3249/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3284/J-NR/1997 betreffend Übererfüllung des

Sparpakets und Umwidmung von Planstellen an Universitäten, die die Abgeordneten

Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am 11. November 1997 an m ich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Ist es richtig, daß der Erfolg für 1996 den Voranschlag für 1996 um 236 Millionen

unterschreitet?

2. Am Beginn des Jahres 1996 wurde den Universitäten ein Sparpaket verordnet, das

zu massiven Protesten geführt hat. Betrachtet man den Erfolg 1996, so ist der Schluß

zulässig, daß den Universitäten 1996 mehr an Einsparungen abverlangt wurde, als es

das Sparpaket vorsah. Wurde daher den Universitäten ein Teil ihrer Mittel vorent-

halten?

3. Ist es richtig, daß das "Sparpaket" für die Universitäten angesichts dieser Budget-

unterschreitung hätte geringer ausfallen können?

4. Wenn ja: Was sind die Gründe für diese krasse Fehleinschätzung um 236 Millionen?

5. Warum konnte der Minister diese Zahlen im Budgetausschuß vom 29.10.1997 nicht

nachvollziehen, obwohl ein kurzer Vergleich zwischen dem Budget für 1998 mit dem

Voranschlag für 1996 ausgereicht hätte?

Die Frage, ob aufgrund des Rechnungsabschlusses 1996 eine Übererfüllung des Sparpaketes

bei den Universitäten gegeben ist, ist eindeutig mit "NEIN"!! zu beantworten.

Der Rechnungsabschluß 1996 der Universitäten Voranschlagsparagraph 1/1420, der sieh

aus Personalausgaben, Investitionen (wissenschaftliche Geräte) und Aufwendungen (Be-

triebsaufwand, Mittel für Lehre und Forschung, etc.) zusammensetzt, betragt insgesamt

S 17.137,203.608,64. Demgegenüber steht ein im BVA 1996 veranschlagter Betrag von

S 17.155,040.000,--. Die sich daraus ergebende Differenz beträgt S 17,836.391,36 oder

0,104 %. Somit wurde der im Bundesvoranschlag 1996 den Universitäten zur Verfügung

gestellte Betrag fast völlig von diesen verausgabt. Der angeführte Restbetrag von S 17,8 Mio.

(=0,104 %) ist kein außergewöhnlich hoher Restbetrag; dieser resultiert aus den im alltägli-

chen Geschäftsleben üblichen Verzögerungen bei Lieferungen und Rechnungslegungen.

Die in der Anfrage ausgeworfenen Ziffern (Unterschreitung des BVA um S 236 Mio.) betref-

fen den gesamten Voranschlagstitel 1/142 (Universitäten und wissenschaftliche Einrichtun-

gen), in dem sich zusätzlich zu der reellen Gebarung der Universitäten auch die Gesamtaus-

gaben für folgende Bereiche befinden:

a. Wissenschaftliche Anstalten (Geologische Bundesanstalt, Zentralanstalt für Meteorologie

und Geodynamik, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische

Geschichtsforschung sowie das Historische Institut Rom),

b. Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,

c. Bibliotheken (Studienbibliothek Linz, Bundesinstitut für den wissenschaftliche Film),

d. zweckgebundene Gebarung der Universitäten.

Für die in diesem Titel 1/142 zusammengefaßten Dienststellen ergibt sich im Rechnungs-

abschluß des Jahres 1996 die in der Anfrage angeführte Differenz von rund S 236 Mio., die

sich hauptsächlich wie folgt zusammensetzt:

a. S 183 Mio. zweckgebundene Gebarung der Universitäten:

Bei der zweckgebundenen Gebarung der Universitäten handelt es sich um Einnahmen, die

die Universitäten erwirtschaften, wie z.B. Vermietung von Räumen, Hochschultaxen für

Ausländer bzw. Personalkostenersätze für in der zweckgebundenen Gebarung angestellte

Personen. Der in diesem Bereich entstandene Unterschied zwischen Bundesvoranschlag

Lind Rechnungsabschluß in der Höhe von ca. 5 183 Mio. ist damit begründet, daß bei der

Erstellung des Budgets auf mit den Universitäten abgestimmte Einnahmenschätzungen

zurückgegriffen wurde, jedoch ein Großteil der Bediensteten, die früher in der zweckge—

bundenen Gebarung angestellt waren, nunmehr in der Teilrechtsfähigkeit beschäftigt sind

und somit die geschätzten Einnahmen nicht in der vollen Höhe realisiert werden konnten.

b. Der Restbetrag auf die in der Anfrage angeführten S 236 Mio., in der Höhe von S 35 Mio.

begründet sich in Minderausgaben vor allem bei den Bibliotheken und wissenschaftlichen

Anstalten.

6. haben die von uns oben angeführten Planstellenkürzungen tatsächlich stattgefun-

den? Wenn ja: In welchen Bereichen (wissenschaftliches oder nicht-wissenschaftli—

dies Personal, an welchen Universitäten bzw. Fakultäten)?

7. Welche gesetzliche Änderungen sind die Basis für die Umschichtung von Beamten

auf Vertragsbedienstetenplanstellen?

Die in der Anfrage angesprochenen Kürzungen haben nicht stattgefunden. bei der Reduzie-

rung der 486 bzw. 693 veranschlagten Stellen bei den Beamten (VA-Post Nr.5000) handelt

es sich im wesentlichen um eine Umschichtung von Beamtenplanstellen zu Planstellen für

Vertragsbedienstete. Die Unischichtung fand nur im Bereich der Verwaltungsstellen statt,

weil nur dort die entsprechenden Beamtenstellen von Vertragsbediensteten gebunden waren.

Im Hochschulbereich gibt es dieses Nebeneinander von Beamtenstellen und VB-Stellen nicht.

Die Umschichtung erfolgte aufgrund eines Ministerratsbeschlusses (Stellenplanvorgaben),

demzufolge der Stellenplan an den Personal-IST-Stand heranzuführen war. Im Bereich mei-

nes Ressorts gab es mehrere Jahre hindurch wesentlich mehr Beamtenplanstellen, dafür aber

weniger VB-Planstellen, als dies der tatsächlichen Personal-IST-Situation entsprach. Diese

Anpassung ist insbesondere ein Ausfluß der Arbeitsplatzbewertung im Gefolge der Besol-

dungsreform.

Eine tatsächliche Planstellenkürzung um 200 ist allerdings auch enthalten. Diese Kürzung

geht auf einen Beschluß der Bundesregierung bzw. auf ein Verlangen des Bundesministeri-

ums für Finanzen zurück, das von allen Ressorts eine Reduktion des Personalstandes und

parallel dazu des Stellenplanes verlangt.