3233/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Lafer und Kollegen haben

am 6. November 1997 unter der Nr. 3245/J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend Vorsitzender des unabhängigen Bundesasyl-

senates gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde der ehemalige Sekretär des

Bundeskanzlers, Mag. Harald PERL, zum Vorsitzenden des

unabhängigen Bundesasylsenates ernannt?

2. Mit welcher Wirksamkeit wurde Mag. Harald PERL zum Vorsitzenden des

UBAS ernannt?

3. Welche Kenntnisse und Erfahrungen hat Mag. PERL auf dem Gebiet des

Verwaltungsverfahrens?

4. In welcher Art und Weise bzw. wo hatte Mag. Harald PERL mit den

Fremdengesetzen zu tun und welche Kenntnisse und Erfahrungen kann

er diesbezüglich vorweisen?

5. Die Bewerbungen waren bis 4. November 1997 an den Vorsitzenden des

UBAS zu richten. Wie viele Bewerbungen sind bis zu diesem Termin

eingelangt und wie viele Bewerbungen waren von Frauen?

6. In der Stellenausschreibung in der Wiener Zeitung vom 25. Oktober 1997

schreibt der Vorsitzende Harald PERL: „Der Aufgabenbereich umfaßt ins-

besondere die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide des

Bundesasylsenates.“ Gemeint war damit wohl das Bundesasylamt.

Sind Sie nicht der Meinung, daß zumindest der Vorsitzende des ab

1. Jänner 1998 neueingerichteten Unabhängigen Bundesasylsenates

genaue Kenntnisse der Fremdengesetze und der Behördenorganisation

haben sollte?

7. Trifft es zu, daß die Funktion von Mag. PERL als Sekretär von

Dr. VRANITZKY und Mag. KLIMA als Qualifikation für den Posten als

Vorsitzender des Unabhängigen Bundesasylsenates ausschlaggebend

waren?

Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 3. 4 und 7:

Voraussetzungen für die Bewerbung um die Funktion des Vorsitzenden des

Unabhängigen Bundesasylsenates waren das Vorliegen der allgemeinen

Ernennungserfordernisse gemäß § 4 Abs. 1 Z 2-3 des Beamten-Dienstrechts-

gesetzes 1979, BGBI.Nr. 333, sowie die Österreichische Staatsbürgerschaft;

der erfolgreiche Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaften;

mindestens vierjährige Erfahrung in einem Beruf, für den die Vollendung der

rechtswissenschaftlichen Studien oder eine vergleichbare Ausbildung

vorgeschrieben ist oder mindestens eine zweijährige Erfahrung in einem

solchen Beruf im Bereich des Asyl-, des Fremden- oder des Ausländerbe-

schäftigungsrechtes; weitreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Ver-

waltungsverfahrens; fundiertes Überblickswissen über die derzeitige Migra-

tionspolitik; fundierte Kenntnisse der Verwaltungsorganisation; außerordent-

liche organisatorische Fähigkeiten; besonderes Verhandlungsgeschick; Eig-

nung zur Führung von Mitarbeitern; Entschluß- und Kontaktfreudigkeit, hohe

Kommunikations- und Teamfähigkeit und Kenntnis der englischen Sprache.

Bei der Beurteilung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die

Leitung des Unabhängigen Bundesasylsenates war daher neben der Frage der

Eignung, im schwierigen Bereich des Asylverfahrens die zwingend notwendige

Objektivität aufzubringen und die anfallenden Fälle unter Beachtung sowohl der

Situation der Asylwerber als auch der Interessen der Republik Österreich nach

den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze zu entscheiden, einem weiteren

Kriterium besonderes Augenmerk zu schenken - nämlich der Fähigkeit, eine

Behörde dieser Größenordnung und Bedeutung aufzubauen, organisatorisch

zu gestalten, personell auszustatten und zu leiten.

Mag. PERL hat in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn eine Reihe von

Funktionen bekleidet, die nicht nur ein hohes Maß an Fachwissen und

Kenntnissen im Verwaltungsverfahren und Emigrationspolitischen Fragen

sondern auch große Kommunikationsfähigkeit erfordern und mit

Führungsverantwortung verbunden waren. Aus diesem Grund hat die

Bundesregierung dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagen, ihn zum

Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenats zu bestellen.

Zu Frage 2:

Mag. PERL wurde mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom

14. Oktober 1997 zum Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates

bestellt.

Zu Frage 5:

34 Personen haben sich als sonstige Mitglieder des Unabhängigen

Bundesasylsenates beworben; acht Bewerbungen waren von Frauen.

Zu Frage 6:

Die angesprochene Verwechslung von Bundesasylamt und —senat in der

Stellenausschreibung ist aus der Ähnlichkeit der beiden Behördennamen

erklärbar und daher in letzter Zeit immer wieder — im übrigen auch in

parlamentarischen Anfragen - anzutreffen. Im gegenständlichen Fall basiert sie

offensichtlich auf einem Schreibfehler.