gilt es, die Grundrechte auch der EU-kritischen Bürger in vollem Um-

fang zu wahren, andererseits muß die Sicherheit sämtlicher Tagungsteilneh-

mer, aber auch eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Verkehrs durch

Absperrungen etc. gewährleistet werden.

Welches Sicherheitsregime als vertretbar anzusehen ist, wird wahrscheinlich

erst relativ kurz vor der Veranstaltung endgültig beurteilt werden können. Bei

den Planungen für den Europäischen Rat von Wien, die bezüglich ihrer Sicher—

heitskomponente federführend vom Bundesministerium für Inneres durchge-

führt werden, wird angestrebt, die Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs in

Wien jedenfalls so gering wie möglich zu halten. Der geschlossene Komplex

der Hofburg, in dem sowohl das Konferenz-, als auch das Pressezentrum

untergebracht sein werden, bietet gute Voraussetzungen dafür, daß im Hinblick

auf Verkehrsabläufe und Absperrungen mit einem Minimum an Einschränkun-

gen für die Wiener Bevölkerung das Auslangen gefunden werden können wird.

Zu Frage 16a:

Die Federführung für die Sicherheitsmaßnahmen, die für den Europäischen Rat

von Wien vorgekehrt werden müssen, liegt beim Bundesministerium für Inne-

res.

Zu Frage 16b)

Die Koordination zwischen den Bundes— und Landesdienststellen im Sicher-

heitsbereich erfolgt bei allen Veranstaltungen in Österreich unter der Federfüh-

rung des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 16c):

Die Budgetierung der für die Durchführung der  Maßnah-

men erforderlichen Mittel erfolgt ebenfalls durch das Bundesministerium für

Inneres.