3244/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Auer, Freund, Schuster und Kollegen haben am

7. November 1997 unter der Nr. 3258/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend die Information der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit gentech-

nisch veränderten Lebensmitteln gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wann lagen Ihnen erste positive Ergebnisse in Form eines amtlichen Untersu-

chungszeugnisses der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und

-forschung vor, die laut „profil“ die Ordnungszahl 7357/97 tragen?

2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis Ergebnisse nach Probenziehungen

vorliegen?

3. Wieviele Untersuchungen dieser Art werden in Österreich jährlich durchgeführt

und wieviele Mitarbeiter in Ihrem Ministerium beschäftigen sich damit?

4. Hat man schon vor diesem Zeitpunkt Probenergebnisse erhalten, die den

Nachweis gentechnisch manipulierter DNA erbracht haben?

5. Wann wird nach vorliegenden Ergebnissen (genmanipulierte DNA), beispiels-

weise der zuständige Biokontrollverband informiert und warum ist diese Infor-

mation im Falle des Sojagranulates des Tiroler Bioproduzenten nicht erfolgt?

6. Warum ist nicht bereits nach ersten positiven Ergebnissen die AMA, die das

Austria Biokontrollzeichen vergibt, informiert worden?

7. Wann wurde eine zusätzliche Untersuchung der positiven Proben bei auslän-

dischen Untersuchungsanstalten veranlaßt und wann lagen die amtlichen Un-

tersuchungsergebnisse darüber vor?

8. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Ergebnisse einer zusätzlichen

Kontrolluntersuchung vorliegen und wieviele solcher zusätzlichen Kontroll-

untersuchungen hat es bisher gegeben?

9. Wann haben Sie als Bundesministerin für Verbraucherschutz die Öffentlichkeit

über ein genmanipuliertes Produkt, das als ,,Soja-Granulat“ verkauft wurde, in-

formiert?

10. Sind in Ihrem Ministerium Fehler passiert, zumal Ihre Mitarbeiterin, Frau Zgubic,

im „profil“ folgendermaßen zitiert wird: „Wenn das Ergebnis so lange unveröf-

fentlicht geblieben ist, muß was falsch gelaufen sein“.

11. Als Bundesministerin für Verbraucherschutz sind Sie politisch verantwortlich für

die Informationspolitik Ihres Ministeriums. Welche Konsequenzen ziehen Sie

daraus?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

ZudenFragen1.7.8und9:

Der zeitliche Ablauf der Untersuchung der amtlichen Probe Uzl. 7357/97 (Sojagranu-

lat) stellt sich wie folgt dar:

09.9.1997: Beginn der Analyse

16.9.1997: Erstmaliger positiver Nachweis von gentechnisch verändertem Soja bei

Probe Uzl 7357/97 an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung

und -forschung.

22.9.1997: Einlagen der Ergebnisse des Ringversuches (das die internationale Ab-

sicherung der Methode bedeutet).

29.9.1997: Da es sich um den ersten Nachweis von gentechnisch verändertem

Soja auf dem Markt in Österreich handelte, hat die Bundesanstalt

sicherheitshalber eine Probe vor Ausfertigung des Gutachtens an ein

international anerkanntes Institut (Staatliches Lebensmitteluntersu-

chungsamt Braunschweig) zur Bestätigung der Ergebnisse gesendet.

24.10.1997: (Freitag) Einlangen der Ergebnisse und damit Bestätigung des Befun-

des der Bundesanstalt durch das Lebensmitteluntersuchungsamt aus

Braunschweig.

27.10.1997: (Montag) Schriftliche Information an das Bundeskanzleramt über den

erfolgten Nachweis der gentechnischen Veränderung am untersuchten

Produkt.

30.10.1997: (Donnerstag) Ausfertigung des Anzeigegutachtens durch die Bundes-

anstalt und Übermittlung per Fax an das Bundeskanzleramt und das

Marktamt Wien.

13.30 Uhr: Presseaussendung „Gentech-Soja in Bioprodukt gefunden.

Zu Frage 2:

Im März 1997 begann an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -for-

schung in Wien der Aufbau einer GVO Soja-Analytikgruppe.

Zu diesem Zeitpunkt gab es an der Bundesanstalt noch kein routinemäßig abgesi-

chertes Nachweisverfahren. Parallel zur Entwicklung in Europa mußte daher auch an

der Bundesanstalt ein Verfahren entwickelt werden, das auch eine entsprechende

Absicherung garantiert.

Die Absicherung des Nachweisverfahrens erforderte einen Zeitaufwand von ca. vier

bis sechs Wochen.

Zur weiteren Absicherung dieses Nachweisverfahrens bis zur forensischen Sicher-

heit erfolgte eine (erfolgreiche) Teilnahme an einem internationalen Ringversuch;

Zeitbedarf: acht bis zehn Wochen.

Der Zeitbedarf für die Analyse einer Probe beträgt derzeit je nach Art der Probe ein

bis drei Wochen.

Zu Frage 3:

Bisher wurden an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in

Wien 20 Studien-, Standard- und Ringversuchsproben sowie 16 amtliche Proben

Sojaprodukte auf gentechnische Veränderungen untersucht. Davon waren 15 Pro-

ben negativ, 1 Probe erwies sich als positiv (Sojagranulat).

Mit der Entwicklung der Methoden und der unmittelbaren Untersuchung von gen-

technisch verändertem Soja sind derzeit an der Bundesanstalt für Lebensmittel-

untersuchung und -forschung in Wien ein Akademiker und ein Analytiker beschäftigt.

Für 1998 ist zusätzlich der Einsatz einer Molekularbiologin und einer weiteren Ana-

lytikerin vorgesehen.

Außerdem werden an den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in Inns-

bruck und Linz die apparativen Voraussetzungen für den Nachweis von gentech-

nisch veränderten Organismen geschaffen.

Zu Frage 4:

Bis zu diesem Zeitpunkt hat man keine Probenergebnisse erhalten, die den Nach-

weis gentechnisch manipulierter DNA erbracht haben.

Zu den Fragen 5 und 6:

Über Befund und Gutachten wird unverzüglich die im Rahmen der mittelbaren Bun-

desverwaltung zuständige Lebensmittelaufsicht mittels sogenanntem "Anzeigegut-

achten“ verständigt. Im Zusammenhang mit den Erhebungen der Lebensmittelauf-

sicht wird auch die Bio-Kontrollstelle über ihre Kontrollmaßnahmen im gegenständ-

lichen Fall befragt. Es erscheint aber wenig sinnvoll und zweckmäßig, unbestätigte

Zwischenergebnisse zu einem früheren Zeitpunkt weiterzugeben.

Zu den Fragen 10 und 11:

„Profil hatte die Behauptung aufgestellt, daß die Ergebnisse bereits im März 1997

vorgelegen seien. Wie bereits ausführlich dargelegt, ist diese Behauptung unrichtig.

Da die Information der Öffentlichkeit unverzüglich nach Einlangen im Ministerbüro

erfolgte, besteht meinerseits kein Änderungsbedarf meiner Informationspolitik.