3242/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Barmüller und Kollegen haben am 14. November
1997 unter der Nr. 3323/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Gentech-Soja in Bioprodukten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Warum haben Sie die Öffentlichkeit erst am 30. Oktober 1997 über das „Amtli-
che Untersuchungszeugnis“ der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung
und -forschung (Ordnungszahl 7357/97) bezüglich zwei Proben des „Österrei-
chischen Soja-Granulats aus kontrolliertem biologischen Anbau“ der Firma Per-
unger informiert, obwohl der Bundesanstalt bereits am 9. April 1997 die Proben
zugestellt wurden?
2. Wann hat die Bundesanstalt die Untersuchung der gegenständlichen Proben
abgeschlossen?
2a. Wann lag der Bundesanstalt das schriftliche Resultat der Untersuchung der
gegenständlichen Proben vor?
3. Wurde das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucher-
schutz durch die Bundesanstalt vom gegenständlichen Untersuchungsergebnis
informiert?
3a. Wenn ja, wann wurde das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz erstmals informiert?
3b. Wenn nein, wie erklären Sie, daß weder das Bundesministerium für Frauenan-
gelegenheiten und Verbraucherschutz noch die Öffentlichkeit von der Bundes-
anstalt über das gegenständliche Untersuchungsergebnis informiert wurden,
obwohl damit in Kauf genommen wurde, daß monatelang „Etikettenschwindel‘
betrieben werden konnte?
3c. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um Vorkommnisse dieser Art in Zu-
kunft zu vermeiden und die Kommunikation zwischen der Bundesanstalt und
Ihnen zu optimieren?
4. Was werden Sie unternehmen, um negative Untersuchungsergebnisse künftig
der Öffentlichkeit früher zugänglich zu machen und solch weitreichende Infor-
mationsdefizite in Zukunft zu vermeiden?
5. In welchem Ausmaß ist die Bundesanstalt fachlich und personell gerüstet, um
an wievielen Proben den „Polymerase Cham Reaction“-Test, die Standardana-
lyse auf der Suche nach gentechnisch veränderter DNA in organischen Stoffen,
effizient durchzuführen?
6. Ist nach Ihrer Ansicht die Qualitätssicherung bei der Vergabe des AMA-Güte-
siegels ,,Austria Bio Kontrollzeichen“ ausreichend?
7. Welche Maßnahmen werden Sie wann umsetzen, um mit der Vergabe des
AMA-Gütesiegels eine korrekte Information der Konsumenten zu gewährlei—
sten?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
ZudenFragen1bis4:
Die Information der Öffentlichkeit konnte aus folgenden Gründen bzw. im Hinblick
auf die nachstehend dargestellte Chronologie aller für eine erfolgreiche Analyse
notwendigen Schritte erst am 30. Oktober 1997 erfolgen:
Im März 1997 begann an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
-forschung in Wien der Aufbau einer GVO Soja-Analytikgruppe.
Zu diesem Zeitpunkt gab es an der Bundesanstalt noch kein routinemäßiges abge-
sichertes Nachweisverfahren. Parallel zur Entwicklung in Europa mußte auch an der
Bundesanstalt ein Verfahren entwickelt werden, das auch eine entsprechende Ab-
sicherung garantiert.
Diese Absicherung des Nachweisverfahrens bis zur forensischen Sicherheit wurde
durch eine zwischenzeitlich erfolgreich durchgeführte Teilnahme an einem interna-
tionalen Ringversuch erreicht.
Die analytische Tätigkeit der Bundesanstalt an der Probe Uzl. 7357/97 (Sojagranu-
lat) begann somit erst am 9. September 1997.
Am 16. September 1997 wurde ein positiver Nachweis für eine gentechnische Ver-
änderung des Soja-Granulates gefunden.
Das Einlangen der Ergebnisse des entsprechenden Ringversuches am 22. Septem-
ber 1997 bewies auch die internationale Absicherung der neu zu entwickelnden
Nachweismethode.
Da es sich um den ersten Nachweis von gentechnisch verändertem Soja auf dem
Markt in Österreich handelte, hat die Bundesanstalt sicherheitshalber am 29. Sep-
tember 1997 eine Probe an ein neutrales, ausländisches und international aner-
kanntes Institut (Staatliches Lebensmitteluntersuchungsamt Braunschweig) zur
Bestätigung der Ergebnisse übermittelt.
Die Ergebnisse des Lebensmitteluntersuchungsamtes Braunschweig wurden am
24. Oktober 1997 (Freitag) der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
-forschung in Wien übersandt und erbrachten eine Bestätigung des Befundes der
Bundesanstalt.
Am Montag, dem 27. Oktober 1997, hat die Bundesanstalt das Bundeskanzleramt
schriftlich über die Tatsache des erfolgten Nachweises gentechnischer Veränderung
an einem in Österreich am Markt befindlichen Sojaprodukt informiert.
Das ausgefertigte Anzeigegutachten hat die Bundesanstalt am Donnerstag, dem
30. Oktober 1997, dem Bundeskanzleramt und dem
Marktamt Wien übermittelt.
Um etwa 13.30 Uhr des gleichen Tages erfolgte dann durch meine Pressestelle die
Information der Öffentlichkeit „Gentech-Soja in Bioprodukt gefunden“.
Zusammenfassend gesehen hat somit die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu-
chung und -forschung in Wien unmittelbar nach Vorliegen der abgesicherten Ergeb-
nisse das Bundeskanzleramt verständigt. Die Information der Öffentlichkeit durch
meine Pressestelle erfolgte ebenfalls unverzüglich darauf.
Zu Frage 5:
Der Zeitbedarf für die Durchführung eines „Polymerase Cham Reaction“-Tests (PC R)
mit anschließender Elektrophorese beträgt ein bis zwei Tage.
Der PCR-Test ist allerdings nur ein Teilschritt der Analyse zum Nachweis gentech-
nisch veränderter DNA. Davor ist die Isolierung der DNA aus dem Lebensmittel not-
wendig - Zeitbedarf: einige Stunden bis eineinhalb Tage. (Bei unterschiedlichen Pro-
benmatrices ist die DNA-Isolierung jeweils neu auszuarbeiten - Zeitbedarf mit Absi-
cherung: bis zu einigen Wochen.)
Bei Proben mit positivem Testergebnis ist eine Absicherung durch Hybridisierung
erforderlich (zwei bis vier Tage).
Derzeit können an der Bundesanstalt zwei bis vier Proben pro Woche analysiert wer-
den bzw. zwei Proben, soferne eine Hybridisierung (bei positiver Reaktion) erforder-
lich ist.
Zu den Fragen 6 und 7:
Angelegenheiten der AMA und des AMA-Gütezeichens fallen in den Zuständigkeits-
bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft.