3247/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene — schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom

6. November 1997, Nr. 3249/J, betreffend Zukunft der Bundessportschule Spitzerberg,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Angelegenheiten der Bundessporteinrichtungen fallen in die primäre Kompetenz des

Bundeskanzleramtes. Konkrete inhaltliche Details können gemäß § 90 GOG daher auch nur

von diesem Ressort erfragt werden. Insoweit eine Mitbefassung des Bundesministeriums für

Finanzen nach bundeshaushaltsrechtlichen Gesichtspunkten gegeben ist und damit zu-

sammenhängende Grundsatzfragen angesprochen sind, erlaube ich mir - auf Basis einer

Stellungnahme des Bundeskanzleramtes - folgendes auszuführen:

Zu 1., 2. und 7.:

Es ist nicht beabsichtigt, die Bundessportschule Spitzerberg zu verkaufen.

Zu 3. bis 5.:

Die Bundessportschule Spitzerberg wird ab 1. Jänner 1998 dem Österreichischen Aero—CIub

prekaristisch zur Nutzung und zum Gebrauch übergeben.

Zu 6.:

Laut Bundesrechnungsabschluß 1996 wurde der Bundessportschule Spitzerberg im

Jahr 1996 ein Betrag von S 12,898.169,09 zur Verfügung gestellt. Im Bundesvor-

anschlag 1998 sind S 6,292.000,-- vorgesehen.