3247/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene — schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom
6. November 1997, Nr. 3249/J, betreffend Zukunft der Bundessportschule Spitzerberg,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Angelegenheiten der Bundessporteinrichtungen fallen in die primäre Kompetenz des
Bundeskanzleramtes. Konkrete inhaltliche Details können gemäß § 90 GOG daher auch nur
von diesem Ressort erfragt werden. Insoweit eine Mitbefassung des Bundesministeriums für
Finanzen nach bundeshaushaltsrechtlichen Gesichtspunkten gegeben ist und damit zu-
sammenhängende Grundsatzfragen angesprochen sind, erlaube ich mir - auf Basis einer
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes - folgendes auszuführen:
Zu 1., 2. und 7.:
Es ist nicht beabsichtigt, die Bundessportschule Spitzerberg zu verkaufen.
Zu 3. bis 5.:
Die Bundessportschule Spitzerberg wird ab 1. Jänner 1998 dem Österreichischen Aero—CIub
prekaristisch zur Nutzung und zum Gebrauch übergeben.
Zu 6.:
Laut Bundesrechnungsabschluß 1996 wurde der Bundessportschule Spitzerberg im
Jahr 1996 ein Betrag von S 12,898.169,09 zur Verfügung gestellt. Im Bundesvor-
anschlag 1998 sind S 6,292.000,-- vorgesehen.