3239/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schaffenrath Partnerinnen und Partner haben
am 5, November 1997 unter der Nr. 3200/J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend die Initiative der Bundesministerin für Frauenangelegen—
heiten und Verbraucherschutz gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie viele Frauen haben sich per Fax oder Brief an Sie gewandt? (bitte aufge-
schlüsselt nach Bundesländern)
2. In welchen Lebensbereichen fühlen sich Frauen am meisten benachteiligt bzw.
diskriminiert?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Frauen, die sich an Sie
gewandt haben, zu helfen?
4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in den einzelnen Bereichen setzen
bzw. welche haben sie bereits eingeleitet oder umgesetzt und wie wollen Sie
sich persönlich dafür einsetzen?
5. Wie hoch waren die Kosten für diese
Initiative?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In meinem Büro langen täglich eine Vielzahl von Briefen (und Faxbriefen) von
Frauen ein. Es ist daher aus verwaltungsökonomischen Gründen unmöglich, die
Zahl der einlangenden Schreiben für einen Zeitraum von mehreren Monaten
anzugeben, noch ist eine Aufgliederung nach Bundesländern möglich.
Zu Frage 2:
Am häufigsten wenden sich Frauen in folgenden Bereichen an mich:
Arbeitsplatz (sowohl bei Einstellungen als auch bei Beförderungen, Angst vor Verlust des
Arbeitsplatzes und dadurch entstehender finanzieller Notlage, Suche nach
Finanzierungsmöglichkeiten für qualifizierende Ausbildungen, Versetzungswünsche von
Bundesbediensteten und Fragen der Weiterbeschäftigung nach Beendigung des
Mutterschaftsschutzes, Suche nach Hilfen für eine berufliche Neuorientierung).
Beziehung oder Ehe (Gewalt, finanzielle und andere Sorgen im Fall von Scheidungen,
Schwierigkeiten eine geeignete Kinderbetreuungseinrichtung zu finden,
Sorgerechtsproblem und Unterhaltsstreitigkeiten).
Wohnung (Verlust der Wohnung nach einer Scheidung oder zwangsweise Delogierung,
die Unfähigkeit, die erforderlichen Mitteln für eine Ablöse oder den Genossenschaftsanteil
nach einer Übersiedlung zu finanzieren, zu kleiner Wohnraum nach
Familienvergrößerung).
Zu Frage 3:
In meinem Büro liegen die Namen und Adressen sowie Informationsbroschüren
verschiedenster regionaler und überregionaler Servicestellen auf, die im jeweiligen
Fall konkrete (juristische, psychologische oder beschäftigungsrelevante) Beratung
und Hilfe anbieten können. Zu diesen Stellen zählen vor allem die Gleichbe—
handlungsanwaltschaft und die von mir geförderten Frauenberatungsstellen sowie
die Arbeiterkammern, soziale Hilfseinrichtungen der Länder und Gemeinden und
private Initiativen. Meine Mitarbeiterinnen vermitteln Frauen an diese Stellen weiter
stellen den notwendigen Erstkontakt zu ihnen her oder erledigen deren Ansuchen
schriftlich und auf direktem Wege. Dies vor allem, wenn es sich um Rechts—
auskünfte oder Interventionen in Wohnungsfragen oder einmalige finanzielle
Beihilfen handelt. Weiters beobachten meine Mitarbeiterinnen den weiteren
Verfahrensweg, um zu einem späteren Zeitpunkt begleitend Unterstützung anbieten
zu können. In Ausnahmefällen begleiten meine Mitarbeiterinnen die appellierenden
Frauen zu den Ämtern und Behörden.
Zu Frage 4:
• Die Regierungsvorlage zur Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes wurde
bereits an das Parlament weitergeleitet. Diese Novellierung hat vor allem die Re—
gionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum Ziel. Dadurch soll auch
Frauen in den weiter von Wien entfernten Bundesländern die Inanspruchnahme
dieser spezialisierten Beratungseinrichtungen ermöglicht werden.
Durch die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes sollen weiters
Verbesserungen im Verfahrensbereich für
diskriminierte Frauen
(Beweislastverlagerung) und verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten (z.B.
Kündigungsschutz für Frauen, die Ansprüche nach dem Gleichbehandlungs—
gesetz wegen sexueller Belästigung geltend machen) erreicht werden.
• In Angriff genommen wurden Maßnahmen zur Änderung des Vergaberechts, wo-
durch eine Berücksichtigung von betrieblichen Frauenförderungsmaßnahmen bei
der Vergabe öffentlicher Aufträge erreicht werden soll.
• Durch das neue Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie wurden für den
Bereich des Opferschutzes sogenannte „Interventionsstellen“ eingerichtet. Die
Planung und Vorbereitung für diese Einrichtungen an fünf verschiedenen
Standorten wurden großteils aus dem Budget der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz finanziert.
• Im Rahmen der Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln für die
Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (sogenannte
"Kindergartenmilliarde“) in der Höhe von 600 Millionen Schilling wird die
Schaffung neuer, institutionalisierter Kinderbetreuungsplätze (Kindergärten,
Kinderkrippen, Krabbelstuben, Tagesbetreuungseinrichtungen, altersgemischte
• Gruppen) für Kinder bis zum Schuleintrittsalter gefördert. Voraussetzung für die
Gewährung von Zuschüssen ist insbesondere, daß diese Einrichtungen
ganzjährig und insbesondere montags bis freitags an Werktagen zur Verfügung
stehen.
Zu Frage 5:
Die Kosten der in der Präambel der Anfrage genannten Postkarten—Initiative
beliefen sich auf S 59.971,60.