3233/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Lafer und Kollegen haben
am 6. November 1997 unter der Nr. 3245/J an mich eine schriftliche parlamen-
tarische Anfrage betreffend Vorsitzender des unabhängigen Bundesasyl-
senates gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde der ehemalige Sekretär des
Bundeskanzlers, Mag. Harald PERL, zum Vorsitzenden des
unabhängigen Bundesasylsenates ernannt?
2. Mit welcher Wirksamkeit wurde Mag. Harald PERL zum Vorsitzenden des
UBAS ernannt?
3. Welche Kenntnisse und Erfahrungen hat Mag. PERL auf dem Gebiet des
Verwaltungsverfahrens?
4. In welcher Art und Weise bzw. wo hatte Mag. Harald PERL mit den
Fremdengesetzen zu tun und welche Kenntnisse und Erfahrungen kann
er diesbezüglich vorweisen?
5. Die Bewerbungen waren bis 4. November 1997 an den Vorsitzenden des
UBAS zu richten. Wie viele Bewerbungen sind bis zu diesem Termin
eingelangt und wie viele Bewerbungen waren von
Frauen?
6. In der Stellenausschreibung in der Wiener Zeitung vom 25. Oktober 1997
schreibt der Vorsitzende Harald PERL: „Der Aufgabenbereich umfaßt ins-
besondere die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide des
Bundesasylsenates.“ Gemeint war damit wohl das Bundesasylamt.
Sind Sie nicht der Meinung, daß zumindest der Vorsitzende des ab
1. Jänner 1998 neueingerichteten Unabhängigen Bundesasylsenates
genaue Kenntnisse der Fremdengesetze und der Behördenorganisation
haben sollte?
7. Trifft es zu, daß die Funktion von Mag. PERL als Sekretär von
Dr. VRANITZKY und Mag. KLIMA als Qualifikation für den Posten als
Vorsitzender des Unabhängigen Bundesasylsenates ausschlaggebend
waren?
Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1. 3. 4 und 7:
Voraussetzungen für die Bewerbung um die Funktion des Vorsitzenden des
Unabhängigen Bundesasylsenates waren das Vorliegen der allgemeinen
Ernennungserfordernisse gemäß § 4 Abs. 1 Z 2-3 des Beamten-Dienstrechts-
gesetzes 1979, BGBI.Nr. 333, sowie die Österreichische Staatsbürgerschaft;
der erfolgreiche Abschluß des Studiums der Rechtswissenschaften;
mindestens vierjährige Erfahrung in einem Beruf, für den die Vollendung der
rechtswissenschaftlichen Studien oder eine vergleichbare Ausbildung
vorgeschrieben ist oder mindestens eine zweijährige Erfahrung in einem
solchen Beruf im Bereich des Asyl-, des Fremden- oder des Ausländerbe-
schäftigungsrechtes; weitreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Ver-
waltungsverfahrens; fundiertes Überblickswissen über die derzeitige Migra-
tionspolitik; fundierte Kenntnisse der Verwaltungsorganisation; außerordent-
liche organisatorische Fähigkeiten; besonderes Verhandlungsgeschick; Eig-
nung zur Führung von Mitarbeitern; Entschluß- und Kontaktfreudigkeit, hohe
Kommunikations- und Teamfähigkeit und
Kenntnis der englischen Sprache.
Bei der Beurteilung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die
Leitung des Unabhängigen Bundesasylsenates war daher neben der Frage der
Eignung, im schwierigen Bereich des Asylverfahrens die zwingend notwendige
Objektivität aufzubringen und die anfallenden Fälle unter Beachtung sowohl der
Situation der Asylwerber als auch der Interessen der Republik Österreich nach
den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze zu entscheiden, einem weiteren
Kriterium besonderes Augenmerk zu schenken - nämlich der Fähigkeit, eine
Behörde dieser Größenordnung und Bedeutung aufzubauen, organisatorisch
zu gestalten, personell auszustatten und zu leiten.
Mag. PERL hat in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn eine Reihe von
Funktionen bekleidet, die nicht nur ein hohes Maß an Fachwissen und
Kenntnissen im Verwaltungsverfahren und Emigrationspolitischen Fragen
sondern auch große Kommunikationsfähigkeit erfordern und mit
Führungsverantwortung verbunden waren. Aus diesem Grund hat die
Bundesregierung dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagen, ihn zum
Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenats zu bestellen.
Zu Frage 2:
Mag. PERL wurde mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom
14. Oktober 1997 zum Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates
bestellt.
Zu Frage 5:
34 Personen haben sich als sonstige Mitglieder des Unabhängigen
Bundesasylsenates beworben; acht Bewerbungen
waren von Frauen.
Zu Frage 6:
Die angesprochene Verwechslung von Bundesasylamt und —senat in der
Stellenausschreibung ist aus der Ähnlichkeit der beiden Behördennamen
erklärbar und daher in letzter Zeit immer wieder — im übrigen auch in
parlamentarischen Anfragen - anzutreffen. Im gegenständlichen Fall basiert sie
offensichtlich auf einem Schreibfehler.